Ab Sommer: Regulierungsbehörde bittet Dialer-Betreiber zur Kasse
Die Regulierungsbehörde bittet zur Kasse: Jeder, der seit Juni 2004 in Deutschland ein Einwählprogramm zur Registrierung angemeldet hat, muss ab Sommer für die entstandenen Kosten und Auslagen der Regulierungsbehörde aufkommen – auch rückwirkend. Das bestätigte jetzt das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber Dialerschutz.de. Grundlage für die Kostenerhebung ist das Telekommunikationsgesetz. Welche Kosten genau auf die Betreiber zukommen, steht noch nicht fest. Laut Ministerium wird die entsprechende Gebührenverordnung gerade erst erstellt.
Seit August 2003 muss jeder, der einen Dialer betreiben will, diesen bei der Regulierungsbehörde registrieren lassen. Die Vorschrift wurde wegen des hohen Missbrauchs von teuren 0190 und 0900-Dialern eingeführt. Bei der Registrierung muss ein Anbieter versichern, dass sein Einwählprogramm den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zudem muss bei der Behörde ein Verantwortlicher genannt werden. Dass sich schwarze Schafe der Branche in der Anonymität verstecken können, sollte damit ausgeschlossen werden. Im Juni vergangenen Jahres kam mit dem geänderten Telekommunikationsgesetz (TKG) eine weitere Vorschrift hinzu. Diese besagt unter anderem in § 142, dass die Regulierungsbehörde für die Bearbeitung von Registrierungs-Anträgen Gebühren und Auslagen erhebt. Wieviel das ist, genauer: sein wird, ist allerdings noch nicht klar: „Die Kosten für die einzelnen Vorgänge der Verwaltung bei der Regulierungsbehörde werden nach der Kosten-Leistungsrechnung festgelegt“, sagte Dr. Alexander Tettenborn, zuständiger Referatsleiter beim Bundeswirtschaftsministerium gegenüber Dialerschutz.de. „Eine endgültige Festlegung kann erst nach Vorliegen aller Zahlen erfolgen.“ Soweit sei man aber noch nicht. Denn es gehe ja nicht nur um die Kosten der Dialer-Registrierung. Die Gebühren würden im Rahmen einer neuen Gebührenverordnung festgelegt: „Dazu sind auch andere Gebührenposten neu zu ermitteln, was insbesondere im Frequenzgebührenbereich umfassende Vorarbeiten erforderlich macht.“
Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet laut Tettenborn damit, dass die RegTP bis zum Sommer 2005 eine neue TK-Gebührenverordnung vorlegen wird und dann mit der Abrechnung beginnen kann. Der Referatsleiter warnte dabei vor Missverständnissen: „Die Registrierung von Dialern unterliegt auch heute schon der Gebührenpflicht; dies ist im TKG bereits festgelegt.“ Es gehe also kein Geld verloren, „da die Gebühren rückwirkend zum Inkrafttreten des neuen TKG erhoben werden können.“ Das betreffe unter Umständen auch Dialer, die schon gar nicht mehr im Einsatz sind: „Wenn die Registrierung ab Inkraftreten des neuen TKG erfolgte, unterliegen diese auch dann der Gebührenpflicht, wenn zwischenzeitlich die Registrierung entzogen wurde.“
Gebührenpflicht für über 200.000 Dialer
Einer schriftlichen Auskunft der Bundesregierung zufolge, die Dialerschutz.de vorliegt, wurden allein im Jahr 2004 über 200.000 Dialer registriert, die konkret unter die Kostenpflicht fallen. Insgesamt wurden seit Inkrafttreten des Mehrwertdienste-Gesetzes im August 2003 1.678.484 Dialer in Deutschland registriert. Von diesen besitzen aktuell noch 1.232.720 eine Registrierung (Stand 31. Januar 2005). Wieviel den Staat die Bekämpfung des Dialer-Missbrauchs mittlerweile gekostet hat, ist nicht bekannt. Diese Kosten seien „in dieser Form bisher nicht erfasst bzw. ermittelt“ worden, heißt es in der Stellungnahme.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=240
cu,
Sascha
Die Regulierungsbehörde bittet zur Kasse: Jeder, der seit Juni 2004 in Deutschland ein Einwählprogramm zur Registrierung angemeldet hat, muss ab Sommer für die entstandenen Kosten und Auslagen der Regulierungsbehörde aufkommen – auch rückwirkend. Das bestätigte jetzt das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber Dialerschutz.de. Grundlage für die Kostenerhebung ist das Telekommunikationsgesetz. Welche Kosten genau auf die Betreiber zukommen, steht noch nicht fest. Laut Ministerium wird die entsprechende Gebührenverordnung gerade erst erstellt.
