Schweizerisches Bundesgericht: Missbrauch bei Gewinnspielnummern

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Das Bundesgericht bestätigt, dass das Bakom im April 2005 zu Recht die 0901-er Mehrwertdienstnummern widerrufen hat, welche von Sat1-Schweiz, Viva Schweiz und Star TV für verschiedene Gewinnspiele eingesetzt wurden. Die Spielveranstalter haben die Zuschauer nicht darüber informiert, dass die Gebühren auch bei einem erfolglosen Versuch ins Spiel einzugreifen, berechnet werden.
Der Bundesgerichtsentscheid bestätigt die Haltung der SKS, dass hier mit fiesen Machenschaften KonsumentInnen getäuscht und ausgenommen worden sind. Der Mehrwertdienstbranche empfiehlt die SKS zudem, sich nun vorzugsweise rasch, verbindlich und transparent selber zu regeln, ansonsten früher oder später weitere Regulierungen auf gesetzlicher Ebene kommen werden.
http://www.konsumentenschutz.ch/content/positionen_medien_tv_gewinnspiele.html
 
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