Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat den Münchner Telefonanbieter Prompt aufgefordert, unseriöse Geschäftspraktiken mit 0190er-Rufnummern einzustellen. Das berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Andernfalls würden dem Unternehmen die zugeteilten 0190er-Rufnummern entzogen werden, teilte die Behörde dem Telefonanbieter mit. Prompt wurde eine Frist bis Ende des Monats eingeräumt.
Nach Ansicht der Behörde widerspricht das Vorgehen des Unternehmens den Zuteilungsregeln für diese Rufnummern. Prompt und die Muttergesellschaft des Unternehmens, Extracom, hatten einen Service angeboten, bei dem Kunden zunächst mit kostenlosen 0800-Nummern geworben wurden. Nach dem Wählen einer solchen Telefonnummer wurden Kunden über eine kostenpflichtige 0190-Nummer zurückgerufen. Diesen Rückruf hatte das Unternehmen den Kunden in Rechnung gestellt. Die Telekom hatte den Telefonanbieter Prompt wegen Irreführung der Kunden bereits abgemahnt, so dpa. Im Interview mit Dialerschutz.de hatte Prompt-Sprecherin Claudia Coors noch vor zwei Wochen ausgeschlossen, dass Telefonbesitzer bei angenommenen Anrufen unwissentlich 0190-Gebühren bezahlen müssen. "Wir berechnen natürlich nur dann den Dienst, wenn der Kunde sein Einverständnis hierzu ausdrücklich erklärt hat", erklärte sie.
cu,
sascha
Nach Ansicht der Behörde widerspricht das Vorgehen des Unternehmens den Zuteilungsregeln für diese Rufnummern. Prompt und die Muttergesellschaft des Unternehmens, Extracom, hatten einen Service angeboten, bei dem Kunden zunächst mit kostenlosen 0800-Nummern geworben wurden. Nach dem Wählen einer solchen Telefonnummer wurden Kunden über eine kostenpflichtige 0190-Nummer zurückgerufen. Diesen Rückruf hatte das Unternehmen den Kunden in Rechnung gestellt. Die Telekom hatte den Telefonanbieter Prompt wegen Irreführung der Kunden bereits abgemahnt, so dpa. Im Interview mit Dialerschutz.de hatte Prompt-Sprecherin Claudia Coors noch vor zwei Wochen ausgeschlossen, dass Telefonbesitzer bei angenommenen Anrufen unwissentlich 0190-Gebühren bezahlen müssen. "Wir berechnen natürlich nur dann den Dienst, wenn der Kunde sein Einverständnis hierzu ausdrücklich erklärt hat", erklärte sie.
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