Antwort der RegTP
Die Antwort sah bisher so aus:
"> Verbraucherservice der Regulierungsbehorde
>
> Sehr geehrte Frau .......,
> Sehr geehrter Herr ........,
>
> vielen Dank fur Ihr Mail. Sie sprechen hier die "Dialer" Problematik an,
> die uber die Einwahl von 0190-er Mehrwertdiesterufnummer realisiert wird.
> Gestatten Sie mir zunachst einige Erlauterungen zum Aufgabenfeld meiner Behorde.
>
> Nach ? 71 S. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) uberwacht die
> Regulierungsbehorde die Einhaltung dieses Gesetzes und der gema? diesem
> Gesetz oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung
> ergangenen Auflagen, Anordnungen und Verfugungen , insbesondere die
> Einhaltung der einem Lizenznehmer erteilten Auflagen.
>
> Nach allgemeiner Ansicht ist hiervon auch die Uberwachung der Einhaltung von
> aufgrund des TKG erlassenen Rechtsverordnungen mitumfasst. Die
> Regulierungsbehorde ist au?erdem Wurzelbehorde nach dem Signaturgesetz.
>
> Eine Rechts- und Fachaufsicht gegenuber den Unternehmen wird nicht
> ausgeubt.
>
> Im Internet werden verschiedene Dienstleistungen angeboten, die uber sog.
> Dialer-Programme aufgerufen und spater uber die Telefonrechnung
> abgerechnet
> werden. Diese Dialer-Programme mussen zunachst heruntergeladen werden und
> bewirken, dass die aktuelle Browserverbindung getrennt und eine wesentlich
> teurere Verbindung uber den Service (0)190 aufgebaut wird. Der Abbau der
> aktuellen Internetverbindung und unmittelbar anschlie?ende Aufbau eines
> Internetzugangs uber eine teuere Verbindung konnen sich unbemerkt
> abspielen,
> so dass der Nutzer den Eindruck hat, er hatte die ursprungliche
> Internet-Verbindung nicht unterbrochen und wurde uber das Internet die
> gewunschten Daten ohne weitere Kosten erhalten. Einige dieser Programme
> trennen die Internetverbindung nicht automatisch, wenn der Kunde das
> Informationsangebot verlasst. Es ist auch moglich, dass sich diese
> Programme
> nicht automatisch deaktivieren, sondern auch spater einen Zugang zum
> Internet uber die hoherpreisige 0190er Rufnummer vermitteln.
>
> Mehrwertdienste (0)190
>
> Im Service (0)190 stellen die Telekommunikationsanbieter nicht nur die
> Netzinfrastruktur zur Herstellung von Telekommunikationsverbindungen
> bereit,
> sondern sie ubernehmen zusatzlich das Inkasso fur Dienstleistungen, die
> uber
> die Anwahl dieser Nummern abgerufen werden konnen. Die gleichzeitige
> Inanspruchnahme von zwei verschiedenen Leistungen (Ubertragungsleistung
> der
> Netzbetreiber und Informationsleistung des Diensteanbieters) bedingt, dass
> der Kunde fur die Verbindung mehr bezahlen muss als fur eine ubliche
> Verbindung. Von den Gesamteinnahmen wird unter Abzug des Anteils fur die
> Ubertragungsleistung der Inkassoanteil an den Diensteanbieter
> weitergeleitet. Der Inkassoanteil ist abhangig von der Forderung des
> Diensteanbieters und bestimmt somit die Hohe des Verbindungstarifs.
> Die inhaltliche Verantwortung fur Mehrwertdienste (zuganglich u.a. uber
> (0)190er Rufnummern) trifft nach ? 8 Abs. 1 Teledienstegesetz (TDG)
> grundsatzlich nur den Diensteanbieter, nicht den die Verbindung zwischen
> dem
> Kunden und dem Diensteanbieter herstellenden Netzbetreiber.
