Schuldenfalle Ex Partner

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
A

Anonymous

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich einer Schenkung.Vor 1,5 Jahren im August, schenkte ich meinem damaligen Freund eine E-Gitarre zum Finanzireungspreis von 1000€, welche ich mit 90€ monatlicher Rate abbezahle. Er wollte dass Geschenk nicht annehmen, weil es so teuer war und bot mir an, sich an der Finanzierung zu beteiligen, was sowieso als Voraussetzung galt sollte ich diese Finanzierung für Ihn übernehmen. Er konnte keine Finanzierungen abschlieesen, da er lediglich einen Belgischen Pass besaß. Nach fünf Monaten zog ich aus der gemeinsamen Wohnung aus und weil er mich mit einer anderen Frau betrogen hatte, schon zum Zeitpunkt der Schenkung, nahm ich die Gitarre wieder an mich um diese wieder zu verkaufen, wenn auch mit Verlust. Für Ihn war es auch OK. Doch bevor ich mit der Gitarre die Wohnung verlassen konnte, nahm er diese und zerschlug sie in Einzelteile.( ER stand unter erheblichem Alkoholeinfluss). Nun möchte ich gerne wissen, ob ich den Anspruch habe, dass er den verursachten Schaden behebt, denn die Finanzierung läuft ja weiter.
Dann hatte ich in all der Aufregung vergessen, den Stromzählerstand abzulesen, ohne diesen konnte ich den Vertrag mit dem Stromanbieter nicht kündigen. Hierbei handelt es sich um monatlich 55€. Mein Exfreund hat den Mietvertrag auf sich umschreiben lassen und bezog bis einschliesslich September durch meine Beiträge Strom. Er wollte mir patu den Zählerstand nicht nennen und wollte sich selbst darum kümmern, bis im September dann ,ein Angestellter des Stromsanbieters zum Ablesen, zum wiederholten male vor seiner Tür stand, womit der Vertrag umgeändert werden knnte. Ich hatte seid Februar regelmässige Telefonate mit der Stromgesellschaft, so dass mein Problem dort bekannt war. in dieser Angelegenheit würde ich gerne wissen, ob ich es mir zusteht, diese Gelder ebenfalls zurück zu verlangen. Insgesamt 440 Euro.
Ich würde mich sehr über einen Ratschlag freuen, und ob es sich lohnt möglicherweise einen Rechtsanwalt/in einzuschalten.
Mit freundlichem Gruß,
Yvonne H.
 
Den einzigen Rat den Du bekommen kannst: Geh zu einem Rechtsanwalt.
Alles andere wäre hier unzuässige Rechtsberatung, die das Rechtsberatungsgesetz verbietet.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben