Selbstkontrolle rügt Dialer-Angebot für Kinder
Dialer-Seiten, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten, sind in jüngster Zeit mehrfach in die Schlagzeilen geraten. Jetzt hat sich auch der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) mit einem solchen Angebot beschäftigt – und diesem eine klare Absage erteilt. Die Beschwerdestelle sprach dem betroffenen FSM-Mitglied eine Rüge aus.
Der FSM ist ein eingetragener Verein, der vor sieben Jahren von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft gegründet wurde. Die Selbstkontrollorganisation bietet jedermann die Möglichkeit, sich über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz zu beschweren. Hält der Beschwerdeausschuss die Kritik für begründet, kann er – je nach Schwere des Verstoßes – eine Missbilligung mit Abhilfeaufforderung oder eine Rüge aussprechen. Eine solche Rüge muss das betroffene FSM-Mitglied dann einen Monat lang in seinem Angebot veröffentlichen.
So wie jetzt ein Dialer-Anbieter, der sich ganz speziell im Internet an Kinder gerichtet hatte. Der Beschwerdeausschuss der FSM stellte fest, dass der Anbieter fortlaufend und mehrfach gegen Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verstoßen hatte. Die Texte auf seinen Webseiten richteten sich in Aufbau und Form der Ansprache eindeutig an Kinder. So werde der Besucher beispielsweise mit „Du“ angesprochen. „Zugleich sind diese Angebote so gestaltet, dass insbesondere Kinder unter zwölf Jahren nicht wahrnehmen können, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handelt“, erklärte die FSM. Und weiter: „Für diese Zielgruppe sprechen auch die Domainnamen, die für Kinder affine Begriffe enthalten und damit naturgemäß bevorzugt Kinder zu den Besuchern der Angebote zählen werden.“ Unter beiden Adressen würden Kinder immer direkt angesprochen und aufgefordert, das Angebot zu nutzen. Der „unscheinbar gehaltene“ Hinweis darauf, dass das Angebot für Personen unter 18 Jahren nicht geeignet sei, könne leicht übersehen werden.
„Es widerspricht diametral den Interessen von Kindern und Jugendlichen, von dieser Seite aus direkt auf ein Dialer-Fenster geleitet zu werden, bei dem man unter der Überschrift „Schnell, Einfach und Sicher! Und durch Eingabe von „ok“ eine Verbindung aufbaut, die unabhängig von der Dauer sofort 29,95 Euro an Kosten verursacht“, heißt es wörtlich in der Entscheidung der FSM-Beschwerdestelle. Somit verstoße das Angebot gegen § 6 Abs. 2 und Abs. 4 des JMStV. Darin heißt es, dass Werbung keine direkten Kaufappelle an Kinder und Jugendliche enthalten dürfe, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen. Unter Drohung einer Vereinsstrafe forderte die Beschwerdestelle den Dialer-Anbieter dazu auf, seine Seiten entsprechend zu verändern. Unter anderem in der Form, dass seine Dialer-Seite nicht mehr mit gängigen Kinder-Angeboten im Internet verwechselt werden kann. Außerdem müsse der Hinweis auf die entstehenden Kosten „und die daraus resultierende Nichteignung für Personen unter 18 Jahren“ so angebracht werden, dass er nicht mehr übersehen werden kann.
cu,
Sascha
Dialer-Seiten, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten, sind in jüngster Zeit mehrfach in die Schlagzeilen geraten. Jetzt hat sich auch der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) mit einem solchen Angebot beschäftigt – und diesem eine klare Absage erteilt. Die Beschwerdestelle sprach dem betroffenen FSM-Mitglied eine Rüge aus.
Der FSM ist ein eingetragener Verein, der vor sieben Jahren von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft gegründet wurde. Die Selbstkontrollorganisation bietet jedermann die Möglichkeit, sich über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz zu beschweren. Hält der Beschwerdeausschuss die Kritik für begründet, kann er – je nach Schwere des Verstoßes – eine Missbilligung mit Abhilfeaufforderung oder eine Rüge aussprechen. Eine solche Rüge muss das betroffene FSM-Mitglied dann einen Monat lang in seinem Angebot veröffentlichen.
So wie jetzt ein Dialer-Anbieter, der sich ganz speziell im Internet an Kinder gerichtet hatte. Der Beschwerdeausschuss der FSM stellte fest, dass der Anbieter fortlaufend und mehrfach gegen Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verstoßen hatte. Die Texte auf seinen Webseiten richteten sich in Aufbau und Form der Ansprache eindeutig an Kinder. So werde der Besucher beispielsweise mit „Du“ angesprochen. „Zugleich sind diese Angebote so gestaltet, dass insbesondere Kinder unter zwölf Jahren nicht wahrnehmen können, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handelt“, erklärte die FSM. Und weiter: „Für diese Zielgruppe sprechen auch die Domainnamen, die für Kinder affine Begriffe enthalten und damit naturgemäß bevorzugt Kinder zu den Besuchern der Angebote zählen werden.“ Unter beiden Adressen würden Kinder immer direkt angesprochen und aufgefordert, das Angebot zu nutzen. Der „unscheinbar gehaltene“ Hinweis darauf, dass das Angebot für Personen unter 18 Jahren nicht geeignet sei, könne leicht übersehen werden.
„Es widerspricht diametral den Interessen von Kindern und Jugendlichen, von dieser Seite aus direkt auf ein Dialer-Fenster geleitet zu werden, bei dem man unter der Überschrift „Schnell, Einfach und Sicher! Und durch Eingabe von „ok“ eine Verbindung aufbaut, die unabhängig von der Dauer sofort 29,95 Euro an Kosten verursacht“, heißt es wörtlich in der Entscheidung der FSM-Beschwerdestelle. Somit verstoße das Angebot gegen § 6 Abs. 2 und Abs. 4 des JMStV. Darin heißt es, dass Werbung keine direkten Kaufappelle an Kinder und Jugendliche enthalten dürfe, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen. Unter Drohung einer Vereinsstrafe forderte die Beschwerdestelle den Dialer-Anbieter dazu auf, seine Seiten entsprechend zu verändern. Unter anderem in der Form, dass seine Dialer-Seite nicht mehr mit gängigen Kinder-Angeboten im Internet verwechselt werden kann. Außerdem müsse der Hinweis auf die entstehenden Kosten „und die daraus resultierende Nichteignung für Personen unter 18 Jahren“ so angebracht werden, dass er nicht mehr übersehen werden kann.
cu,
Sascha