Premium-SMS: Gericht fordert Einzelverbindungsnachweis

sascha

Administrator
Teammitglied
Premium-SMS: Gericht fordert Einzelverbindungsnachweis

In einem Streit um hohe Premium SMS-Gebühren hat das Amtsgericht Aachen einen Mobilfunkanbieter in die Pflicht genommen. Dieser müsse im Streitfall anhand eines Einzelverbindungsnachweises die tatsächliche Anwahl belegen. Ansonsten brauche der Kunde nicht bezahlen. Das entsprechende Urteil ist eines der ersten in Deutschland zum Thema Premium SMS.

Im vorliegenden Fall hatte eine Kundin von ihrem Mobilfunkanbieter eine Monatsrechnung in Höhe von 1307 Euro erhalten. Sie zahlte 76 Euro, weigerte sich aber, die restlichen 1231 Euro für 741 Premium SMS-Verbindungen zu begleichen. Die Rechnung könne nicht stimmen, argumentierte sie. Denn ihre Telefonkarte sei wegen Zahlungsrückstands gesperrt gewesen, als die Premium SMS-Verbindungen angeblich angewählt wurden. Die Kundin forderte von ihrem Mobilfunkanbieter einen Einzelverbindungsnachweis, erhielt aber nur eine Verbindungsübersicht mit der jeweiligen Anzahl der Verbindungen zu den verschiedenen Premium-Nummern - zum Teil ohne Benennung des Drittanbieters. Das Unternehmen behauptete dabei, es habe die entsprechenden Daten löschen müssen.

Als sich die Kundin weiter weigerte, die Gebühren zu bezahlen, zog der Mobilfunkbetreiber vor Gericht – und verlor. Das Amtsgericht wies die Klage der Firma als unbegründet ab. Den Beweis dafür, dass ein Kunde Premium-SMS-Nummern willentlich angewählt habe, müsse der Mobilfunkanbieter bringen, urteilte das Gericht. Dafür könne er eine Auflistung der Verbindungsdaten über die einzelnen Anwahlvorgänge in Form eines Einzelverbindungsnachweises vorlegen. Eine lückenhafte Verbindungsübersicht reiche allerdings nicht aus. Auch das Argument, dass die Verbindungsdaten hätten gelöscht werden müssen, griff nicht. Im Gegenteil: Der Anbieter dürfe diese Daten so lange speichern, wie diese für die Abrechnung notwendig seien, so der Richter. Lösche er sie vorher, dann gehe dies zu seinen Lasten (AZ: 81 C 629/03).

Das Amtsgericht Aachen orientierte sich in seinem Urteil zu Premium SMS ganz offensichtlich an der schon gängigen Rechtssprechung zu Mehrwertdienstnummern wie 0190 und 0900. Vor allem im Streit um Dialer-Einwahlen scheitern Unternehmen immer wieder vor den Gerichten, wenn sie keinen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis – und ein technisches Prüfprotokoll – vorlegen, um damit die Richtigkeit ihrer Forderungen zu belegen.

Dialerschutz.de informiert in einem eigenen Kapitel ausführlich über das Thema Premium SMS, die Kosten, Risiken und die rechtliche Situation.

cu,

Sascha

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=232
 
Zurück
Oben