Schadenersatz gegenüber Dialer-Anbieter ?

jmayer

Frisch registriert
hallo,

nachdem jetzt ja wieder bei einer ganze Menge von Dialern die Registrierung zurückgezogen wurde stellt sich mir jetzt folgende Frage:

Solche jetzt nicht mehr registrierten Dialer haben ja Änderungen am PC durchgeführt. Z.b. Einträge in die Registry, in der Tastleiste usw.

Als "PC-Laie" musste ich einen Dienstleister mit dem "Auräumen" beauftragten. Das hat natürlich Geld gekostet.

Kann ich diesen Aufwand den Anbieter des Dialers als Schadensersatzforderung in Rechnung stellen ?

Jürgen
 
@ jmayer

Ein intereassanter Ansatz. Allerdings solltest du ihn mit einem Rechtsanwalt erörtern. Denn die Frage hier richt zu beantworten würde, unerlaubte Rechtsberatung sein.

Hast Du alles gut dokumentiert, Strafanzeige gestellt?
 
Für die Vorbereitung des Gangs zum Anwalt - DerJurist schickt dich dort zu Recht hin - gibt es eine Übersicht: Aufwandsentschädigung für Verteidigung

Die Frage hängt an der Rechtsfrage, ob ein Vertrag bestand (Vertragsnebenpflicht verletzt) oder ob gar ein echter Schadensersatzanspruch besteht wg. unerlaubter Handlung. Das lässt sich nur am konkreten Einzelfall feststellen und fiele hier unter "unerlaubte Rechtsberatung".

Ach ja:
WENN (aber nur dann) ein Anspruch gegen den Dialer-Trupp besteht, kannst du dort auch deine RA-Kosten ansetzen :-)
 
naja man sollte es nicht übertreiben... nenne bitte mal den dialer, um den es sich handelt.

ich kann dir nur soviel sagen, dass die registrierung zwar bei vielen entzogen wurde, aber nicht aus dem grund, dass sich besagte dialer illegal installiert haben.

400.000 mainpean dialern wurde die reg. entzogen, weil sie gewisse vorschriften beim aktivieren nicht eingehalten haben. die software an sich wäre einfach - auch für laien - zu entfernen gewesen.

am ende bleibst du auf deinen anwaltkosten sitzen und die sind sicher um einiges höher als dein pc-dienst, den du - angeblich - beauftragt hast.

wenn du aber den mut besitzt, dann solltest du tun, was du für richtig hälst. du wirst vielleicht erkennen müssen, dass es der falsche weg war.

sei also froh, dass du die dialerrechnungen nicht bezahlen musst. oder möchtest du das eingesparte geld gern deinem anwalt bezahlen ?
 
Es ist zumindestens nicht vollkommen unplausibel dass Schadensersatzforderungen bestehen.
Insofern kannst du die Kosten in Rechnung stellen, wenn die Uninstall Methode nicht richtig funktioniert bzw. nicht vorhanden ist.
Das dürfte klar nachweisbar sein.

Der nächste Schritt wäre die Kosten für die Deinstallation in Rechnung zu stellen.Dann kann man immer noch Abwarten wie die Gegenseite reagiert.
Falls sie nicht reagieren kannst du dir immer noch überlegen wie du weiter vorgehst und einen Anwalt einschalten.
 
Wie ist das eigentlich:
Wenn ein Dialeranbieter bei der RegTP einen Dialer registriert, der nicht den Anforderungen entspricht, kann man ihm dann nicht Vorsatz unterstellen?

Oder ist das gesetzlich einwandfrei, einfach mal grundsätzlich alles zu registrieren, und dann darauf zu warten, dass die RegTP tätig wird und die Registrierung des oder der Dialer wieder zurücknimmt?

Ist mit dem Registrierungsantrag nicht ein verbindliche Erklärung des Antragstellers verbunden, dass der Dialer anforderungskonform ist? Wäre evt. hier der Ansatz für eine Schadensersatzklage?

Gruß
Matthias
 
tuxedo schrieb:
Ist mit dem Registrierungsantrag nicht ein verbindliche Erklärung des Antragstellers verbunden, dass der Dialer anforderungskonform ist? Wäre evt. hier der Ansatz für eine Schadensersatzklage?

Dazu müsste man wissen, was genau der Antragsteller da an Eides statt erklärt hat. Wenn es zu allgemein gehalten ist, kann aus dem Vorsatz einfache Blödheit werden und dann hat sich das erledigt. Sonst wären Mainpean, Intexus, Global Netcom und wie sie alle heißen mögen bereits das erste Mal reif gewesen.
 
