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Rapidsharesaubermann, Persilschein vom OLG Düsseldorf: heise online - OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

Heise schrieb:
Der Hoster sei für die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Materials durch Dritte nicht haftbar zu machen, erklärte das Gericht...
Bei Rapidshare, das "in weiten Teilen legal" sei, handele es sich "um ein von der Rechtsordnung durchaus gebilligtes Geschäftsmodell".
Damit fällt für das OLG Düsseldorf auch die Störerhaftung aus: "Soweit das Geschäftsmodell selbst nicht auf der Nutzung der Rechtswidrigkeit eingestellter Inhalte beruht, ist dem Provider nicht zuzumuten, auf Grund der Prüfpflichten sein gesamtes Geschäftsmodell in Frage zu stellen." Denn die tatsächlichen Prüfmöglichkeiten, die sich dem Hoster böten, seien nicht zumutbar....

Passend dazu das Gerangel mit der GEMA aus 2007:

  1. http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=45594
  2. http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=45609
  3. [PCW-R] Rapidshare: Klage gegen GEMA
Und das sind die passenden Kunden dazu: Saugen, ohne schlechtem Gewissen. Ich glaube nicht das Worddokumente oder Urlaubsfotos da runter geladen wurden.
 
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