AW: Probleme mit der firma DSG
Ist ein vertrag der nur über telefon also mündlich abgeschlossen wird rechtsgültig, oder benötigt man noch zusätzlich eine Unterschrift? Ich kann mich nicht erinnern jemals an einem gewinnspiel teilgenommen zu haben aber habe oft versucht mit denen zu reden. Angeblicher vertragsabschluss war der nov 08.
Ein Vertrag ist nach deutschem Recht (bis auf Ausnahmen, z.B. beim Grundstückskauf u.a.) nicht unbedingt an die Schriftform gebunden.
Es gilt zunächst mal die "Vertragsfreiheit".
Daher sind
zunächst mal Absprachen, die am Telefon hinsichtlich vertraglicher Erklärungen gemacht werden, bindend.
Das Problem liegt allerdings in der dünnen Beweislage. Denn hinterher kann oft bestritten werden:
- dass überhaupt ein Gespräch stattfand
- bzw. dass dabei eine Zusage zur Bestellung abgegeben wurde ("Willenserklärung")
Wenn der angebliche Vertragspartner bestreitet, dass eine solche "Willenserklärung" zur Annahme eines Vertrags abgegeben wurde, dann ist der "Unternehmer", der auf Grund dieses angeblichen "Vertrags" eine Forderung gerichtlich geltend machen möchte, in der Beweispflicht.
Das aber wird bei Telefongesprächen äußerst schwierig.
Hat der "Unternehmer" z.B. keine Gesprächsaufzeichnung vorzuweisen, dann kann der "Kunde" praktisch jederzeit erfolgreich bestreiten, dass eine Zusage erfolgt ist. Der Beweis des Gegenteils ist regelmäßig unmöglich.
Existiert eine Gesprächsaufzeichnung, dann hätte aber der "Unternehmer" vor der Aufzeichnung das Einverständnis des Kunden einholen müssen.
Eine Aufzeichnung ohne Genehmigung des Gesprächspartners ist sogar illegal und strafbar gem. § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). So eine ungenehmigte Aufzeichnung darf dann auch im Zivilprozess als Beweismittel nicht herangezogen werden (Beweisverwertungsverbot wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts).
Auch ein Mithören durch Zeugen ist deswegen nicht als Beweismittel verwendbar.
Ein anderes Problem für den "Unternehmer" besteht im Widerrufsrecht. Solange er dem Kunden keine Widerrufsbelehrung in Textform zukommen lassen hat, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist niemals zu laufen.
Darüber hinaus sind viele, gerade von solchen halbseidenen Unternehmen versendete Widerrufsbelehrungen unwirksam.
Auf diese Weise kann selbst dann, wenn die Wirksamkeit des Vertrags doch festgestellt werden sollte (was schon extrem selten ist), auch z.T. Jahre nach Vertragsschluß oft noch erfolgreich widerrufen werden.
Fazit: ein telefonisch abgeschlossener Vertrag ist prinzipiell möglich, hat aber vor allem für den Unternehmer erhebliche Hürden der Beweisführung im Streitfall.
Telefonisch abgeschlossene Verträge - Antispam Wiki
Ist man sich sicher, keine Zusage abgegeben zu haben, dann bestreitet man in einem Widerspruch einfach das Vorliegen eines Vertrags.
Ist man sich nicht sicher, bestreitet man den Vertrag und widerruft hilfsweise.
Widerrufsrecht - Antispam Wiki
Beide Hürden zusammen wären im Streitfall durch den "Unternehmer" kaum zu nehmen.
Bei solch halbseidenen "Unternehmen" ist allerdings grundsätzlich die Frage, ob irgendeine "Brieffreundschaft" überhaupt Sinn macht.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Widerrechtlich vom Konto abgebuchte Beträge lässt man von seiner Bank einfach wieder zurückbuchen. Das kostet den "Unternehmer" dann Rücklastschriftgebühr, ca. 8-15 Euro.
Es kann dann sein, dass man in der Folge mehrere Mahn- und Drohbriefe bekommt, gern auch von Inkassobüros und Anwälten. Das sollte einen aber nicht beeindrucken, denn das funktioniert nach diesem Schema:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Was tun bei einem Mahnbescheid (der aber ziemlich sicher eh nicht kommen wird)?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de