technofreak
Forenveteran
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.08.03-001/
tf
Unergründlich die Wege der deutschen Rechts......Fazit: Ein Anti-Spammer oder Beschwerdeführer kann in aller Regel vom Provider eines
Spammers nicht verlangen, daß dieser Provider seinen Kunden in die Pflicht nimmt oder gar
dessen Verträge kündigt. Und das, obwohl deutsche Gerichte überwiegend davon ausgehen,
daß Spam rechtswidrig ist: Spam verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht
und ist in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht meist als unlauter zu bewerten.
tf