Presseerklärung des IVNM zum Entwurf der Telekommunikationskunden-Schutzverordnung (TKV)
Berlin, den 10.07.2002
Der Interessenverband Neue Medien (IVNM) begrüßt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, den Verbraucherschutz im Bereich der 0190-Dienstleistungen zu erhöhen. Allerdings macht der vorliegend zur Entscheidung stehende Entwurf eher den Eindruck, als wolle die Bundesregierung drei Monate vor der Bundestagswahl auf diesem Weg versuchen, die Wähler für sich gewinnen.
Problematisch ist vor allem, dass in Zukunft in der Telefonrechnung auf das Widerspruchsrecht des Kunden hingewiesen werden muss. Ein solcher Hinweis bringt automatisch die Gefahr mit sich, dass der Verbraucher verstärkt Missbrauch betreibt, indem er Dienstleitungen per Telefon oder über das Internet in Anspruch nimmt, anschließend aber die Zahlung verweigert.
Auch ohne diesen ausdrücklichen Hinweis besteht schon ein Widerspruchsrecht des Kunden, von dem er jederzeit, wenn begründete Einwendungen vorliegen, Gebrauch machen kann.
„Wir begrüßen die grundsätzliche Absicht, den Verbraucher vor den „schwarzen Schafen“ der 0190-Diensteanbieter zu schützen“, so Vorstandsvorsitzender Jan Ginhold „Allerdings ist es ebenso erforderlich, die Dienstanbieter vor dem Missbrauch durch den Kunden zu schützen. Hier ist eine Ausgewogenheit erforderlich, die der vorliegende Entwurf nicht gewährleistet.“
Auch der Umstand, dass auf der Telefonrechnung der Anbieter mit Namen und Adresse genannt werden muss, ist unnötig. Es ist üblich, dass der Kunde durch einen Anruf bei dem jeweiligen Carrier, der die Telefonrechnung erstellt hat, Namen und Adresse des 0190-Anbieters erfährt.
Geschäftsführerin Astrid Hilgemann bestätigt: „Wir unterstützen Maßnahmen, die den Missbrauch der 0190-Nummern unterbinden, sehen aber auch die Gefahren des neuen Entwurfs für unsere Mitglieder.“
Darüber hinaus gebe es zahlreiche Möglichkeiten für den Verbraucher, sich effektiv vor 0190-Einwahlen zu schützen. Es besteht zum einen die Möglichkeit, sich Dialerschutzprogramme aus dem Internet herunterzuladen zum anderen ist es möglich, den Telefonanschluss für 0190-Nummern sperren zu lassen. „Hierüber wird der Verbraucher jedoch nur unzureichend informiert“, kritisiert Ginhold.
Berlin, den 10.07.2002
Der Interessenverband Neue Medien (IVNM) begrüßt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, den Verbraucherschutz im Bereich der 0190-Dienstleistungen zu erhöhen. Allerdings macht der vorliegend zur Entscheidung stehende Entwurf eher den Eindruck, als wolle die Bundesregierung drei Monate vor der Bundestagswahl auf diesem Weg versuchen, die Wähler für sich gewinnen.
Problematisch ist vor allem, dass in Zukunft in der Telefonrechnung auf das Widerspruchsrecht des Kunden hingewiesen werden muss. Ein solcher Hinweis bringt automatisch die Gefahr mit sich, dass der Verbraucher verstärkt Missbrauch betreibt, indem er Dienstleitungen per Telefon oder über das Internet in Anspruch nimmt, anschließend aber die Zahlung verweigert.
Auch ohne diesen ausdrücklichen Hinweis besteht schon ein Widerspruchsrecht des Kunden, von dem er jederzeit, wenn begründete Einwendungen vorliegen, Gebrauch machen kann.
„Wir begrüßen die grundsätzliche Absicht, den Verbraucher vor den „schwarzen Schafen“ der 0190-Diensteanbieter zu schützen“, so Vorstandsvorsitzender Jan Ginhold „Allerdings ist es ebenso erforderlich, die Dienstanbieter vor dem Missbrauch durch den Kunden zu schützen. Hier ist eine Ausgewogenheit erforderlich, die der vorliegende Entwurf nicht gewährleistet.“
Auch der Umstand, dass auf der Telefonrechnung der Anbieter mit Namen und Adresse genannt werden muss, ist unnötig. Es ist üblich, dass der Kunde durch einen Anruf bei dem jeweiligen Carrier, der die Telefonrechnung erstellt hat, Namen und Adresse des 0190-Anbieters erfährt.
Geschäftsführerin Astrid Hilgemann bestätigt: „Wir unterstützen Maßnahmen, die den Missbrauch der 0190-Nummern unterbinden, sehen aber auch die Gefahren des neuen Entwurfs für unsere Mitglieder.“
Darüber hinaus gebe es zahlreiche Möglichkeiten für den Verbraucher, sich effektiv vor 0190-Einwahlen zu schützen. Es besteht zum einen die Möglichkeit, sich Dialerschutzprogramme aus dem Internet herunterzuladen zum anderen ist es möglich, den Telefonanschluss für 0190-Nummern sperren zu lassen. „Hierüber wird der Verbraucher jedoch nur unzureichend informiert“, kritisiert Ginhold.