Pressemitteilung der mainpean GmbH

dvill

Aktiv
Text siehe: Dialercenter

Soviel Phantasie im Lobgesang auf eigene Erfolge findet man sonst nur im arabischen Sprachraum. Saddam verblasst zum Anfänger.

Es wäre aufschlussreich, wenn man den Streitwert erfahren könnte. Über einen nennenswerten Zeitraum waren die Dialer genau das, als was sie beworben werden: kostenlose Zugangstools. Die Endverbraucher haben nicht gezahlt, aber die Werbepartner haben ihren recht großen Anteil ausgezahlt bekommen. Da fehlt jetzt ein gutes Stück in der Portokasse.

Man glaubt schon, dass in dieser Branche leicht und viel Geld verdient wird. Eine Finanzierungslücke von mehreren Wochen schlägt aber auch da zu Buche. Man darf gespannt bleiben, wie sich die Dinge entwickeln.

Hoffentlich führt diese Lehrgeldzahlung zu den richtigen Erkenntnissen. Auf dem CeBIT-Stand der RegTP war von zuviel Harmonie nicht die Rede, eher das Gegenteil.

Die Irreführung "Durch die Aktivierung entstehen keine Kosten" wurde gerade erst auch vom LG Mannheim (7 O 47/04 - 19.03.2004) gerügt.

Dietmar Vill
 
Zitat Mainpean: "Mainpean befürwortet ausdrücklich die durch die Tätigkeit der RegTP geschaffene Rechtssicherheit auf dem Gebiete der Dialer-Entwicklung"

*lol*
Ja, es gab großen Jubel und Beifall seitens MP, als die Vorschriften verschärft wurden [/Ironie aus]
 
Ja, da haben die Freitag Mittag noch ordentlich die Sektkorken knallen lassen. Aus eingeweihten Kreisen hört man munkeln, dass der nächste Schritt auch schon geplant ist. Weil´s so verflixt gut mit der Regulierungsbehörde geklappt hat, gibt´s jetzt sowas wie vernünftige Preisangaben um das "in der Öffentlichkeit herrschende negative Erscheinungsbild von Dialern entsprechend zu korrigieren und klarzustellen". Naja. Am Erscheinungsbild werden die schon selbst arbeiten müssen. Da kann die Öffentlichkeit ja nichts für...
 
Rex Cramer schrieb:
Ja, da haben die Freitag Mittag noch ordentlich die Sektkorken knallen lassen. Aus eingeweihten Kreisen hört man munkeln, dass der nächste Schritt auch schon geplant ist. Weil´s so verflixt gut mit der Regulierungsbehörde geklappt hat, gibt´s jetzt sowas wie vernünftige Preisangaben um das "in der Öffentlichkeit herrschende negative Erscheinungsbild von Dialern entsprechend zu korrigieren und klarzustellen". Naja. Am Erscheinungsbild werden die schon selbst arbeiten müssen. Da kann die Öffentlichkeit ja nichts für...

Da ist es, das gemunkel:
...

[Editiert: Siehe NUB - HDUS]
 
@ den total anonymen Gast:

Wenn hier schon NUBs zitiert werden , dann auch bitte die gesamten NUBs lesen (und verstehen):

http://forum.computerbetrug.de/rules.php#12

Werbung, Links
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Dialerdownloads sind per Definition kommerziell , den Blödsinn von kostenlosem
Download wollen wir doch wohl nicht zitieren?


Die letzte Entscheidung über die Zulässigkeit von Links steht den Moderatoren
und dem Administrator zu.

tf
 
dvill schrieb:
Die Irreführung "Durch die Aktivierung entstehen keine Kosten" wurde gerade erst auch vom LG Mannheim (7 O 47/04 - 19.03.2004) gerügt.

LG Mannheim
Nach der ersten Eingabe der Buchstabenkombination "OK" wird er in einem weiteren Fenster ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm "durch die Aktivierung" keine Kosten entstehen.
"Willkommen bei Referate. Möchten Sie das Anwählprogramm öffnen? Geben Sie bitte "OK" ein! Durch die Aktivierung entstehen Ihnen keine Kosten".
LG Mannheim
Das wird ein erheblicher Teil der Leser dahin verstehen, dass er die vom Beklagten angebotenen Informationen unentgeltlich erhält. Einen anderen Sinn werden allenfalls Experten dem Hinweis auf die Unentgeltlichkeit der "Aktivierung" entnehmen können.

Ich frage mich, wie die Angabe, daß "ein Anwählprogramm durch 'OK' geöffnet werden kann, ohne daß dem Nutzer durch die Aktivierung Kosten entstehen" für Fachleute anders zu verstehen sein kann, als daß durch die Ausführung der programmveranlaßten Anwahl dem Nutzer keine Kosten entstehen? Ansonsten könnte man auch Formulierungen durchgehen lassen wie: "....durch die Anwahl mittels dieses Dialerprogramms entstehen Ihnen keine Kosten!" - mit der Begründung, daß ja nicht durch die Einwahl, sondern "erst" durch das Zustandkommen der Verbindung Kosten anfallen würden ....

Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, über ... die Preisbemessung von ... gewerblichen Leistungen ... wissentlich unwahre und zur Irreführung geeignete Angaben macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 4 UWG.

gal.
 
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