Anonymous schrieb:
ich kann dir nur soviel sagen, dass die registrierung zwar bei vielen entzogen wurde, aber nicht aus dem grund, dass sich besagte dialer illegal installiert haben.

400.000 mainpean dialern wurde die reg. entzogen, weil sie gewisse vorschriften beim aktivieren nicht eingehalten haben. die software an sich wäre einfach - auch für laien - zu entfernen gewesen.

Die "Aufräumkosten" im Zusammenhang mit verordnungswidrigen Dialern sind doch nicht deswegen nicht vom Schandensersatzpflichtigen zu ersetzen, weil die laierhaften Fähigkeiten des Dialerempfänger zur restlosen Beseitigung des rechtswidrigen Dialerprogramms ausgereicht hätten. Ein Laie ergreift mit der Inanspruchnahme fachmännischer Hilfe bei der Systemüberprüfung - und säuberung bei Dialern nicht deswegen unangemessene, nicht erforderliche Maßnahmen, weil er als Laie hätte erkennen müssen, daß der verordnungswidrige Dialer jedenfalls keine heimlichen Systemeingriffe vorgenommen hat.

am ende bleibst du auf deinen anwaltkosten sitzen und die sind sicher um einiges höher als dein pc-dienst, den du - angeblich - beauftragt hast.

Er benötigt jedenfalls keinen Anwalt, um vom Schadensersatzpflichtigen Ersatz seiner Kosten verlangen (und einklagen) zu können.

gal.
 
[ Schadensersatzpflicht ]

KatzenHai schrieb:
Die Frage hängt an der Rechtsfrage, ob ein Vertrag bestand (Vertragsnebenpflicht verletzt) oder ob gar ein echter Schadensersatzanspruch besteht wg. unerlaubter Handlung.

Gegen wen hätte denn wer evtl. einen Schadensersatzanspruch?

Wer: Der Anschlußinhaber, oder der Computerbenutzer?

Gegen wen: gegen den Dialerhersteller, den Webmaster (als Dialerverwender), den Diensteanbieter, den Netzbetreiber, Nummerninhaber, usw?

Aus welchem Grund: (eigene) unerlaubte Handlung, Auswahlverschulden?

In welcher Höhe? in Höhe der Kosten durch Vergütungspflicht gegenüber eines vom Dialerempfänger hinzugezogenen
- Dialersachverständigen und PC-Spzialsten,
- Rechtsanwalts?

Ach ja: WENN (aber nur dann) ein Anspruch gegen den Dialer-Trupp besteht, kannst du dort auch deine RA-Kosten ansetzen :-)

Die vorzuschießenden Anwaltskosten können sich die hundertausende Betroffenen zunächst problemlos sparen - entscheidend ist doch vielmehr, daß sie ihre Schadensersatzansprüche nicht gegen den "falschen" richten.

gal.
 
galdikas schrieb:
[ Schadensersatzpflicht ]
Gegen wen hätte denn wer evtl. einen Schadensersatzanspruch?
Wer: Der Anschlußinhaber, oder der Computerbenutzer?
Gegen wen: gegen den Dialerhersteller, den Webmaster (als Dialerverwender), den Diensteanbieter, den Netzbetreiber, Nummerninhaber, usw?
Aus welchem Grund: (eigene) unerlaubte Handlung, Auswahlverschulden?
In welcher Höhe? in Höhe der Kosten durch Vergütungspflicht gegenüber eines vom Dialerempfänger hinzugezogenen
- Dialersachverständigen und PC-Spzialsten,
- Rechtsanwalts?

Genau. Galdikas fasst hier eben die Fragen zusammen, die ich oben meinte - Einzelfallbezogen zu beantworten - und in ziemlich jeder bastelbaren Kombination auch denkbar.

Galdikas schrieb:
Die vorzuschießenden Anwaltskosten können sich die hundertausende Betroffenen zunächst problemlos sparen - entscheidend ist doch vielmehr, daß sie ihre Schadensersatzansprüche nicht gegen den "falschen" richten.
Äh, wie? Scheint falsch zu sein.
Richtig wäre IMHO:
  • Die vorzuschießenden Anwaltskosten sind für die hundertausende Betroffenen zunächst durchaus zu investieren - entscheidend ist doch die Anwaltsprüfung, damit sie ihre Schadensersatzansprüche nicht gegen den "falschen" richten.
Das können Anwälte nämlich besser als Otto Normalverbraucher.*
*Anmerkung off topic:
Hat doch eine Familie Mustermann ihr Kind jetzt wirklich Max genannt - der findet in jedem neuen Portemonnaie einen Reisepass, einen Führerschein, eine Amex-Karte ... :D
 
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