Schufa Eintrag begründet besonderes Feststellungsinteresse

Counselor

Gesperrt
Noch ein Urteil des Amtsgerichtes Cottbus - 45 C 547/04 -:
1) Der Eintrag einer Forderung in das Register der Schufa begründet das besondere Feststellungsinteresse an einer negativen Feststellungsklage.
2) Ein nur hilfsweise erklärtes Anerkenntnis ist kein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO
3) Vor Erhebung der negativen Feststellungsklage ist grundsätzlich keine Abmahnung notwendig
http://www.winfakten.de/agcottbus/45C54704.html
 
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