Regulierungsbehörde entzieht 25.000 Dialern die Registrierung
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat den Unternehmen Intexus GmbH, Global-Netcom GmbH und Consul Info B.V. mit Bescheid vom 8. April insgesamt rund 25.000 Dialerregistrierungen rückwirkend entzogen. Das bedeutet, dass User Einwahlen über diese Dialer nicht bezahlen müssen. In einer ersten Stellungnahme kündigte die Mainpean GmbH (Intexus) an, sich „mit allen rechtlichen Mitteln“ gegen die Maßnahme der Regulierer zur Wehr zu setzen.
Die Regulierer begründeten ihren Schritt damit, dass den betroffenen Dialern die so genannte Wegsurfsperre fehlte. Diese Sperre soll verhindern, dass Surfer über die teure Dialer-Verbindung auch auf andere, billigere oder sogar eigentlich kostenlose, Internetseiten surfen können. „ Dies ist nach den von der Reg TP festgelegten Mindestanforderungen für Dialer aus Verbraucherschutzgründen nicht erlaubt“, heißt es in einer heute veröffentlichten Erklärung der Behörde. Der Onlinedienst heise.de meldete, dass von dem Verbot allein 4603 Dialer des Berliner Unternehmens Intexus betroffen seien, die sich alle in die Rufnummer 0900/90000576 einwählen. Tatsächlich erklärt sich dadurch auch die hohe Zahl von 25.000 entzogenen Registrierungen. Das Mehrwertdienste-Gesetz vom August 2003 schreibt vor, dass jeder einzelne Dialer mit seinem individuellen Hashwert (eine Art elektronischer Fingerabdruck) bei den Regulierern registriert werden muss. Dieser Hashwert ändert sich bereits, wenn für den Dialer beispielsweise ein anderes Layout oder ein anderer Tarif verwendet wird. Letztlich dürfte die Zahl der für illegal erklärten Dialer-„Modelle“ weitaus kleiner sein.
Die Folgen des nachträglichen Entzugs sind weit reichend. Die betroffenen Dialer gelten nach der Anordnung der Regulierer als niemals registriert. Für Betroffene, die sich in den vergangenen Wochen über diese Dialer eingewählt werden, besteht somit auch keine Verpflichtung, zu bezahlen. Das ist freilich eher Theorie. Die Chancen, bereits gezahltes Geld zurückzubekommen, dürften in der Praxis sehr gering sein.
Die Mainpean GmbH, die für die Intexus-Dialer verantwortlich zeichnet, will den Bescheid der Regulierer freilich nicht kampflos hinnehmen. Im Unternehmensforum dialercenter.de veröffentlichte die Firma heute Nachmittag eine erste Stellungnahme für seine Partner. „Wir haben nun sehr schnell auf die Tagesaktualität reagiert und neue Bezugsfenster online gestellt. Anträge einer neuen Dialerversion liegen der RegTP zur Registrierung vor. Aber darüber hinaus werden wir natürlich die Rücknahme der Registrierungen nicht hinnehmen“, hieß es darin. Tatsächlich trifft die Anordnung der Regulierer die Mainpean GmbH besonders „hart“. Bereits im vergangenen Herbst hatte die Behörde 400.000 Dialern des Berliner Unternehmens nachträglich die Registrierung entzogen. Auch damals kündigte Mainpean rechtliche Schritte an. In der mündlichen Verhandlung kürzlich vor dem Verwaltungsgericht Köln zog es die Klage aber wieder zurück. Dies sei „auch vor dem Hintergrund einer seit Monaten zu beobachtenden positiven Zusammenarbeit mit der Behörde" geschehen, hieß es dabei in einer Mainpean-Erklärung.
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
cu,
Sascha
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat den Unternehmen Intexus GmbH, Global-Netcom GmbH und Consul Info B.V. mit Bescheid vom 8. April insgesamt rund 25.000 Dialerregistrierungen rückwirkend entzogen. Das bedeutet, dass User Einwahlen über diese Dialer nicht bezahlen müssen. In einer ersten Stellungnahme kündigte die Mainpean GmbH (Intexus) an, sich „mit allen rechtlichen Mitteln“ gegen die Maßnahme der Regulierer zur Wehr zu setzen.
Die Regulierer begründeten ihren Schritt damit, dass den betroffenen Dialern die so genannte Wegsurfsperre fehlte. Diese Sperre soll verhindern, dass Surfer über die teure Dialer-Verbindung auch auf andere, billigere oder sogar eigentlich kostenlose, Internetseiten surfen können. „ Dies ist nach den von der Reg TP festgelegten Mindestanforderungen für Dialer aus Verbraucherschutzgründen nicht erlaubt“, heißt es in einer heute veröffentlichten Erklärung der Behörde. Der Onlinedienst heise.de meldete, dass von dem Verbot allein 4603 Dialer des Berliner Unternehmens Intexus betroffen seien, die sich alle in die Rufnummer 0900/90000576 einwählen. Tatsächlich erklärt sich dadurch auch die hohe Zahl von 25.000 entzogenen Registrierungen. Das Mehrwertdienste-Gesetz vom August 2003 schreibt vor, dass jeder einzelne Dialer mit seinem individuellen Hashwert (eine Art elektronischer Fingerabdruck) bei den Regulierern registriert werden muss. Dieser Hashwert ändert sich bereits, wenn für den Dialer beispielsweise ein anderes Layout oder ein anderer Tarif verwendet wird. Letztlich dürfte die Zahl der für illegal erklärten Dialer-„Modelle“ weitaus kleiner sein.
Die Folgen des nachträglichen Entzugs sind weit reichend. Die betroffenen Dialer gelten nach der Anordnung der Regulierer als niemals registriert. Für Betroffene, die sich in den vergangenen Wochen über diese Dialer eingewählt werden, besteht somit auch keine Verpflichtung, zu bezahlen. Das ist freilich eher Theorie. Die Chancen, bereits gezahltes Geld zurückzubekommen, dürften in der Praxis sehr gering sein.
Die Mainpean GmbH, die für die Intexus-Dialer verantwortlich zeichnet, will den Bescheid der Regulierer freilich nicht kampflos hinnehmen. Im Unternehmensforum dialercenter.de veröffentlichte die Firma heute Nachmittag eine erste Stellungnahme für seine Partner. „Wir haben nun sehr schnell auf die Tagesaktualität reagiert und neue Bezugsfenster online gestellt. Anträge einer neuen Dialerversion liegen der RegTP zur Registrierung vor. Aber darüber hinaus werden wir natürlich die Rücknahme der Registrierungen nicht hinnehmen“, hieß es darin. Tatsächlich trifft die Anordnung der Regulierer die Mainpean GmbH besonders „hart“. Bereits im vergangenen Herbst hatte die Behörde 400.000 Dialern des Berliner Unternehmens nachträglich die Registrierung entzogen. Auch damals kündigte Mainpean rechtliche Schritte an. In der mündlichen Verhandlung kürzlich vor dem Verwaltungsgericht Köln zog es die Klage aber wieder zurück. Dies sei „auch vor dem Hintergrund einer seit Monaten zu beobachtenden positiven Zusammenarbeit mit der Behörde" geschehen, hieß es dabei in einer Mainpean-Erklärung.
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
cu,
Sascha