Regulierungsbehörde sperrt fast 30.000 Dialern die Nummer
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat rund 30.000 Dialern die Einwählnummer gesperrt. „Wir haben gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung dieser Nummern“, sagte Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber Dialerschutz.de. Zu den näheren Hintergründen wollte Boll sich zunächst nicht äußern, „da diese für ein laufendes Verwaltungsverfahren von Bedeutung sind.“
Betroffen von der Anordnung der Regulierungsbehörde sind sieben Nummern. Konkret handelt es sich um die 90090001113, 90090001214, 90090001222, 90090001223, 90090001226, 90090001227 und 90090001228. Über diese waren insgesamt 29.531 Dialer geschaltet. „Die Regulierungsbehörde hat gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung dieser Rufnummern der Intexus GmbH. Daher wurden sie mit Bescheid vom 21. Dezember abgeschaltet“, sagte Boll. Diese „erste Maßnahme“ gehe auf Paragraph 67 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes zurück. Danach solle die Regulierungsbehörde im Fall der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer 0190- oder 0900-Mehrwertdiensterufnummer gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Nummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen. Dies sei geschehen.
Zu der von der Regulierungsbehörde erkannten „rechtswidrigen Nutzung“ wollte Boll nichts sagen und begründete dies mit einem „laufenden Verwaltungsverfahren". Das deutet darauf hin, dass die Regulierer aktuell weitere Konsequenzen prüfen. Dies könnte beispielsweise der rückwirkende Entzug der Registrierung der betroffenen Dialer sein – mit der Konsequenz, dass für die Dialer zu keinem Zeitpunkt eine Zahlungsverpflichtung für die Nutzer bestand. Die betroffenen Dialer waren im April 2004 registriert worden und seitdem auf einer Vielzahl von Webseiten eingesetzt worden. Die Sperrung der sieben Nummern führte bei den Anbietern nicht zu Problemen. Wenige Tage vor der Abschaltung wurden die betroffenen 09009-Nummern gegen „neue“ ausgetauscht.
Zweite „Sünderkartei“ geht online
Die betroffenen sieben Nummern sind bereits in der so genannten Sünderkartei aufgeführt, in der die Regulierungsbehörde aufführt, welche Maßnahmen sie wegen Gesetzesverstößen bei Dialern und Mehrwertdiensten ergriffen hat. Diese Kartei wird demnächst „Zuwachs“ bekommen. Auf einer gesonderten Internetseite wollen die Regulierer zusätzlich öffentlich machen, was sie gegen Spamming und Lockanrufe mit Mehrwertdienste-Nummern unternommen haben. „Viele Menschen wissen gar nicht, dass wir auch im Bereich der unlauteren Bewerbung von Mehrwertdiensten zu Maßnahmen befugt sind“, sagte Boll im Gespräch mit Dialerschutz.de. Genau das aber ist der Fall. Nach § 67 des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Regulierungsbehörde seit 2004 unter anderem die Möglichkeit, gegen rechtwidrige Werbung für teure Nummern vorzugehen. So kann sie nicht nur die betroffenen Nummern sperren, sondern auch die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, etwa, indem sie Bußgelder verhängt. Ein klassisches Beispiel sind die so genannten Ping-Anrufe, die seit Anfang 2003 weit verbreitet sind. Dabei klingeln die Täter wahllos und computergesteuert Handynummern an, wobei sie nach einmaligem Läuten die Leitung unterbreiten. Zurück bleibt auf dem Handy ein „Anruf in Abwesenheit“. Die Abzocker setzen darauf, dass ihre Opfer aus Neugierde oder Unachtsamkeit einfach die Rückruftaste drücken – und dabei übersehen, dass sie damit eine teure 0137- oder 0190-Nummer anrufen.
