Schreiben an nexnet

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Sportfreund2004

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Ich hatte heute Post von nexnet und da ich wegen Schnupfens nicht schlafen kann, hab ich mal bissel was geantwortet und wollte vor dem Abschicken erfragen, ob man das so lassen kann. Ich bitte also um Meinungen. Okay, oben hab ich bissel geklaut, dem Juristen sei dank :-)



"Sehr geehrte Damen und Herren!

Ihr Schreiben vom 02.11.2005 habe ich erhalten. Sie führen darin aus: „Wir betrachten die Ihnen vorgelegte Abtretungsbestätigung von der Callando GmbH als ausreichend.“
Wie Sie selbst richtig bemerken, nur Sie betrachten das als ausreichend, der Gesetzgeber bzw. die Judikative sieht das allerdings anders. Der Nachweis über eine wirksame Abtretung ist nur dann geführt, wenn die Originalabtretungsurkunde übersendet wird und damit den Anforderungen des § 410 BGB genügt – vgl. insoweit OLG Köln, Urt. v. 20.9.1999 , Az: 16 U 25/99. Die Vorschrift des § 410 BGB verlangt die Aushändigung einer Urkunde, d. h. einer verkörperten Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und den Aussteller (§ 126 BGB) erkennen lässt. Das ist bei einer Fotokopie nicht der Fall, auch wenn das Original vorgelegen hat. Außerdem hat § 410 BGB den Zweck, dem Schuldner ein Beweismittel an die Hand zu geben, um die Rechtsposition, die er nach § 409 BGB erlangt hat, auch leicht beweisen zu können. Diesem Zweck genügt aber ebenfalls nur die Aushändigung des Originals (vgl. § 420 ZPO; Staudinger/Kaduk, 12. Aufl. 1994, § 410 Rn. 8 f)
Bis zur Vorlage der Originalabtretungsurkunde durch Sie steht mir das Leistungsverweigerungsrecht des § 410 I BGB zu.
Die bisher von der nexnet vorgelegte Fotokopie einer Abtretungsurkunde der Callando GmbH genügt diesen Anforderungen nicht. Eine Abtretungsurkunde der Avanio GmbH an die Callando GmbH wurde mir bislang überhaupt nicht vorgelegt.
Soviel erstmal zur offensichtlichen Lage, die Ihnen eigentlich bekannt sein müsste.
Ich erinnere Sie hier auch an ein Versäumnisurteil gegen Sie beim Amtsgericht Wedding (21 b C 83/2003).
Sie schreiben gerne von „Kosten sparen durch zahlen“, ich glaube allerdings, dass ich die meisten Kosten sparen kann, indem ich NICHT zahle. Ich bin, so weiss ich aus diversen Internetforen, nur einer von vermutlich Tausenden, denen die Firma Avanio eine „Clubmitgliedschaft“ ohne wirksame Einbeziehung ihrer AGB’s unterjubeln wollte, ohne sämtlichen Rechte, die das BGB bei einem Vertragsabschluss über das Internet vorsieht. Es geht da NICHT um eine Internet Call-by-Call Rechnung, sondern um einen Monatsbeitrag für eine Clubmitgliedschaft, die überhaupt nicht als Verbindung abgerechnet werden darf.
Sie sollten davon abrücken, eine offensichtlich unbegründete Forderung einer Firma, die anscheinend Datenmanipulation betrieben hat, die sich im allgemeinen durch sich immer wieder ändernde Ausreden vor dem Eingestehen von Fehlern drückt und deswegen nicht nur in meinen Augen den Vorwurf des Vorsatzes machen lassen muss.
Ich war bisher der Meinung, dass der Sachverhalt von einem Unternehmen, das von sich selbst behauptet, es wäre ein „neutrales Abrechnungshaus“, auch neutral bewertet wird. Darin habe ich mich allerdings getäuscht. Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass Sie sich, sollten die Ermittlungen gegen Avanio eine strafrechtliche Relevanz ergeben, dem Verdacht der Geldwäsche (§261 StGB) aussetzen. Diesen Verdacht können Sie durch einen Forderungsverzicht ausräumen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, entsprechende Ermittlungen prüfen zu lassen. Ich bin da sicher nicht der erste.
Ich werde auch die Aussage in Ihrem Brief „… so wird die Forderung von der Deutschen Telekom AG an die nexnet GmbH gemeldet…“ auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen lassen.
Und auch über die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage beginne ich langsam zu grübeln, denn ich sehe keinerlei Gesprächsbereitschaft Ihrerseits.

Ich denke, die Ansichten, die Sie in Ihrem Brief vertreten, sind durchweg „Ihre“ Ansichten. Es fehlt jegliche rechtliche Grundlage für diese Ansichten.

- Wo steht, dass eine Forderung, die zurückgenommen wurde und somit nicht mehr existent ist, trotzdem bezahlt werden muss?
- Wenn Sie Inhaber der Forderung sind, dann sind alle Rechte und Pflichten auf Sie übergegangen, wieso soll ich mich bei der Reklamation nicht an Sie wenden. Sie wollen doch Geld von mir und dagegen reklamiere ich. Avanio will doch gar kein Geld mehr von mir. Damit sind Sie mein Ansprechpartner.

Der Widerspruch bei Callando/Avanio ist längst eingelegt, anscheinend kommen
die mit dem Antworten gar nicht mehr nach, ist ja auch kein Wunder bei der Masse
der Betroffenen.

Ihre Standardtextbausteine sollten sie des weiteren überarbeiten, darin befinden sich teilweise haarsträubende grammatikalische Fehler („Unabhängig der Ausgang der Reklama…“). Obwohl, damit unterstreichen Sie nur den semiprofessionellen Auftritt Ihrerseits.

Und um in Ihrem Jargon zu bleiben: „Ich habe Ihren Forderungsverzicht innerhalb der nächsten 7 Tage vorgemerkt.“

Ohne Grußformel
 
Nach meinem Dafürhalten ein sehr guter Text. Bitte unbedingt die Reaktion von Nexnet auch posten, falls überhaupt eine erfolgen sollte.

Viele Grüße
und kräftiges Daumendrücken

Matthias
 
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