Q 1 - Kripo

DerKapitulierte

Frisch registriert
Ich hatte heute Termin bei der Kripo, der für mich neagtiv und auch ernüchternd ausfiel.

Lange dachte ich dieses Forum hier hält mich von der Zahlung von Talkline ab, aber bei der Kripo kam erstens raus das ich den Dailer gelöscht haben muß--- evtl. durch Spybot oder ich selbst.

Es ist also nichts mehr da.

Zweitens lt. deren Reserschen ist Q 1 ein legaler Anbieter von Dailern.
Ich hoffe Chemiker liest diese Zeilen und all die Anderen deren Fall Talkline / Q1 gleichgesinnt ist ,aber es kann mächtig teuer werden bei Nichtbezahlung.

Auch die Erstattung die uns ja allen angeboten wurde ist lt. Kripo nach zu vollziehen ,da es sich bei mehreren Einwahlen in kurzer Zeit sprich innerhalb 1 Stunde um einen Nutzungsfehler handelt ,deshalb auf Kulanz erstattet wird.

Ihr( Moderatoren) könnt meinen Artilkel auch rausnehmen.

Aber dieses--- wir bezahlen nix ---- muß von uns bewiesen werden.

Nochmals auch wenn in Düsseldorf auch Fälle bei der Staatsanwalt liegen,
bloß verurteilt hat die noch keiner und
lt.Abt.Computerkriminalität München ist Q 1 kein unseriöses Unternehmen.

Ich will hier keinesfalls Werbung für Q 1 machen, aber so leicht
wie es sich viele hier machen ist die Sache nicht.

Bedanken möchte ich bei Jurist ,wünsche Dir viel Glück in Deinem Fall ,
aber die Sache mit der Geldwäsche wurde mir heute das zweite mal
bestätigt ,greift hier nicht.

Q 1 geschädigte haltet den Kopf hoch ,dies war mein letzter Artikel .


Der Kapitulierte verabschiedet sich.
 
Das kann ich so nicht stehen lassen.

1. Zivilrecht und Strafrecht müssen auseinander gehalten werden. Es ist zivilrechtlich einfacher, wenn eine Straftat vorliegt.

2. Dass die Strafverfolgungsbehörden an die Geldwäsche nicht ran wollen, ist mir klar. Aber wenn Ermittlungen wegen Betrugs bei m Dialer-Betreiber noch laufen, kann über Geldwäsche nicht entschieden werden.

3. Die Anforderungen an die Beweissituation beim Strafrecht ist eine andere als im Zivilrecht. Beim Strafrecht muss einer bestimmten Person eine strafbare Handlung nachgewiesen werden, beim Zivilrecht kann sie auch für das Verschulden anderer, etwa Abschluss-Gehilfen beim Vertrag (vgl. KG-Urteil) verantwortlich sein. Das würde zivilrechtlich reichen, strafrechtlich nicht.

Das mag zwar für manche unbefriedigend sein, ist aber im Rechtsstaat unabdingbar.

Wegen der unterschiedlichen Einschätzung von strafbaren Handlungen verweise ich auf das Verhalten der Staatsanwaltschaften in Frankfurt/ M und Augsburg bei den 0137 - Aktion auf Handies. Frankfurt hat eigestellt, Augsburg hat das Verfahren eingeleitet. Fazit nicht entmutigen lassen.
 
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