Sehr verehrter Herr und Frau Rechtsanwalt,
wenn Sie diese Zeilen lesen, wurden Sie wahrscheinlich von Ihrem Klienten beauftragt gegen uns rechtlich vorzugehen, bzw. eine rechtliche Vorgehensweise näher zu prüfen. Nun, hätte Ihr ehrenwerter Klient seine Geschäftspartner ordnungsgemäß und nach entsprechend getroffener Vereinbarung finanziell entlohnt und nicht ganz mies über den Tisch gezogen, würde dieser auf unserer Internetpräsenz wohl nicht namentlich genannt werden. In Folge hätten Sie jetzt nicht die äußerst schwierige Aufgabe zu bewältigen, nach einem Erotik-Inkassodienst zu suchen, welcher je nach Auftrag & Anforderung aus den Ländern Russland, Tschechien, der Slowakei und der Ukraine massiv und erfolgreich gegen Ihren Klienten interveniert. Für Ihre Kanzlei und Ihre endemische Gerichtsbarkeit sind wir ein bissiges Phantom, Ihre anwaltliche Korrespondenz, wenn sie nicht dezidiert einen sinnvollen Beitrag zur Begleichung der offenen Kostenstelle seitens unseres Klienten führt, wird kategorisch als Bodendecker für den Käfig unseres Wellensittich genutzt!
In erster Linie bitten wir Sie Ihrem Klienten begreifbar zu machen, die offene Kostenstelle mit unserem Klienten unverzüglich zu regeln, auch eine Teilzahlung ist in besonderem Härtefall in Ordnung! Jeder Unternehmer kann im Laufe seines kaufmännischen Handels in desolates Fahrwasser geraten, offene Rechnungen nicht auf Anhieb begleichen zu können. Wenn Ihr Klient allerdings auf Erorik-Inkasso.com namentlich geführt und darüber hinaus als schlechter Geschäftskontakt von uns öffentlich "angeprangert" wird, dann liegt das wohl daran, das Ihr Klient:
a) auf die Korrespondenz unseres Klienten nicht geantwortet hat;
b) unsere Interventionen blockiert hat;
c) sich nicht zu einer Ratenzahlung bereit erklärte;
d) eher die Leasingrate für sein Cabriolet bezahlt als seine Geschäftspartner!
Daher betrachten wir Ihren Klienten als einen potenziellen Betrüger, welchen wir vorerst auf unser Internetpräsenz entsprechend etikettieren!
Guten Tag!
Dr. Mönch & Team