Rechnungskopien an die RegTP in Bonn!!!!

A

Anonymous

Hallo,

da ich ja lange auf das Rüchschein von der DWML gewartet habe, bekam ich dies vor ca.10 Tagen. Nun bekam ich vor kurzem die 2. Mahnung mit dem Absender aus LOndon, jedoch wurde es aus Norderstadt gesckickt.
Diesen Haufen werde ich an die RegTp senden.
Wann sollte ich denn reagieren? erst WENN bei Mahnbescheid vom Gericht? (aber das können die nicht wohl?, weil illegaler dialer und unzulässige Nummer) wenn ja widerspruch in 14 Tagen?


Danke von jetzt.
 
gast schrieb:
Bittschön gen dann!

Der Widerspruch ist unmittelbar (innert der 14 Tagen) nach der ersten Rechnung an den Forderungssteller zu richten.
Wer Rechnungen der HAS, Mahnungen der DWML oder Rechnungen und Mahnungen der DWML findet, darf diese für sich behalten und kann sie in geeigneter Weise ablegen und (nach einem ordentliche Widerspruch) ignorieren.

Selbstvertändlich distanziert sich der "Reducal" auch von einer eventuellen Rechtsberatung und rät insbesondere: ...das kann jeder machen, wie er will!"
 
ich würde da garnichts machen. denn auch nach einem widerspruch erhält man eine mahnung. die mühe ist es nicht wert. rechnung aufheben und abwarten. ich bin mir sicher, wenn nach der mahnung keine zahlung erfolgt, wirst du von diesen leuten nichts mehr hören. es dürfte nämlich unmöglich sein, solche forderungen gerichtlich durchzusetzen.
 
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