Sekunden über 0190er Nummer online, jetzt 95 Euro zahlen?

A

Anonymous

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass hier jemand meinen Beitrag liest und mir einen guten Rat geben kann.

Folgende Problematik:

Bei meiner allabendlichen Internetsitzung fing ich mir einen Dialer ein. Ich habe nirgendswo geklickt. Vielmehr handelte es sich um eine hartnäckige Website, auf der anscheinend ein Dialer implementiert war und der sofort die DFÜ-Verbindung kappte und eine neue Internetverbindung herstellte.

Dies bemerkte ich natürlich sofort, worauf ich den USB-Stecker meines Modems zog, den Dialer deinstallierte und einen Reboot machte. So weit, so gut. Dachte ich jedenfalls.

Heute flattert die Online-Rechnung meines Providers ins Haus. Ich traute meinen Augen nicht, Leute. Fast 100 Euro, obwohl es nur Sekunden waren!

Nun habe ich gelesen, dass eine gerichtliche Klage nur dann erfolgreich sein würde, wenn man entsprechende Nachweise erbringen kann (beispielsweise Screenshot oder gar die entsprechende Dialer-Software).
Habe ich jedoch nicht, da ich den ganzen Krempel damals sofort von der Festplatte gekehrt habe.

Wer kann mir helfen?

Im Voraus tausend Dank.

Lubinator
 
Der Jurist schrieb:
Spätestens wenn die Rechnung kommt, dann kennt man die Brüder.
Richtig.

Der Jurist schrieb:
Dann Strafanzeige gegen den Dialerbetreiber wegen Betrug,
Möglich.

Der Jurist schrieb:
gegen jeden der das Geld einziehen will wegen Geldwäsche.
Hier steigt mein bescheidenes juristisches Fachwissen aus. Warum wegen "Geldwäsche"?

Das Strafgesetzbuch schrieb:
§ 261 StGB "Geldwäsche"
(I)
Wer einen Gegenstand, der aus einem
1. Verbrechen eines anderen,
2. Vergehen eines anderen nach § 29 I 1 BtmG oder
3. von einem Mitglied einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) begangenen Vergehen
herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheisstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(II)
Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Gegenstand
1. sich oder einem Dritten verschafft oder
2. verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er die Herkunft des Gegenstandes zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat.

So, "Der Jurist", dann erkläre mir und dem Rest des Forums mal, wie deine rechtliche Meinung zustande gekommen ist. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.


Matthias
 
Antwort für Matthias

Lieber Matthias,

zunächst die Vorschrift:
http://dejure.org/gesetze/StGB/261.html

Geldwäsche ist ein Straftatbestand, der der Hehlerei § 259 StGB nachgebildet wurde.

Er betrifft diejenigen, die einen Straftäter, dessen Delikt (in § 261 Abs. 1 StGB) aufgeführt ist, helfen die "Beute" sich oder dem Dritten verschafft - vgl Abs. 2

Das Problem war, dass die Helfer eines Betrügers vor Einführung der Geldwäsche nur belangt werden konnten, wenn sie den Vorsatz hatten, dem Betrüger beim Betrug zu helfen d. h. Vorsatz musste sich auf den Betrug erstrecken. Das ist bei den Geldeintreibern regelmäßig nicht der Fall.
Die Voraussetzungen bei § 261 StGB sind geringer, es reicht bereits Leichtfertigkeit.
Allerdings kann sich der Täter durch tätige Reue aus der Verstrickung lösen vgl. Abs 9
Abs 10 befreit von der Geldwäsche falls der Täter Beihilfe beim Betrug beganngen hat, s. o.

Der Jurist
 
Re: Sekunden über 0190er Nummer online, jetzt 95 Euro zahle

lubinator1 schrieb:
Fast 100 Euro, obwohl es nur Sekunden waren!
Ich habe schon gelesen, dass ein besonders hoher Minutenpreis (lach nicht) besonders gut ist. Gebühren über ca. 3€ / Minute sollen wucher oder sittenwiedrig oder so sein.
Auch habe ich schon gelesen, dass manche Betreiber bei sehr kurzen Zeiten auf ihre Forderungen verzichten, ruf halt mal bei denen an wenn du weist wer es ist. Wenn sie nicht drauf eingehen kannst du immerhin ein bisschen Frust loswerden.

lubinator1 schrieb:
Vielmehr handelte es sich um eine hartnäckige Website, auf der anscheinend ein Dialer implementiert war und der sofort die DFÜ-Verbindung kappte und eine neue Internetverbindung herstellte.
Kennst du die Internetseite? Vielleicht kannst du den Vorgang ja nachvollziehen und dokumentieren mit Screenshots und Zeugen. (zuerst natürlich 0190-Sperre mit Auftragsbestätigung der Telekom).
Bei automatischer Installation (musst du beweisen) hast du wohl recht gute Chancen vor Gericht, auch kannst du dann Strafanzeige stellen.

Kennst du vielleicht schon:
http://dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html
und
http://www.dialerhilfe.de/dialer/schaden.php

Gruß Horst
 
Zurück
Oben