AW: rezepte-ideen.de
Insofern gehe ich leider davon aus, dass diese ekelhafte Eskalation der üblicherweise rüden Vorgehensweise von unseren Behörden teilnahmslos übersehen werden und letztlich erfolgreich sein wird.
Vom Verbraucherministerium hört man dazu (in einem anderen Fall) so etwas:
"Im Übrigen müssen sich ... [die Angebote] an die Preisangabenverordnung halten. Konkret heißt das, dass die Preise genannt werden müssen(*). Ist das nicht der Fall, dann liegt zum einen ein Verstoß vor, der ein Bußgeld nach sich ziehen kann, zum anderen stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande kommt. Wenn sich die Parteien über das wesentliche Element des Preises nicht einig sind, weil ein Vertragspartner sich über die Höhe seiner Leistung nicht im klaren ist, dann ist der Vertrag nicht geschlossen.
Insofern (**) bedarf [es] hier keiner weiterer Regelungen"
(*) Die Preisangabenverordnung besagt nicht, dass eine Nennung des Preises allein ausreicht, insofern ist die implizierte Aussage, "Preis genannt, ergo ok" falsch
(**) Das ist die Ansicht aller Stellen seitens der Politik: Da es keine Zahlungsverpflichtung gibt, weil es zivilrechtlich eben kein Vertrag ist, besteht kein Handlungsbedarf. Zur Einsicht, dass es in Zeiten des Inkassostalkings eben Realität ist, dass solche Leute
bewusst Angebote in die Welt setzen, bei denen sie
keine Chance auf zivilrechtlich fundierte (und schützenswerte) Forderungen haben und dass eben gerade darin das Problem besteht und gerade dadurch eine unfassbare Schadenssumme zusammen kommt, will die Politik nicht verstehen. Und obiges Zitat stammt aus einem Schreiben des Wissenschaftlichen Beirats für Verbraucher- und Ernährungspolitik (Referat 211 im BMELV) - ist also nicht das Geblubber eines Provinz-MdBs...
Die Mahnbedrohung von rechtsunerfahrenen Internetteilnehmern basiert seit drei Jahren nicht auf rechtlich haltbaren Grundlagen, sondern auf Angsterzeugung durch schwachsinnige Argumentationen.
Der entscheidende Punkt ist, dass dies das Geschäftsmodell ist. Es geht nicht darum, dass 100% zahlen, insofern hilft es überhaupt nichts, wenn 80% wissen oder erfahren, dass bis ins Ministerium die Meinung vertreten wird, dass keine Zahlungsverpflichtung entsteht, wenn es an einem BGB-belastbaren Vertrag mangelt.
(sollte dies zu einer OT-Debatte führen, bitte ggf. verschieben)