Das Ansehen von Streams im Internet ist kein Verstoß gegen das Urheberrecht. Das hat das Landgericht Köln festgestellt und damit seine eigenen Entscheidungen im Fall der Redtube-Abmahnungen korrigiert: Die Namen der Abgemahnten hätten gar nicht herausgegeben werden dürfen.
http://www.computerbetrug.de/2014/0...etten-nicht-herausgegeben-werden-duerfen-8147
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