Reducal
Forenveteran
Um das automatisierte Auskunftsverfahren gem. § 112 TKG oder ggf. das manuelle Verfahren nach 113 umsetzen zu können, bedarf es der Registrierung zumindest des Erwerbers einer Prepaid-SIM-Karte. Hat jemand Erfahrung oder besser noch eine Quelle dafür, wonach die Anbieter gesetzlich verpflichtet sind, die Registrierungsdaten zu erheben und zu speichern?