Der Jurist schrieb:
@ Veruschka
Bei Forderungsketten muss für jede Abtretung eine Urkunde vorliegen.
Beispiel: Interfun an dtms, dtms an nexnet usw.
Für Betrug reicht es nicht aus, weil nur der erste Täter um die betrügerischen Umstände weiß, aber dafür gibt es dann die Geldwäsche, die man auch leichtfertig, also ohne Vorsatz begehen kann.
In meinen Fall weigert sich die Telekom strikt, so was rauszurücken. Es wird schlicht verneint, dass eine Verpflichtung zur Preisgabe dieser Informationen besteht.
Ich hatte heute ein laengeres Telefongespraech mit einem vom T-Fussvolk, die Frage nach seinem Vorgesetzten bzw. Verantwortlichen wurde auch nach wiederholtem Nachfragen nicht beantwortet. dabei wollte ich ihm gar nichts Boeses. Ich wollte nur endlich einen Gespraechspartner, dem halbwegs klar ist, was auf die .T... zukommt.
Was aufaellt, ist, dass sich die ganze Kundenniederlassung hier einigelt, angefangen bei der Telefonzentrale, die keine Gespraeche an bestimmte Leute durchstellen will oder keine Durchwahlen, nicht mal fuer Fax, nennen will.
Unglaublich.
Da ich mittlerweile im Seiler-Stadium angelangt bin, hab ich dem lieben Ludwich zum Aufwaermen eine kleine Strafanzeige wegen §253 u. §263 gebacken.
Besonders haben mich seine Saetze
„Wir wurden daher beauftragt, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und die Zwangsvollstreckung gegen Sie zu betreiben.“
und
“Wir werden nunmehr die Forderung gerichtlich geltend machen. Neben den bereits entstandenen Kosten für unsere Tätigkeit wird dies mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein. Zur Vermeidung dieser Kosten empfehlen wir Ihnen, den offenen Betrag [..] anzuweisen.“
dazu animiert. Ludwich kann weder einen Titel, noch Vollmacht, noch Abtretung vorlegen.
Mal sehen, was daraus wird.