>
> Rufnummern aus dem Bereich (0)190 werden von der Regulierungsbehorde im
> Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben in 1000er Blocken an Netzbetreiber
> zugeteilt. Die "Vorlaufigen Regeln fur die befristete Zuteilung von noch
> freien Rufnummern aus dem Teilbereich (0)190 fur "Premium Rate"-Dienste",
> Vfg 303/1997 vom 17.12.97 (BMPT-Amtsbl. 34/97) weisen dabei nur den
> Rufnummern (0)190-1 bis (0)190-9 feste Tarifstrukturen zu. Die Rufnummer
> (0)190-0 sieht dagegen bewusst keinen fest vorgegebenen Tarif vor, sondern
> ermoglicht es dem jeweiligen Diensteanbieter, die seiner Leistung
> angemessen
> erscheinende Tarifierung frei vorzunehmen.
>
> Dies soll die Entwicklung innovativer Geschaftsmodelle ermoglichen, die
> nicht in die starren Vorgaben der Tarifstufen der Rufnummern (0)190-1 bis
> (0)190-9 passen. Je nach angebotener Dienstleistung konnen fur
> Geschaftsmodelle dabei niedrigere oder hohere Tarife gewahlt werden. Ob
> eine
> Tarifierung angemessen ist oder eine Dienstleistung den Markterwartungen
> entspricht, soll und kann dabei allein von den Verbrauchern beurteilt
> werden.
>
> Eingriffsmoglichkeiten der Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und
> Post
>
> Die Regulierungsbehorde hat keine rechtlichen Moglichkeiten, hinsichtlich
> der fraglichen Zahlungsverpflichtung aufgrund uber (0)190er Rufnummern
> erbrachter Dienstleistungen tatig zu werden.
> Die Regulierung dient der okonomischen, diskriminierungs- und
> storungsfreien
> Nutzung der Ressourcen sowie der Uberprufung von
> telekommunikationsrechtlichen Vorschriften, Verordnungen oder
> Verleihungsbedingungen.
> Die strittigen Entgeltforderungen, die auf die Nutzung von
> Dialer-Programmen
> zuruckzufuhren sind, unterfallen nicht dem Telekommunikationsrecht,
> sondern
> sind dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts zuzuordnen. Auftretende
> Probleme konnen daher nur zwischen dem Kunden und den ubrigen an der
> Mehrwertdienstleistung Beteiligten (dem Teilnehmernetzbetreiber, dem
> Inhaber
> des Rufnummernblocks (Netzbetreiber) und dem Diensteanbieter)
> zivilrechtlich
> geklart werden.
>
> Um zivilrechtliche Anspruche beim Diensteanbieter geltend zu machen, muss
> der Verbraucher dessen Namen und Anschrift vom Netzbetreiber erfragen. Wer
> der Netzbetreiber ist, konnen Sie uber eine Suchmaschine im Internet zu
> (0)190er Rufnummern ermitteln. Die Suchmaschine findet sich auf der
> Homepage
> der Regulierungsbehorde, uber die Hyperlinks "Nummernverwaltung",
> "0190/0900
> Premium Rate-Dienste", "Ermittlung eines Anbieters bei einer (0)190er
> Rufnummer" und Suchmaschine fur (0) 190er RN
> <http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno.asp>. Ist uber die Suchabfrage
> kein Netzbetreiber zu ermitteln oder liegen Ihnen andere Informationen
> vor,
> so konnen Sie sich per E-Mail an
[email protected]
> <mailto:
[email protected]> wenden. Eine telefonische Auskunft erhalten
> Sie uber die Rufnummer 0180 3 68 66 37. Der Netzbetreiber kann den
> Diensteanbieter benennen, dem er die entsprechende Rufnummerzugeteilt hat,
> wenn der Verbraucher glaubhaft darlegt, dass er zivilrechtliche Anspruche
> geltend machen will.
> Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einwahl in das Internet auch
> durch Viren, Trojanische Pferde oder ahnliches ausgelost wird. Zur Klarung
> solcher Falle konnen auch Strafverfolgungsbehorden wie Polizei und
> Staatsanwaltschaft durch Erstattung einer Anzeige und Stellung eines
> Strafantrags eingeschaltet werden.
>
> Handlungsmoglichkeiten fur den Verbraucher
>
> Sobald der Dialer bemerkt worden ist, sollte sich der Verbraucher nicht
> mehr
> ins Internet einwahlen. Der Beweissicherung fur weitere rechtliche
> Schritte
> sollte absolute Prioritat eingeraumt werden. Erst dann sollten die
> Programme
> aus allen Systemen entfernt werden. Dazu sollte ggf. professionelle Hilfe
> in
> Anspruch genommen werden.
