Preisansagepflicht bei Nutzung von 0190er oder 0900er Nummern

Reducal

Forenveteran
Hätte da mal ´ne Frage zur Diskussion gestellt:

TKG § 43b Abs. 2 schrieb:
Bei Inanspruchnahme von 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern aus dem deutschen Festnetz heraus, ausgenommen Telefaxdiensterufnummern, hat derjenige, der den vom Letztverbraucher zu zahlenden Preis für die Inanspruchnahme dieser Rufnummer festlegt, vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit dem Letztverbraucher den für die Inanspruchnahme dieser Rufnummer zu zahlenden Preis aus dem deutschen Festnetz je Minute oder je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile nach Maßgabe des Satzes 4 anzusagen.
... soll heißen, wer einen Service über 0190er Telefonnumern anbietet, muss vor der Verbindung den Preis benennen.

Nun kann der Anbieter ggü. seinem Reseller aber entscheiden, ob er eine automatische Preisansage wünscht (Mehrkosten) oder selbst für diese Ansage sorgt.

Beispiel: Ein Verbraucher, der keine automatische Ansage erhielt, beschwert sich nun über erhöhte Kosten, da ihm in den genutzten Eroticgesprächen eingeredet wurde, dass die Gespräche zum Festnetz-Ortstarif berechnet würden.

Fragen: Wer steht nun in der Beweispflicht über die erteilte Kostenansage, wenn der Nutzer diese in Abrede stellt? Muss der Reseller sicher stellen, dass die Kostenansage ordnungsgemäß durch seinen Kunden erfolgt?
 
es ehrt sicherlich alle, die hier im Form mitarbeiten, diese Fragen hier zu stellen,
aber wäre da nicht zunächst mal die RegTP der adäquate Ansprechpartner?

j.
 
Re: Preisansagepflicht bei Nutzung von 0190er Nummern

Reducal schrieb:
Hätte da mal ´ne Frage zur Diskussion gestellt:

TKG § 43b Abs. 2 schrieb:
Bei Inanspruchnahme von 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern aus dem deutschen Festnetz heraus, ausgenommen Telefaxdiensterufnummern, hat derjenige, der den vom Letztverbraucher zu zahlenden Preis für die Inanspruchnahme dieser Rufnummer festlegt, vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit dem Letztverbraucher den für die Inanspruchnahme dieser Rufnummer zu zahlenden Preis aus dem deutschen Festnetz je Minute oder je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile nach Maßgabe des Satzes 4 anzusagen.
... soll heißen, wer einen Service über 0190er Telefonnumern anbietet, muss vor der Verbindung den Preis benennen.

Interessanterweise steht im Gesetzestext nicht benennen oder mitteilen, sondern ansagen.

Vielleicht sollte man dazu auch einen Blick in die Preisangabeverordnung werfen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pangv/__1.html schrieb:
(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,

1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und

sonstige Preisbestandteile enthalten und

2. ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
 
Re: Preisansagepflicht bei Nutzung von 0190er Nummern

Reducal schrieb:
Fragen: Wer steht nun in der Beweispflicht über die erteilte Kostenansage, wenn der Nutzer diese in Abrede stellt? Muss der Reseller sicher stellen, dass die Kostenansage ordnungsgemäß durch seinen Kunden erfolgt?
Du musst wahrscheinlich bereits fest tarifierte von frei tarifierbaren Nummern trennen. Und dann: Wer will was von wem woraus? Der Reseller hat ja keine Forderungen gegen den Endverbraucher. Warum sollte er dann einen Beweis schuldig sein, wenn er überhaupt nichts beansprucht?
 
"ausgenommen Telefaxendienstnummern"

Sich dumm stell:
Onlinesein per Mistvieh (Dialer) ist kein Telefaxen. Also muß bei der Einwahl, nach dem man so blöd war, drei mal ok zu klicken
(Nur ein Gedankenexperiment. Nie nachmachen, Kinder) nach der Einwahl erst noch aus dem Quickelautsprecher des Modems die Preisansage zu hören sein, sonst: Keine Grundlage zur Rechnungslegung weil Nebenpflicht aus dem Gesetz nicht erfüllt!?

Technisch wäre das machbar: Ich hatte aus Versehen mal ne falsche Nr. ins DFÜ eingetragen und hörte dann aus dem Modem irgend eine Bandansage.
 
