RA L.S. und die Vollmacht

Veruschka

Frisch registriert
Da ich mir nicht ganz sicher war ob der Herr Rechtsanwalt ...... nach seinem Schiffsbruch vor dem LG Kiel auch weiterhin das Vertrauen der Deutschen Telekom geniest, habe ich mir erlaubt, für seine anwaltliche Vertretung eine Vollmacht zu verlangen. Nach nur einmaligem Anmahnen liegt mir jetzt eine Vollmacht vor. Die Kopie eines abgegriffenen Originals datiert vom 01.07.1999 :lol:
Reicht das aus? :-?

Gruss Veruschka


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Danke tf, die Schere im Kopf fehlt mir noch :bussi:
 
Hallo Veruschka,

jetzt kriegst Du die klassische Antwort der Juristen: es kommt darauf an.

Nämlich darauf, für welchen Zweck die Vollmacht ausgestellt wurde. Wenn in der Vollmacht stünde "in Sachen Telekom gegen Veruschka" wäre klar, daß der RA berechtigt ist, in Deinen speziellen Fall (gegen Dich) tätig zu werden.
Der Witz ist allerdings der, daß grundsätzlich gemäß § 174 BGB Dir die Originalvollmacht vorgelegt werden muß. Das Original hast Du ja wohl nicht erhalten, oder ?

Ohne zu wissen, um was es bei Dir speziell geht, ist es schwierig, was zu raten.

LG
Magdalena
 
@ Magdalena,

eine Originalvollmacht liegt nicht vor. Auch wurde ich von dem
Vollmachtgeber (Telekom) nicht in Kentniss gesetzt.

Danke Veruschka
 
Veruschka schrieb:
@ Magdalena,

eine Originalvollmacht liegt nicht vor. Auch wurde ich von dem
Vollmachtgeber (Telekom) nicht in Kentniss gesetzt.

Danke Veruschka


@ Veruschka

In Kenntnis setzen muss Dich die Telekom davon in der Regel nicht.

Aber sie muss jetzt Herrn RA S. in HD eine Original-Vollmacht vorlegen.

Wenn sie das macht, kannst Du Herrn RA bitten, dir einen Handelsregisterauszug oder einen anderen geeigneten Nachweis beizufügen, aus der sich ergibt, dass der richtige bei der Telekom unterschrieben hat.

Das macht ihm Ärger, kostet Dich nichts, da von den Gebühren abgedeckt.

Schöne Idee, werde ich übernehmen, wenn es soweit ist. Köstlich, macht Arbeit und Kosten.

Immer an die Relation Kosten zu Ertrag denken. Das ist unsere schärfste Waffe. Massengeschäft lohnt sich nur, wenn es ohne große Probleme läuft. :wink:
 
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