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AW: Regulierungsbehörde entzieht 25.000 Dialern Registrierung



Dort steht: "Dabei hätte ein Anruf bei der Bundesnetzagentur in Bonn gereicht, um die Kosten für den heruntergeladenen Song zu sparen."


Das hätte ja wohl der genannte Anwalt tun müssen. Also hat vor Gericht niemand dieses Argument vorgetragen - damit hat das Gericht doch korrekt entschieden?! Im Zivilprozess wird doch nur berücksichtigt, was die Parteien vortragen.


Zur Berufsmoral derjenigen, die vor diesem Hintergrund Geschädigte vor Gericht zerren, braucht ja wohl nichts mehr ergänzt zu werden.


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