Presseerklärung des IVNM zur „Aktion für Jugendschutz“ als Reaktion auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Berlin, den 21.08.2002
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist am 08.August 2002 von den Staatskanzleichefs der Länder verabschiedet worden. Im Rahmen des Verfahrens sind weder die Bevölkerung noch die betroffenen Unternehmen und Verbände angemessen informiert bzw. beteiligt worden. Demzufolge ist die Verabschiedung einer Fassung vorgenommen worden, die katastrophale Folgen für den Jugendschutz in Deutschland im Internet nach sich zieht.
Um auf diese Situation aufmerksam zu machen, die droht, und um den Endverbraucher, insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigte von Minderjährigen zu informieren, hat der IVNM am 14.August 2002 die „Aktion für Jugendschutz“ samt Internetpräsenz (www.aktion-fuer-jugendschutz.de) ins Leben gerufen.
Geschäftsführerin Astrid Hilgemann: „Inzwischen sind auf dieser Seite Informationen zum Thema Jugendschutz zu finden. Diese Website wird ständig erweitert, neue Informationstexte werden eingepflegt.“
Ziel ist es, aufzuzeigen, dass es bisher einen effektiven Jugendschutz in Deutschland gab umgesetzt durch eine die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (fsm), also eine Initiative der Wirtschaft, die sich über diese Freiwillige Selbstkontrolle zur Einhaltung der geltenden Gesetze verpflichtet.
Mit Inkrafttreten wird dieser funktionierende Jugendschutz „ausgehebelt“ werden. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es für ein deutsches Unternehmen nicht mehr tragbar, das Angebot aus Deutschland in das Internet zu stellen. Verlegen aber die deutschen Unternehmen ihren Sitz in einen der europäischen Nachbarstaaten, so gehen die deutschen Vorschriften die natürlich nur auf deutsche Unternehmen anwendbar sind ins Leere.
„Der IVNM sieht eine dringende Notwendigkeit, mittels der „Aktion für Jugendschutz“ über diese Umstände und die daraus resultierenden Folgen aufzuklären.“, so Vorstandsvorsitzender Jan Ginhold.
Berlin, den 21.08.2002
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist am 08.August 2002 von den Staatskanzleichefs der Länder verabschiedet worden. Im Rahmen des Verfahrens sind weder die Bevölkerung noch die betroffenen Unternehmen und Verbände angemessen informiert bzw. beteiligt worden. Demzufolge ist die Verabschiedung einer Fassung vorgenommen worden, die katastrophale Folgen für den Jugendschutz in Deutschland im Internet nach sich zieht.
Um auf diese Situation aufmerksam zu machen, die droht, und um den Endverbraucher, insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigte von Minderjährigen zu informieren, hat der IVNM am 14.August 2002 die „Aktion für Jugendschutz“ samt Internetpräsenz (www.aktion-fuer-jugendschutz.de) ins Leben gerufen.
Geschäftsführerin Astrid Hilgemann: „Inzwischen sind auf dieser Seite Informationen zum Thema Jugendschutz zu finden. Diese Website wird ständig erweitert, neue Informationstexte werden eingepflegt.“
Ziel ist es, aufzuzeigen, dass es bisher einen effektiven Jugendschutz in Deutschland gab umgesetzt durch eine die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (fsm), also eine Initiative der Wirtschaft, die sich über diese Freiwillige Selbstkontrolle zur Einhaltung der geltenden Gesetze verpflichtet.
Mit Inkrafttreten wird dieser funktionierende Jugendschutz „ausgehebelt“ werden. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es für ein deutsches Unternehmen nicht mehr tragbar, das Angebot aus Deutschland in das Internet zu stellen. Verlegen aber die deutschen Unternehmen ihren Sitz in einen der europäischen Nachbarstaaten, so gehen die deutschen Vorschriften die natürlich nur auf deutsche Unternehmen anwendbar sind ins Leere.
„Der IVNM sieht eine dringende Notwendigkeit, mittels der „Aktion für Jugendschutz“ über diese Umstände und die daraus resultierenden Folgen aufzuklären.“, so Vorstandsvorsitzender Jan Ginhold.