Quam

Roland

Frisch registriert
Hallo!

Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin...
Naja, mir ist folgendes passiert. Voriges Jahr hatte ich eine Telefonrechnung von Quam über mehr als 951 Euro bekommen, obwohl ich nie telefoniert hatte. Damals hatte ich nicht reagiert. Heute bekam ich eine Rechnung über mehr als 1.163 Euro von Real Inkasso, weil ich die Rechung damals nicht bezahlt hatte. Was soll ich machen?
Gibt es andere Leute, denen ähnliches passiert ist?

Herzliche Grüße

Roland
 
Bei Dir würde sich eine Rechtsschutzversicherung eignen und dann ab mit dem Fall zu einen Anwalt.
Hattest Du auf die erste Forderung in geeigneter Art und Weise reagiert? Hattest Du ordentlich widersprochen, wie kannst Du belegen, dass Du überhaupt nicht telefoniert hattest? Warst Du Kunde von Quam und verfügst Du über einen Einzelverbindungsnachweis?
 
@ anna

Ich habe nie über Quam telefonieren können. Außerdem hatte ich voriges Jahr von Quam nur eine Mahnung über mehr als 951 Euro bekommen. Eine Rechnung zu diesem Betrag hatte ich nie bekommen.
Eine Rechtsschutzversicherung halte ich für den größten Blödsinn, da eine Rechtsschutzversicherung nach dem ersten verlorenen Gerichtsprozeß kündigt, und man danach auch (zumindest bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft) keine neue Rechtsschutzversicherung abschließen kann. Eine Rechtsschutzversicherung ist nur zum Fenster rausgeworfenes Geld, und eine Rechtsschutzversicherung werde ich niemals abschließen.

Herzliche Grüße

Roland
 
@ Roland - Nun, demnach stehste ziemlich allein da. Aber einen Anwalt kannst Dir ja auch ohne Rückversicherung anheuern - so wie Du Deinen Fall schilderst, würde ich aber vorerst damit abwarten.
Wenn ich Dein Posting recht interprätiere, hattest Du auf diese erste Mahnung nicht reagiert, oder doch?
Bei 100ß € würde ich aber auf jeden Fall der Gegenseite meine Position erklären (Widerspruch gegen die Forderung) und dann abwarten, was als nächstes kommt. Fordere Einzelheiten und Fakten an - wofür, wie lange, mit wem! Die Antwort könnte dann entweder zu Deiner Einsicht oder zumindest zu weiteren Schritten von Dir führen. In anderen, hier diskutierten Fällen, wird immer öfter angeraten, nach einem ausführlichen Widerspruch nichts weiter zu tun, als auf den Mahnbescheid zu warten. Dem must Du dann (wenn Du willst) auch nur durch ein Häckchen auf der Rückseite widersprechen. Die Gegenseite wird spätestens dann das Prozessausfallrisiko prüfen - und für Dich wird es Zeit nach einem Advokaten Ausschau zu halten.
 
Zurück
Oben