Plattenputzer
Mitglied
Da gibt es so nen Onlineversand, Pörl.de oder so ähnlich. Und da hat mein Sohn doch, im Zuge eines Konsumwahnanfalls vor etwa 1,5 Jahren ein Handy bestellt, bezahlt und bekommen.
Schön und gut, bis jetzt vor ein paar Wochen das Display dieses Handys wackelkontaktähnliche Zustände bekam und dann ganz ausfiel.
Sohnemann frug Vatermann: Was ist zu tun?
Ein Anruf bei der Heißlinie von PÖRL und die Zusendung eines Retourenscheins wurde zugesichert. Der kam, das Handy wurde eingepackt, netter Brief dabei, dass es sich um einen Garantiefall handele und ab dafür.
Nun aber ach und weh: Die Firma will das Handy unrepariert zurückschicken, falls wir nicht binnen 14 Tagen die orginale Verpackung sowie beim Kauf mitgelieferte Teile wie: die Orginal-CD mit Treibern und Software, den Bedienstift, das USB-Kabel, das "wertvolle" Handy-Etui und so weiter einschicken.
Weil ohne diese Teile eine Bearbeitung unserer Reklamation scheinbar außerhalb jeder Verstellungskraft liegt.
Dabei heißt eis doch schon in §6 der AGB's dieses Pörlversandes (Name geändert):
"Mängelansprüche, Garantiebedingungen, Schadenersatzansprüche
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben."
Die Reparatur eines Gerätes auf Garantie vom Nochvorhandensein von Orginalverpackungen und ähnlichem Sushi abhängig machen, erscheint mir sehr unseriös.
Dürfen DIE dass?
Kann man sich wehren?
Schön und gut, bis jetzt vor ein paar Wochen das Display dieses Handys wackelkontaktähnliche Zustände bekam und dann ganz ausfiel.
Sohnemann frug Vatermann: Was ist zu tun?
Ein Anruf bei der Heißlinie von PÖRL und die Zusendung eines Retourenscheins wurde zugesichert. Der kam, das Handy wurde eingepackt, netter Brief dabei, dass es sich um einen Garantiefall handele und ab dafür.
Nun aber ach und weh: Die Firma will das Handy unrepariert zurückschicken, falls wir nicht binnen 14 Tagen die orginale Verpackung sowie beim Kauf mitgelieferte Teile wie: die Orginal-CD mit Treibern und Software, den Bedienstift, das USB-Kabel, das "wertvolle" Handy-Etui und so weiter einschicken.
Weil ohne diese Teile eine Bearbeitung unserer Reklamation scheinbar außerhalb jeder Verstellungskraft liegt.
Dabei heißt eis doch schon in §6 der AGB's dieses Pörlversandes (Name geändert):
"Mängelansprüche, Garantiebedingungen, Schadenersatzansprüche
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben."
Die Reparatur eines Gerätes auf Garantie vom Nochvorhandensein von Orginalverpackungen und ähnlichem Sushi abhängig machen, erscheint mir sehr unseriös.
Dürfen DIE dass?
Kann man sich wehren?