SIM-Karten-Tauschbörse

Aka-Aka

Chaostheoretiker
Dieses "ad absurdum-Führen" finde ich verständlich, aber vielleicht auch etwas kontraproduktiv. Manchmal kommt es mir fast so vor, als ob die Leute ihre eigene Anonymität (pauschal) als ein höherwertiges Rechtsgut betrachten als die Einschränkung der Anonymität von Bösewichtern. Da stimmt's dann für mich auch nicht mehr unbedingt mit der Güterabwägung...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/101575

was anderes...
Laut Bundesnetzagentur riefen Behörden 2006 über drei Millionen Mal Kundendaten bei den Telekommunikationsanbieter ab. Polizei, Zollfahndung, Geheimdienste oder Finanzdienstleistungsaufsicht hätten sogar einen Online-Zugriff auf Name, Anschrift und Geburtsdatum der Rufnummerninhaber.
Echt? Wird darüber eine Statistik geführt (z.B.: wie viele dieser Anfragen betrafen welche Ermittlungen)

aus den Diskussionen:
Also ich finde die Aktion toll. Letztendlich, wenn viele mitmachen, führt das die Beweiskraft von Datenabfragen ad absurdum. Die Verwertung der Daten wird jedenfalls ungemein erschwert.
:dagegen:
Der kapiert, was er da schreibt? Echt?
 
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heise online schrieb:
Es sei aber nicht auszuschließen, dass mit der Smartcard Missbrauch getrieben werde. Dies könne im Extremfall dazu führen, dass ein Teilnehmer in den Verdacht einer Straftat komme. Dieses Risiko bestehe allerdings bei jedem Verkauf eines Handys oder anderer Güter und dürfte daher "recht gering sein".
Volltreffer, wenn die neue SIM-Karte vorher einem Btm- oder Kinderporno-Händler gehörte. Schon mal vor dem Aufstehen frühstücken, es könnte Hausbesuch nahen. Das Risiko lässt sich nur reduzieren, wenn nach dem Kauf auch die richtigen Personalien erfasst werden und damit auch der Nutzerwechsel erkennbar ist. Während Straftäter mit solchen SIM-Karten ihre "Arbeitskollegen" kontaktieren oder up-/downloaden, ruft der arglose Neubesitzer seinen Bekanntenkreis oder zuhause an...
 
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Echt? Wird darüber eine Statistik geführt (z.B.: wie viele dieser Anfragen betrafen welche Ermittlungen)
Dazu braucht es keine Statistik. Unter Benennung eines Aktenzeichens (oder auch nicht) hat jede strafverfolgende Dienststelle das Tool zur BNetzA nach § 112 TKG zur Verfügung. Spezielle Ermittlungen (Katalogstraftat) setzt dieser Datenaustausch nicht voraus, allein das Interesse in einem Strafverfahren, zur Gefahrenabwehr/Prävention oder die Klärung eines Sachverhalts ist hinreichender Grund zur Ermächtigung einer Abfrage.
 
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Es muss hierzu aber auch gesagt werden, dass es einen Unterschied macht, ob die Abfrage lediglich die Bestandsdaten betrifft, also díe Personalien des Inhabers. Eine andere Abfrage der Verbindungsdaten, also wann, mit wem usw. ist ein richterlicher Beschluss erforderlich.
 
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...Verbindungsdaten und sonstige Gedöns (wie auch das zuvor genannte Geburtsdatum) sind in der Datenbank nicht (offen) drin, das muss sich der anfragende anderweitig beschaffen.

Ansonsten kann ich johinos nur beipflichten. Gerade z. B. bei eBay werden (Prepaid) SIM-Cards mit geringem Ladezustand gern verhökert. Beliebt ist dabei, dass man eine Karte mit evtl. 3 € kauft und diese nur zur Erreichbarkeit im E-Fall einsetzt (Urlaub). Die Adressänderung beim Provider wird eigentlich immer vernachlässigt, was zu bösem Erwachen für den Verkäufer führen kann.
Anderes Beispiel ist das Prepaidhandy, das von der Omma für den 13jährigen unterm Christbaum lag. Omma war vor Weihnachten im Saturn und kaufte das Geschenk unter Registrierung mit ihren Daten (Vorlage des Ausweises), weil Enkel sich das Paket ja ohnehin noch nicht kaufen kann (u. 18 ). Wenn der Bursche dann damit Schabernack treibt, bei wem wohl wird dann zuerst nachgehakt? In den Beamtenstuben macht man sich nicht immer die erforderlichen Gedanken, um empfindliches Übel bei Unbeteiligten auszuschließen.
 
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