> Als Schutzma?nahme kann man empfehlen, sich beim Surfen im Internet
> vorzusehen und die Zugange zu hoherpreisigen Informationsdiensten (0190)
> zu
> sperren.
>
> Neben rein mechanischen Telefonsperren steht dem Verbraucher dabei der
> Sperrungsanspruch nach ? 13 Abs. 2 TKV zur Seite. Danach kann er die
> Anwahl
> einzelner Rufnummernbereiche durch seinen Netzbetreiber sperren lassen.
> Dazu
> richtet sein Teilnehmernetzbetreiber eine feste Sperre fur die
> beauftragten
> Rufnummernbereiche ein.
> Auch ISDN Anlagen lassen das Sperren einzelner Rufnummern bzw. ganzer
> Rufnummernblocke zu.
> Ist eine Rufnummernsperre nicht gewollt, gibt es verschiedene
> Moglichkeiten,
> Vorsichtsma?nahmen auf dem PC vorzunehmen. Ein "Internet-Browser" lasst
> sich
> auf verschiedene Sicherheitsstufen einstellen, so dass z. B. fremden
> Computern der Zugriff auf den eigenen Rechner verwehrt oder erschwert
> wird.
>
> Des weiteren kann ein (0)190-Warner helfen. Diese Programme analysieren
> samtliche DFU Verbindungen und speichern relevante Daten wie Rufnummer und
> Einwahlzeitpunkt in eine Log-Datei. Sobald eine (0)190-Vorwahl erkannt
> wird,
> wird eine Meldung ausgegeben, die dem Benutzer die Moglichkeit bietet, die
> kritische Verbindung sofort zu trennen. Absoluten Schutz konnen aber auch
> die (0)190-Warner nicht bieten.
>
> Inwieweit 0190-Warner auch bei 0900er Rufnummern "anschlagen", hangt von
> der
> Programmierung des Warners ab und kann deshalb nicht pauschal beurteilt
> werden. Verbrauchern, die einen 0190-Warner verwenden und auch bei 0900er
> Rufnummern gewarnt werden wollen, sollten insofern durch einen Blick in
> die
> Betriebsanleitung oder Kontaktaufnahme mit dem Hersteller ermitteln, ob
> ihr
> Warner dies gewahrleistet.
>
> Informationen zum Umgang mit dem PC und dem Zugang zum Internet erhalten
> Sie
> in der entsprechenden Fachliteratur, den Print-Medien oder in den
> Publikationen der Zeitschrift "Stiftung Warentest".
> Das Bundesamt fur Sicherheit in der Informationstechnik stellt aktuelle
> Informationen zum Thema IT-Sicherheit auf seiner Homepage
> <http://www.bsi-fuer-buerger.de/> bereit.
>
> Weitergehende Informationen zu der Dialer-Problematik findet der Nutzer
> unter der Rubrik "Verbraucherinformationen" auf der Internet-Site des
> Vereins Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) -
> <http://www.fst-ev.org/> -, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Regeln und
> Schutzmechanismen bei den verschiedenen Anbietern durchzusetzen. Zur
> Wahrnehmung dieser Aufgabe bildet der Verein eine unabhangige
> Beschwerdestelle gema? ? 7 seiner Satzung.
> Der FST fuhrt aus, dass der Nutzer oft erst nach Erhalt der
> Telefonrechnung
> mit den Kosten seines zuruckliegenden Handelns konfrontiert wird. Wegen
> der
> besonderen Problematik bei diesen Programmen aus dem Internet hat der FST
> als erste Institution eindeutige Regeln in seinem Verhaltenskodex
> festgeschrieben.
>
> Angesichts der in der letzten Zeit insbesondere im Zusammenhang mit
> sogenannten Dailern aufgekommenen Probleme ist eine Anderung der
> Telekommunikationsgesetzgebung vorgesehen. Durch diese Anderungen sollen
> die
> Moglichkeiten der Verbraucher, sich gegen Betruger zu wehren, erweitert
> werden.
>
> Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Informationen helfen konnte.
>
> Mit freundlichen Grußen
> Im Auftrag
> .......
> mailto:
[email protected]
>
http://www.regtp.de
> fon 030 22480 571
> fax 030 22480 517
Persönliche Daten gelöscht