Viel interessanter ist doch die Frage, wie denn eine vollständige Preisangabe auszuschauen hat.
Der gemeine Dialerverdiener müsste dann gegenüber seinen Kunden irgendwann klar gemacht haben, dass die geforderte Vergütung die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält und keine zusätzlichen Liefer- und Versandkosten anfallen. Dazu hätte die Verfügung noch gerne die Angabe, dass es sich um eine Einwahl ins deutsche Festnetz handelt. Sogesehen habe ich noch nirgends eine vollständige Preisangabe gesehen oder gar gehört.
 
jupp11 schrieb:
....wäre da nicht zunächst mal die RegTP der adäquate Ansprechpartner?
Theoretisch haste Recht, doch praktisch hat mich das nicht weiter gebracht. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe liegt nach persönlicher Meinung meines Gesprächspartners von der RegTP nur beim Telco und dessen Kunden. Es wird insbesondere auf ein ziviles Verfahren um die Kosten und die dort vorzubringenden Beweise verwiesen.

haudraufundschluss schrieb:
Du musst wahrscheinlich bereits fest tarifierte von frei tarifierbaren Nummern trennen.
Nehmen wir mal an, eine 019-8er Nummer, also für feste 1,86 € pro Minute.

haudraufundschluss schrieb:
Wer will was von wem woraus? Der Reseller hat ja keine Forderungen gegen den Endverbraucher. Warum sollte er dann einen Beweis schuldig sein, wenn er überhaupt nichts beansprucht?
Die Frage ergibt sich aus den abgetretenen Rechten. Der Anbieter bezieht eine Nummer von einem Vermieter. Bereits beim Bezug wird das Forderungsmanagement vollständig an den Reseller, durch pauschale Kürzung der Anbietervergütung (um 20%), abgetreten - verbleibt das Risiko zur Durchsetzung der Forderung ggü. dem Endverbraucher bei dem Vermieter der Nummer.
 
Rex Cramer schrieb:
Viel interessanter ist doch die Frage, wie denn eine vollständige Preisangabe auszuschauen hat.
Das ist auch irgendwo beim TKG geregelt - die Ansage muss drei Sekunden vor der Kostenpflicht, mit Beginn des Gespräches, erfolgen und die Kostenpflicht selbst beginnt mit der Einblendung eines Signaltons. Man hatte anscheinend bei der Gesetzgebung bzw. bei der Ausfüllung der Rahmenbedingungen es als ausreichend erachtet, dass die Ansage mit drei Sekunden hinreichend ist um für den Endkunden klar zu sein.
Rex Cramer schrieb:
Sogesehen habe ich noch nirgends eine vollständige Preisangabe gesehen oder gar gehört.
...ich schon - hatte erst heute Morgen ein Handy bei O² als defekt gemeldet und das lief über eine 0190er Nummer für 62 Cent. Die Ansage war klar und deutlich und meinem Erachten nach waren die drei Sekunden bis zum Peep auch ausreichend, um zu kapieren, dass es dann teuer wird.
 
Reducal schrieb:
Bereits beim Bezug wird das Forderungsmanagement vollständig an den Reseller, durch pauschale Kürzung der Anbietervergütung (um 20%), abgetreten - verbleibt das Risiko zur Durchsetzung der Forderung ggü. dem Endverbraucher bei dem Vermieter der Nummer.
Wenn der Reseller eine Forderung gegen den Endverbraucher hat, dann muss er doch auch belegen, dass der Preis Vertragsinhalt geworden ist.
 
@ Reducal

das dürfte doch ganz analog zu anderen Beweispflichten laufen (z.B. Prüfprotokoll). Das Binnenverhältnis zwischen den Anbietern mag so oder so gestaltet sein (und kann dann wieder juristisch unterschiedlich ausgelegt werden :wink: ), - aber praktisch kommt´s nur darauf an - wie HDUS schon sagte - wer am Ende als Forderungssteller auftritt. Alles andere kann dem Verbraucher doch schnuppe sein ...
 
haudraufundschluss schrieb:
Wenn der Reseller eine Forderung gegen den Endverbraucher hat, dann muss er doch auch belegen, dass der Preis Vertragsinhalt geworden ist.
Das ist einleuchtend!

Qoppa schrieb:
...das dürfte doch ganz analog zu anderen Beweispflichten laufen (z.B. Prüfprotokoll)....
Der Forderungssteller wird sich vor Gericht genau dieses Argument anhören lassen müssen. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass der Nachweis nachträglich gelingt. Das würde nämlich bedeuten, dass ein Mitschnitt der Gespräche (Aufzeichnung der Nummer des A-Teilnehmers und Mitschnitt bis zum Kostenpunkt "Peep") verfügbar sein muss und das wird wohl nicht der Fall sein.
 
Auflösung des Rätsels:

Wie ich soeben erfahren habe, wird bei der Nutzung von 0190er Mehrwertnummern, seit Anfang 2004, von der DTAG folgender Text automatisch eingespielt:
"Dieser Anruf kostet 1,86 € aus dem deutschen Festnetz. Diese Ansage war kostenlos!" ***Peep***
...unabhängig davon, wer der Nummerninhaber oder Serviceanbieter ist. Es gibt also keine "manuelle" Preisansage aus dem deutschen Festnetz der T-Com.

Demnach hat das zuvor genannte (erdachte) Beispiel einen Haken - nämlich den, dass der Endkunde entweder die Ansage wegen einer Hörschwäche nicht verstanden hat und deshalb sehr deutlich, lange und oft mit der Hotlinemitarbeiterin sprechen musste oder er in seiner notständlichen Aufregung nicht interessiert war, den Text überhaupt wahrzunehmen.

Vielen Dank für Eure Beiträge! :wink:
 
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