Rechtlicher Hintergrund?

KatzenHai

Scyliorhinus stellaris
Eine Frage an die erlauchten Juristen hier:

Gibt es eigentlich bereits eine fundierte Stellungnahme, ob die Leistung z.B. von Talkline sich als Werkvertrag einordnen ließe?

Immerhin sind sie (in beide Richtungen) erfolgsverpflichtet, müssen also eine (weitere) technische Vorrichtung erstellen, die zwischen Dienste-Endanbieter und die Technik der Telekom geschaltet ist ... Ein reines Dienstverhältnis (Bemühen) mag ich hierin nicht zu sehen.

Hintergrund ist: Wer nimmt eigentlich diese Leistung (Voraussetzung jeder werkvertraglichen Vergütung) ab? Und: Ist das Werk überhaupt (weil mängelfrei) abnahmefähig?

Gespannt auf die Antworten,

KatzenHai
(von Haus aus Werkvertragsrechtler)
 
KatzenHai schrieb:
Eine Frage an die erlauchten Juristen hier:

Gibt es eigentlich bereits eine fundierte Stellungnahme, ob die Leistung z.B. von Talkline sich als Werkvertrag einordnen ließe?

Immerhin sind sie (in beide Richtungen) erfolgsverpflichtet, müssen also eine (weitere) technische Vorrichtung erstellen, die zwischen Dienste-Endanbieter und die Technik der Telekom geschaltet ist ... Ein reines Dienstverhältnis (Bemühen) mag ich hierin nicht zu sehen.

Hintergrund ist: Wer nimmt eigentlich diese Leistung (Voraussetzung jeder werkvertraglichen Vergütung) ab? Und: Ist das Werk überhaupt (weil mängelfrei) abnahmefähig?

Gespannt auf die Antworten,

KatzenHai
(von Haus aus Werkvertragsrechtler)


Dazu habe ich in der Rechtsprechung noch keine dezidierten 'Aussagen gefunden. Die Gesetzessprache Teledienstegesetze, Teledienstdatenschutz usw. geht wohl eher sprachlich von "Diensten" aus. Anderseits beim alten Telefon muss man nur bezahlen, wenn die die Verbindung zustande kam, das spräche für Werkvertrag. Denn bei Dienstvertrag würde schon der Aufbau der Leitung und Verbindung ein Entgelt auslösen.

Dazu kommt noch, dass die Dialer-Anbeiter immer auf den Inhalt, sie nennen es Content, abstellen, für den sie nicht verantwortlich wären (Dagegen sprechen allerdings oft die AGBs), das wär dann wieder auch eher Werkvertrag.

Wenn wir soweit sind. Dann kommen jetzt die interessanten Fragen von Katzenhai. Darüber muss ich noch weiter nachdenken.

Jedenfalls in meinen Fall habe ich der dtms über die Intrum geraten, da sie Leitungen an die Interfun vermietet habe, sich zunächst an ihren Mieter zu halten, bevor sie Durchgriff nimmt auf jemanden, gegen den Interfun möglicherweise einen Anspruch hat.
 
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