Reaktionen Regulierungsbehörde/Wirtschaftsministerium?

BSchulz

Frisch registriert
Hallo!
Hat jemand Kontakt zu Wirtschaftsministerium und Regulierungsbehörde aufgenommen? Wie reagieren sie auf Verbraucheranfragen zum Thema 0190-Dialer?
Was sagt Ihr zu der Pressemeldung der Regulierungsbehörde (regtp.de) vom 22.3. ?
Grüße
Bettina Schulz
Norddeutscher Rundfunk
[email protected]
 
Hallo Sascha auf der Homepage regtp.de ist ganz oben ein Lauftext ---



Informationen zu (0)190 - 0 - Dialer

Die Rufnummernverwaltung ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes und fällt in die Zuständigkeit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP). Die Technische Regulierung dient der ökonomischen, diskriminierungs- und störungsfreien Nutzung der Ressourcen sowie der Überprüfung von Auflagen, die sich aus Gesetzen, Verordnungen oder Verleihungsbedingungen ergeben. Eine Rechts- und Fachaufsicht gegenüber den Unternehmen des TK-Marktes wird nicht ausgeübt.
Für die Regulierungsbehörde sind keine gesetzlichen Möglichkeiten der Einflussnahme gegeben, da die über (0)190er Rufnummern erbrachten Dienstleistungen keinen Sprachtelefondienst i.S.d. § 3 Nr. 15 Telekommunikationsgesetz (TKG) darstellen. Vielmehr handelt es sich um Mehrwertdienste, bei denen zusätzliche Leistungen über den reinen Sprachtelefondienst hinaus erbracht werden. Die Unternehmen müssen dafür Leistungen, wie z.B. die Einrichtung der Nummer und die Anrufweiterleitung, auf den von ihnen eingerichteten technischen Plattformen erbringen.
Die inhaltliche Verantwortlichkeit für sog. Telefon- oder Sprachmehrwertdienste (0190-Sondernummern) trifft nach § 5 Abs. 1 und 3 Teledienstegesetz (TDG) grundsätzlich nur den Diensteanbieter, nicht den die Verbindung zwischen dem Anrufer und dem Diensteerbringer herstellenden Netzbetreiber.
Im Internet werden verschiedene Dienstleistungen angeboten, die über sog. Dialer- Programme abgerechnet werden. Diese Programme müssen zu Beginn heruntergeladen werden und sorgen dafür, dass der Aufbau der kostenpflichtigen Seite über eine 0190-er bzw. eine Weltverbindungs- Rufnummer erfolgt. Hier kann es sein, dass der Nutzer diesen Verbindungsaufbau nicht immer erkennen kann.
Einige dieser Programme schließen nicht automatisch, wenn der Kunde die Seite verlässt, sondern vermitteln einen Zugang zum Internet über die hochpreisige 0190- oder Weltrufnummer. Sämtliche Dialer- Programme bewirken demnach eines: die aktuelle - meist kostengünstige Browserverbindung soll getrennt und eine wesentlich teurere Verbindung über den Service 0190 oder über Auslandsrufnummern aufgebaut werden. Der Abbau der Internetverbindung und unmittelbar anschließende Aufbau einer Telefonverbindung und der umgekehrte Vorgang können sich damit unbemerkt abspielen, so dass der Nutzer den Eindruck hat, er hätte die Internet-Verbindung nicht unterbrochen und würde über das Internet die gewünschten Daten ohne weitere Kosten laden.

Wer sich im Internet bewegt und/oder Programme herunterlädt, muss damit rechnen, dass solche Programme möglicherweise nicht so funktionieren, wie es der Kunde erwartet. Wir empfehlen daher den Kunden, nach Anwahl solcher kostenpflichtigen Seiten, diese Programme aus allen Systemen zu löschen. Als Schutzmaßnahme kann man deshalb nur empfehlen, sich beim Surfen im Internet vorzusehen bzw. die Auslandsverbindungen und auch die Zugänge zu Privatinformationsdiensten (0190) ggf. zu sperren.
Sofern sich der Nutzer an dieser Stelle durch den Diensteanbieter betrogen fühlen sollte, ist er gehalten, sich hinsichtlich der Rückforderung des Entgeltes an diesen zu wenden, da von diesem eine "Leistung" erbracht wurde, die vom Nutzer so nicht gewollt ist.

Informationen zu diesem Themenbereich findet der Nutzer auf der Internet-Site http://www.fst-ev.org der FST - freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste, die sich zur Aufgabe gemacht hat, Regeln und Schutzmechanismen bei den verschiedenen Anbietern durchzusetzen. Der Zweck des Vereins besteht in der Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der Telefonmehrwertdienste. Er verfolgt das Ziel, die in der jeweils gültigen Fassung des Verhaltenskodex "Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste" niedergelegten Grundsätze umzusetzen und die Beachtung seiner Regelungen zu fördern. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe bildet der Verein eine unabhängige Beschwerdestelle gemäß § 7 dieser Satzung.

