Hier gehts zu dem Urteil: Bewährungsstrafe für gewerbsmäßiges Simlock-Entsperren | heise mobil Lieber U-Bahn Schläger als SIM Lock entsperrer... Nun ermitteln seit etwa einem Jahr 8 Beamte für dieses Urteil und es geht noch weiter. Wer genau bezahlt die Beamten für diese Meisterleistung? Die Provider sicherlich nicht... Prepaid Geräte sind teurer oder kosten genauso viel wie Geräte ohne SIM-Lock und ohne Branding, wie kann das sein? Wird der Kunde hier verarscht und betrogen? Hier mal ein Beispiel: http://www.t-mobile.de/shop/handy/0,...;CNC-0,00.html + http://www.guenstiger.de/Preisvergle...ung/S5230.html Welche Vertragliche Bindung hat der Unlocker mit den AGBs vom Betreiber? Mal abgesehen das in keiner AGB drin steht, das der Kunde den SIM Lock nicht selbst entfernen darf oder es verboten ist. Nämlich gar KEINE Bindung besteht hier! Urkundenfälschung, Datenveränderung? Hat der überhaupt einen Anwalt dabei gehabt? ---------- Gesetze lesen und verstehen hilft, ein glattes Fehlurteil schreibt sec_root aus einem anderen Forum: Es scheint, hier hat ein großer Mobilfunkanbieter einen kleinen überforderten Richter gefunden. 1) Seit wann ist in den AGB der Mobilfunkanbieter vereinbart, dass der Kunde das erworbene Gerät verwenden muss. Er kann es (a) verkaufen, (b) verschenken (c) wegwerfen (d) zerstören (e) umbauen. Es ist sein uneingeschränktes Eigentum und sonst nichts. Die vertragliche Verpflichtung die Entgelte für zB. 2 Jahre zu zahlen ist unabhängig vom Endgerät unabhängig zu erfüllen. 2) Wenn jemand ein Gerät verändert, sei es im Auftrag eines Dritten, dann kann er das so lange tun, so lange er dabei nicht in die Rechte Dritter eingreift, also zB. eine nicht lizensierte Software aufspielt. Das wird wohl nicht dadurch passieren, wenn jemand eine Konfiguration eines Handys ändert. 3) Eine (strafbare) Datenveränderung liegt vor, wenn jemand Unbefugter in Daten Dritter eingreife, also zB. ein Bankkonto manipuliere. Hier scheint der Richter der irrigen Ansicht zu sein, dass der Simlock irgendwie im Netz des Betreibers eine Funktion hätte und dadurch das Netz des Betreibers "verändert" würde. Es wurde jedoch im Auftrag des Eigentümers des Gerät dieses verändert, nichts anderes als wenn jeman eine bunte "Schutzfolie" aus sein Handy kleben lässt. 4) Fälschung von "beweiserehblichen Daten", auf Deutsch "elektronische" Urkundenfälschung (§269 STGB) ist noch abstruser, weil die Einschränkung der Funktion eines Geräte aus ein Netz in keinster Weise ein Urkunde darstellt. Naja, bleibt nur zu hoffen, dass höhere Instanzen mehr Kompetenz zeigen. ------------ Beitrag von user124 aus einem anderen Forum: was uns der richter mit der an den haaren herbeigezogenen und gesetzverdrehten argumentation eigentlich sagen will ist das er das geschäftsgebaren der mobilfunkanbieter (jetzt billig handy kaufen und die nächsten 2 jahre "überteuert" mobilfunkvertrag zahlen) unterstützt. ob nun auch leute die billige tintenspritzer kaufen und anstatt der teuren originaltinte billigere nachahmertinte kaufen und benutzen vor gericht gezerrt werden weil das verhalten dem geschäftsmodell der druckerhersteller zuwiderläuft... ka.
---------- Artikel hinzugefügt um 06:56:59 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 06:55:12 ----------
ach mist, der hat die absätze nicht übernommen
bitte nochmal löschen, poste dann neu...
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