Seit August 2003 muss jeder, der einen Dialer betreiben will, diesen bei der Regulierungsbehörde registrieren lassen. Die Vorschrift wurde wegen des hohen Missbrauchs von teuren 0190 und 0900-Dialern eingeführt. Bei der Registrierung muss ein Anbieter versichern, dass sein Einwählprogramm den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zudem muss bei der Behörde ein Verantwortlicher genannt werden. Dass sich schwarze Schafe der Branche in der Anonymität verstecken können, sollte damit ausgeschlossen werden. Im Juni vergangenen Jahres kam mit dem geänderten Telekommunikationsgesetz (TKG) eine weitere Vorschrift hinzu. Diese besagt unter anderem in § 142, dass die Regulierungsbehörde für die Bearbeitung von Registrierungs-Anträgen Gebühren und Auslagen erhebt. Wieviel das ist, genauer: sein wird, ist allerdings noch nicht klar: „Die Kosten für die einzelnen Vorgänge der Verwaltung bei der Regulierungsbehörde werden nach der Kosten-Leistungsrechnung festgelegt“, sagte Dr. Alexander Tettenborn, zuständiger Referatsleiter beim Bundeswirtschaftsministerium gegenüber Dialerschutz.de. „Eine endgültige Festlegung kann erst nach Vorliegen aller Zahlen erfolgen.“ Soweit sei man aber noch nicht. Denn es gehe ja nicht nur um die Kosten der Dialer-Registrierung. Die Gebühren würden im Rahmen einer neuen Gebührenverordnung festgelegt: „Dazu sind auch andere Gebührenposten neu zu ermitteln, was insbesondere im Frequenzgebührenbereich umfassende Vorarbeiten erforderlich macht.“
Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet laut Tettenborn damit, dass die RegTP bis zum Sommer 2005 eine neue TK-Gebührenverordnung vorlegen wird und dann mit der Abrechnung beginnen kann. Der Referatsleiter warnte dabei vor Missverständnissen: „Die Registrierung von Dialern unterliegt auch heute schon der Gebührenpflicht; dies ist im TKG bereits festgelegt.“ Es gehe also kein Geld verloren, „da die Gebühren rückwirkend zum Inkrafttreten des neuen TKG erhoben werden können.“ Das betreffe unter Umständen auch Dialer, die schon gar nicht mehr im Einsatz sind: „Wenn die Registrierung ab Inkraftreten des neuen TKG erfolgte, unterliegen diese auch dann der Gebührenpflicht, wenn zwischenzeitlich die Registrierung entzogen wurde.“
Gebührenpflicht für über 200.000 Dialer
Einer schriftlichen Auskunft der Bundesregierung zufolge, die Dialerschutz.de vorliegt, wurden allein im Jahr 2004 über 200.000 Dialer registriert, die konkret unter die Kostenpflicht fallen. Insgesamt wurden seit Inkrafttreten des Mehrwertdienste-Gesetzes im August 2003 1.678.484 Dialer in Deutschland registriert. Von diesen besitzen aktuell noch 1.232.720 eine Registrierung (Stand 31. Januar 2005). Wieviel den Staat die Bekämpfung des Dialer-Missbrauchs mittlerweile gekostet hat, ist nicht bekannt. Diese Kosten seien „in dieser Form bisher nicht erfasst bzw. ermittelt“ worden, heißt es in der Stellungnahme.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=240
cu,
Sascha