Bezüglich der Dialer-Problematik hat sich dieser Verein unter "Verbraucherinfos" dazu geäußert. Der FST führt aus, dass oft der Nutzer erst nach Erhalt der Telefonrechnung mit den Kosten seines Handelns konfrontiert wird. Da er diese Nutzung zu vertreten hat, muss er diese ihm oft unerklärlich entstandenen Verbindungsentgelte bezahlen. Wegen der besonderen Problematik bei diesen Programmen aus dem Internet hat der FST als erste Institution eindeutige Regeln in seinem Verhaltenskodex festgeschrieben. Meiner Behörde stehen diesbezüglich keine Rechtsmittel zur Verfügung.

Im Service 0190 stellen die TK-Anbieter nicht nur die Netzinfrastruktur zur Herstellung von Telefonverbindungen bereit, sondern sie übernehmen zusätzlich das Inkasso für Dienstleistungen, die über das Telefon abgerufen werden können. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von zwei verschiedenen Leistungen (Übertragungsleistung der Netzbetreiber und Informationsleistung des Dienste-Anbieters) bedingt, dass der Anrufer für die Verbindung mehr bezahlen muss, als für eine übliche Telefonverbindung. Von den Gesamteinnahmen wird nach Abzug des Anteils für die Übertragungsleistung anschließend der Inkassoanteil an den Anbieter weitergeleitet. Der Inkassoanteil ist abhängig von der Qualität des jeweiligen Angebots und bestimmt somit die Höhe des Anrufer-Tarifs.
Die "Vorläufigen Regeln für die befristete Zuteilung von noch freien Rufnummern aus dem Teilbereich (0)190 für "Premium Rate"-Dienste", Vfg 303/1997 vom 17.12.97 (BMPT-Amtsbl. 34/97), weisen nur den Tarifkennungen (0)190 1 bis (0)190 9 feste Tarifstrukturen zu. Die Tarifkennung (0)190 0 bildet dagegen bewusst keine vorgegebene Tarifstufe ab, sondern ermöglicht es dem jeweiligen Anbieter von TK -Dienstleistungen, die seiner Leistung angemessen erscheinende Tarifierung frei vorzunehmen.
Dies soll die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle ermöglichen, die nicht in die starren Vorgaben der 0190-1 bis -9 Tarifstufen passen. Je nach angebotener Dienstleistung können für Geschäftsmodelle dabei niedrigere oder höhere Tarife gewählt werden. Ob eine Tarifierung angemessen ist oder eine Dienstleistung den Markterwartungen entspricht, soll und kann dabei allein von den Verbrauchern beurteilt werden.
Damit der Verbraucher nicht in Unkenntnis des Preises unfreiwillig hohe Entgelte in Kauf nehmen muss, sind gemäß § 1 Preisangabenverordnung auch Telekommunikationsdienstleister dazu verpflichtet, ihre Entgelte bei Angebot ihrer Leistung mitzuteilen.
Die unfreiwillige oder sogar böswillige Anwahl hochtarifierter Dienste von einem Teilnehmeranschluss zu verhindern ist Sache des Teilnehmeranschlussinhabers (vgl. Urteil des Berliner Landgerichts Az.: 18.O.63/01).
Neben rein mechanischen Telefonsperren steht ihm dabei der Sperrungsanspruch nach § 13 Abs. 4 TKV zur Seite. Danach kann er die Anwahl einzelner Rufnummernarten durch seinen Netzbetreiber sperren lassen. Das heißt, der Nutzer könnte erwägen eine feste Sperre für bestimmte Rufnummern zum Schutz bei seinem Teilnehmernetzbetreiber einrichten zu lassen.
Des weiteren gibt es verschiedene Möglichkeiten über PC Einstellungen sich den Aufbau einer 0190-er Verbindung signalisieren zu lassen. Ein "Internet-Browser" lässt sich auf verschiedene Sicherheitsstufen einstellen, so dass z. B. fremden Computern der Zugriff auf den eigenen Rechner verwehrt oder erschwert wird. ISDN Anlagen lassen auch Sperren einzelner Rufnummern bzw. ganzer Rufnummernblöcke zu.
Ist eine Rufnummernsperre nicht gewollt, kann ein 0190-er Warner helfen. Die Programme analysieren sämtliche DFÜ Verbindungen und speichern relevante Daten wie Rufnummer und Einwahlzeitpunkt in eine Log-Datei ab. Sobald eine 0190-er Vorwahl erkannt wird, wird eine Meldung ausgegeben die dem Benutzer die Möglichkeit bietet, die kritische Verbindung sofort zu trennen.
Informationen zum Umgang mit dem PC und dem Zugang zum Internet erhalten Sie in der entsprechenden Fachliteratur, den Print-Medien oder in den Publikationen der Zeitschrift "Stiftung Warentest". Die Bundesregierung stellt eine kostenlose Sicherheits-CD gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten Rückumschlags (DIN C 5 frankiert mit 1,53 Euro) zur Verfügung. Ihre Anforderung richten Sie bitte an das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Referat III 2.1
Postfach 200 363
53133 Bonn
Rufnummern aus dem Bereich (0)190 werden von der Regulierungsbehörde in 1000er Blöcken an Netzbetreiber zugeteilt. Der Netzbetreiber kann möglicherweise mitteilen, wem er die entsprechende Rufnummer zugeteilt hat, wenn der Verbraucher ihm gegenüber glaubhaft darlegt, dass er zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen will. Eine entsprechende Auskunft des Netzbetreibers ist allerdings nur möglich, wenn es sich bei dem Zuteilungsnehmer um eine sogenannte "juristische Person" (z. B. GmbH, KG, AG) handelt, weil in diesem Fall datenschutzrechtliche Gründe einer Auskunft nicht entgegenstehen. Sollte es sich beim Zuteilungsnehmer dagegen um eine natürliche Person handeln, wäre der Netzbetreiber aus datenschutzrechtlichen Gründen gehalten, die Auskunft zu verwehren.
Den Anbieter kann der Verbraucher über den Netzbetreiber bei dem die 0190-Rufnummer eingerichtet ist erfragen. Den Netzbetreiber erkennt man anhand der ersten drei Ziffern nach der 0190. Eine Liste der Netzbetreiber findet man auf der Internetseite der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post unter www.regtp.de (Regulierung Telekommunikation, Rufnummernverwaltung).
 
