Da ich mir nicht ganz sicher war ob der Herr Rechtsanwalt ...... nach seinem Schiffsbruch vor dem LG Kiel auch weiterhin das Vertrauen der Deutschen Telekom geniest, habe ich mir erlaubt, für seine anwaltliche Vertretung eine Vollmacht zu verlangen. Nach nur einmaligem Anmahnen liegt mir jetzt eine Vollmacht vor. Die Kopie eines abgegriffenen Originals datiert vom 01.07.1999 :lol:
Reicht das aus? :-?
Gruss Veruschka
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von einem Vorliegen der Erlaubnis auszugehen ist. tf
Danke tf, die Schere im Kopf fehlt mir noch :bussi:
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