Presseerklärung des IVNM
zum Boykottaufruf der Verbraucherzentrale Hamburg
Berlin, den 21.06.2002
Der Interessenverband Neue Medien (IVNM) sieht in dem Aufruf der Verbraucher-Zentrale Hamburg an die Kunden, auf Rechnungen, die durch Anwahl einer 0190-Nummer entstanden sind, mit einem Zahlungsboykott zu reagieren, eine große Gefahr für alle Unternehmen, die ihre Leistungen über 0190-Unternehmen abrechnen.
Die Verbraucher-Zentrale Hamburg fordert alle Bürger, die durch 0190-Dialer geschädigt wurden, auf, diese Forderungen nicht zu bezahlen.
„ Dieser Aufruf ist in Anbetracht der derzeitigen Rezession in allen Bereichen der falsche Schritt“, so Vorstandsvorsitzender Jan Ginhold. „ Jeder Endverbraucher, der meint, eine zu hohe Telefonrechnung erhalten zu haben, wird zunächst die Bezahlung verweigern. Dadurch werden jedoch nicht nur die wenigen unseriöse Anbieter getroffen, sondern auch vor allem die vielen, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten.“
Gerade in der Adult-Branche sei es oft so, dass der Endverbraucher sich über den Preis keine Gedanken mache, während er die gewünschten Inhalte abrufe. Erst später, wenn die betreffende Summe über die Telefonrechnung abgerechnet wird, sei der User verblüfft über den hohen Betrag, so Ginhold. Dieser fühle sich dann rein subjektiv geschädigt und behalte den Betrag ein, wodurch ein großer Schaden bei dem jeweiligen Unternehmen entstehe. Es sei wohl auch davon auszugehen, dass der Endverbraucher, bevor er den Betrag storniert, nicht noch einmal kontrolliert, ob es sich um einen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Dialer handelt. Gegen diese Art der „Selbstjustiz“ hätten also auch seriöse Anbieter keine Handhabe.
Astrid Hilgemann, Geschäftsführerin des IVNM erläuterte: „Unsere Mitglieder repräsentieren einen großen Teil der Adult-Branche, die das Abrufen ihrer Inhalte über einen Dialer abrechnet; diese sind alle bereit, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Der Webmaster in Deutschland ist sich sehr wohl der Gesetze bewusst und hält diese auch ein.“
Die Dialer-Anbieter sehen selbst das Problem der unseriösen Unternehmen. Aufgrund dessen finden zur Zeit Gespräche statt, die eine gewisse Sicherheit für den Endverbraucher und den seriösen Anbieter schaffen sollen. Im Rahmen dieser Gespräche, an denen der IVNM maßgeblich beteiligt ist, werden verbindliche Kriterien gefordert, die ein Dialer erfüllen muss, um betrieben werden zu dürfen. Die beteiligten Unternehmen verpflichten sich, die aufgestellten Regeln einzuhalten; sollte dies nicht der Fall sein, ist der besagte Dienst abzuschalten. Die verwendeten Dialer werden auf einer Datenbank hinterlegt, die durch den IVNM kontrolliert und verwaltet wird.
Ginhold: „Eine solche Selbstkontrolle der Wirtschaft ist bei weitem effektiver als spontane Boykottaufruf, die zu unberechtigter Selbstjustiz und großem Schaden bei den Unternehmen führen“.
zum Boykottaufruf der Verbraucherzentrale Hamburg
Berlin, den 21.06.2002
Der Interessenverband Neue Medien (IVNM) sieht in dem Aufruf der Verbraucher-Zentrale Hamburg an die Kunden, auf Rechnungen, die durch Anwahl einer 0190-Nummer entstanden sind, mit einem Zahlungsboykott zu reagieren, eine große Gefahr für alle Unternehmen, die ihre Leistungen über 0190-Unternehmen abrechnen.
Die Verbraucher-Zentrale Hamburg fordert alle Bürger, die durch 0190-Dialer geschädigt wurden, auf, diese Forderungen nicht zu bezahlen.
„ Dieser Aufruf ist in Anbetracht der derzeitigen Rezession in allen Bereichen der falsche Schritt“, so Vorstandsvorsitzender Jan Ginhold. „ Jeder Endverbraucher, der meint, eine zu hohe Telefonrechnung erhalten zu haben, wird zunächst die Bezahlung verweigern. Dadurch werden jedoch nicht nur die wenigen unseriöse Anbieter getroffen, sondern auch vor allem die vielen, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten.“
Gerade in der Adult-Branche sei es oft so, dass der Endverbraucher sich über den Preis keine Gedanken mache, während er die gewünschten Inhalte abrufe. Erst später, wenn die betreffende Summe über die Telefonrechnung abgerechnet wird, sei der User verblüfft über den hohen Betrag, so Ginhold. Dieser fühle sich dann rein subjektiv geschädigt und behalte den Betrag ein, wodurch ein großer Schaden bei dem jeweiligen Unternehmen entstehe. Es sei wohl auch davon auszugehen, dass der Endverbraucher, bevor er den Betrag storniert, nicht noch einmal kontrolliert, ob es sich um einen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Dialer handelt. Gegen diese Art der „Selbstjustiz“ hätten also auch seriöse Anbieter keine Handhabe.
Astrid Hilgemann, Geschäftsführerin des IVNM erläuterte: „Unsere Mitglieder repräsentieren einen großen Teil der Adult-Branche, die das Abrufen ihrer Inhalte über einen Dialer abrechnet; diese sind alle bereit, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Der Webmaster in Deutschland ist sich sehr wohl der Gesetze bewusst und hält diese auch ein.“
Die Dialer-Anbieter sehen selbst das Problem der unseriösen Unternehmen. Aufgrund dessen finden zur Zeit Gespräche statt, die eine gewisse Sicherheit für den Endverbraucher und den seriösen Anbieter schaffen sollen. Im Rahmen dieser Gespräche, an denen der IVNM maßgeblich beteiligt ist, werden verbindliche Kriterien gefordert, die ein Dialer erfüllen muss, um betrieben werden zu dürfen. Die beteiligten Unternehmen verpflichten sich, die aufgestellten Regeln einzuhalten; sollte dies nicht der Fall sein, ist der besagte Dienst abzuschalten. Die verwendeten Dialer werden auf einer Datenbank hinterlegt, die durch den IVNM kontrolliert und verwaltet wird.
Ginhold: „Eine solche Selbstkontrolle der Wirtschaft ist bei weitem effektiver als spontane Boykottaufruf, die zu unberechtigter Selbstjustiz und großem Schaden bei den Unternehmen führen“.