Hi,

Die unfreiwillige oder sogar böswillige Anwahl hochtarifierter Dienste von einem Teilnehmeranschluss zu verhindern ist Sache des Teilnehmeranschlussinhabers (vgl. Urteil des Berliner Landgerichts Az.: 18.O.63/01).

Aha, dies zum Thema "Verbraucherschutz"

Des weiteren gibt es verschiedene Möglichkeiten über PC Einstellungen sich den Aufbau einer 0190-er Verbindung signalisieren zu lassen. Ein "Internet-Browser" lässt sich auf verschiedene Sicherheitsstufen einstellen, so dass z. B. fremden Computern der Zugriff auf den eigenen Rechner verwehrt oder erschwert wird. ISDN Anlagen lassen auch Sperren einzelner Rufnummern bzw. ganzer Rufnummernblöcke zu.
Ist eine Rufnummernsperre nicht gewollt, kann ein 0190-er Warner helfen. Die Programme analysieren sämtliche DFÜ Verbindungen und speichern relevante Daten wie Rufnummer und Einwahlzeitpunkt in eine Log-Datei ab.

Das ist mal wirklich eine neue Information :evil:

Irendwie ist man als Verbraucher immer der Dumme. Einerseits wird leise von Seiten Politik/Behörden zugestimmt, dass es sich bei vielen Dialern um Abzocke handelt, andererseits ist der Anwender doch wieder selbst verantwortlich. Wie bereits öffters erwähnt ist hier eine gesetzliche Regelung unbedingt notwendig - und zwar schneller als sonst.
 
Anonymous schrieb:
Des weiteren gibt es verschiedene Möglichkeiten über PC Einstellungen sich den Aufbau einer 0190-er Verbindung signalisieren zu lassen.
[...]
Ist eine Rufnummernsperre nicht gewollt, kann ein 0190-er Warner helfen. Die Programme analysieren sämtliche DFÜ Verbindungen und speichern relevante Daten wie Rufnummer und Einwahlzeitpunkt in eine Log-Datei ab. Sobald eine 0190-er Vorwahl erkannt wird, wird eine Meldung ausgegeben die dem Benutzer die Möglichkeit bietet, die kritische Verbindung sofort zu trennen.

Da sind die Damen und Herren wohl nicht auf dem neusten Stand gewesen oder haben einfach so lange gewartet, bis die Thematik nicht mehr aktuell war. Wie soll sich denn jemand vor z.B. CAPI Dialern mit 0190 Warnern schützen, wenn die Gefahr zu dem Zeitpunkt des Auftretens noch gar nicht bekannt war?! Die 0190er Warner die gab es sicherlich schon, nur haben die alle auf dem DFÜ Netzwerk gearbeitet und haben dort die Einstellungen überprüft. Selbst AVM bringt jetzt erst modifizierte CAPI Treiber auf den Markt die entsprechende Einstellungen zulassen.
 
...genau diesen Stand der Dinge habe ich gemeint, als ich in einem meiner Beiträge schrieb: da werden die Karten hin und hergeschoben, nur z.B.:Mainpean ist da resoluter, die hetzen gleich ihren Rechtsanweiler auf dich. Pecunia non olet.
Klartext: Aktuell ist der User Freiwild. Empfehlung an alle: stellt euch halt einen Linux-Server vornedran. Das ist nicht zynisch gemeint, eigentlich find ich es zum Kotzen!
 
Ob unsere Frau Ministerin für Verbraucherverschaukelung überhaupt weiß, wie man einen Computer bedient? Wäre ja der geniale Test, so mit unbedarften Anwender und Dialerseiten. Die Rechnung muss sie aber selber zahlen und nicht der Steuerzahler. :cry:
 
Ich gebe auf diese politische Sache aktuell nicht allzu viel.

In meinen Augen ist das Wahlkampfpropaganda, nichts anderes.
 
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