Auf einer gesonderten Webseite unter www.regtp.de wollen die Regulierer nun „in den nächsten Tagen“ darstellen, was sie konkret in welchen Fällen der unlauteren Bewerbung von teuren Nummern unternommen haben. So soll unter anderem aktuell aufgelistet werden, welche Nummern wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben gesperrt wurden. Dass auch im Bereich der unlauteren Werbung und Lockanrufe Bedarf an konsequentem Vorgehen gegen Missbrauch besteht, zeigt die jüngste Zeit. So zocken unbekannte Täter schon seit Monaten wieder verstärkt mit Gewinn-Versprechen über 0190-Nummern und 0137-Lockanrufen ab.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=229
cu,
Sascha
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat rund 30.000 Dialern die Einwählnummer gesperrt. „Wir haben gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung dieser Nummern“, sagte Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber Dialerschutz.de. Zu den näheren Hintergründen wollte Boll sich zunächst nicht äußern, „da diese für ein laufendes Verwaltungsverfahren von Bedeutung sind.“
Betroffen von der Anordnung der Regulierungsbehörde sind sieben Nummern. Konkret handelt es sich um die 90090001113, 90090001214, 90090001222, 90090001223, 90090001226, 90090001227 und 90090001228. Über diese waren insgesamt 29.531 Dialer geschaltet. „Die Regulierungsbehörde hat gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung dieser Rufnummern der Intexus GmbH. Daher wurden sie mit Bescheid vom 21. Dezember abgeschaltet“, sagte Boll. Diese „erste Maßnahme“ gehe auf Paragraph 67 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes zurück. Danach solle die Regulierungsbehörde im Fall der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer 0190- oder 0900-Mehrwertdiensterufnummer gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Nummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen. Dies sei geschehen.
Zu der von der Regulierungsbehörde erkannten „rechtswidrigen Nutzung“ wollte Boll nichts sagen und begründete dies mit einem „laufenden Verwaltungsverfahren". Das deutet darauf hin, dass die Regulierer aktuell weitere Konsequenzen prüfen. Dies könnte beispielsweise der rückwirkende Entzug der Registrierung der betroffenen Dialer sein – mit der Konsequenz, dass für die Dialer zu keinem Zeitpunkt eine Zahlungsverpflichtung für die Nutzer bestand. Die betroffenen Dialer waren im April 2004 registriert worden und seitdem auf einer Vielzahl von Webseiten eingesetzt worden. Die Sperrung der sieben Nummern führte bei den Anbietern nicht zu Problemen. Wenige Tage vor der Abschaltung wurden die betroffenen 09009-Nummern gegen „neue“ ausgetauscht.
Zweite „Sünderkartei“ geht online
Die betroffenen sieben Nummern sind bereits in der so genannten Sünderkartei aufgeführt, in der die Regulierungsbehörde aufführt, welche Maßnahmen sie wegen Gesetzesverstößen bei Dialern und Mehrwertdiensten ergriffen hat. Diese Kartei wird demnächst „Zuwachs“ bekommen. Auf einer gesonderten Internetseite wollen die Regulierer zusätzlich öffentlich machen, was sie gegen Spamming und Lockanrufe mit Mehrwertdienste-Nummern unternommen haben. „Viele Menschen wissen gar nicht, dass wir auch im Bereich der unlauteren Bewerbung von Mehrwertdiensten zu Maßnahmen befugt sind“, sagte Boll im Gespräch mit Dialerschutz.de. Genau das aber ist der Fall. Nach § 67 des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Regulierungsbehörde seit 2004 unter anderem die Möglichkeit, gegen rechtwidrige Werbung für teure Nummern vorzugehen. So kann sie nicht nur die betroffenen Nummern sperren, sondern auch die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, etwa, indem sie Bußgelder verhängt. Ein klassisches Beispiel sind die so genannten Ping-Anrufe, die seit Anfang 2003 weit verbreitet sind. Dabei klingeln die Täter wahllos und computergesteuert Handynummern an, wobei sie nach einmaligem Läuten die Leitung unterbreiten. Zurück bleibt auf dem Handy ein „Anruf in Abwesenheit“. Die Abzocker setzen darauf, dass ihre Opfer aus Neugierde oder Unachtsamkeit einfach die Rückruftaste drücken – und dabei übersehen, dass sie damit eine teure 0137- oder 0190-Nummer anrufen.
Auf einer gesonderten Webseite unter www.regtp.de wollen die Regulierer nun „in den nächsten Tagen“ darstellen, was sie konkret in welchen Fällen der unlauteren Bewerbung von teuren Nummern unternommen haben. So soll unter anderem aktuell aufgelistet werden, welche Nummern wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben gesperrt wurden. Dass auch im Bereich der unlauteren Werbung und Lockanrufe Bedarf an konsequentem Vorgehen gegen Missbrauch besteht, zeigt die jüngste Zeit. So zocken unbekannte Täter schon seit Monaten wieder verstärkt mit Gewinn-Versprechen über 0190-Nummern und 0137-Lockanrufen ab.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=229
cu,
Sascha