Posting über angeblich negatives Urteil bei DS

A

Anonymous

Im Nachbarforum Dialerschutz.de ist unter http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1461578&d=90&a=1&t=1725756

die Rede von einem negativen Urteil

OLG Koblenz vom 14.11.2003 (Az. 8 U 824/02)

Bei Dialerundrecht konnte ich es aber auf die Schnelle nicht finden. Hat jemand nähere Informationen zu diesem Fall (Schadenssumme angeblich 6.789,40 EUR)?

Ich will doch sehr hoffen, dass eine solche Rechtsprechung ein bedauerlicher Einzelfall bleibt. Ich würde ja sofort Berufung einlegen.

Vor Gericht ist man ja wirklich in "Gottes Hand"
 
Auch wenn es fast ein Doppelposting wird:

Warten wir erst einmal die Gründe und vor allem den Tatbestand ab.

Wenn es ein Sprachtelefoniefall ("Ruf-mich-an!") ist, setzt es eine Rechtsprechung fort, die bereits seit längerem so läuft und wohl auch nicht ganz verkehrt ist. Das OLG-Aktenzeichen aus 2002 spricht dafür, da ja zuvor das Landgericht bereits ne Weile gebraucht hat.

Ist es ein solcher Fall, ist hier auch ggf. tatsächlich Schluss, da der BGH diese Rechtsfrage bereits grundsätzlich entschieden hat.

Ist es indes der erste OLG-Dialerfall dieser Art, könnte eine Revision zum BGH zur Entscheidung in rechtlich bedeutender Frage zu Stande kommen - grundsätzlich jedenfalls.
 
Wieso Dialer???

Aktenzeichen 8 U 824/02, das kommt mir verdammt bekannt vor...

Ja, das ist tatsächlich unser Fall, der nun vergangene Woche nach 5 Jahren (!) endlich zu einem bedauernswerten Abschluß kam. Hatte bereits gelegentlich dazu gepostet.

Allerdings ging es in diesem Fall NICHT um Dialer, 1998 war diesbezüglich die (Internet-)Welt noch in Ordnung.

Es geht um angeblich rund um die Uhr und mehrere Wochen lange Verbindungen zu 0190-Diensten, die mit der Freischaltung des neuen Anschlusses begannen und erst mit der Anschlußsperre endeten. Da lief ein nettes Sümmchen auf, der Betrag aus dem Urteil ist nur das Ergebnis eines Vergleichs, den wir letztendlich eingehen mußten, weil wir den Senat des OLG Koblenz nicht überzeugen konnten, daß kein Mensch solche Bedürfnisse haben kann, endlos diese Dienste in Anspruch zu nehmen.

Selbst zahlreich vorgelegtes Pressematerial, das von Unzulänglichkeiten der Technik, Sabotagemöglichkeiten des Netzes und untreuen Mitarbeitern der Telekom zeugte, ließ die Richter nicht daran zweifeln, daß bei der Telekom nun mal alles seine Ordnung zu haben hat. :lol:

Warum hat das Ganze so lange gedauert?
In der ersten Instanz haben wir mit Pauken und Trompeten verloren - ein Richter, der den Prozeß eröffnete mit den Worten "Sie wissen, daß das Ganze wenig Aussicht auf Erfolg hat?", ein Anwalt, der außer einem breiten Grinsen nichts auf der Pfanne hatte, und ein Telekom-Verteidiger, der vor Zeugen zugab, daß er uns keinesfalls näher erklären würde, "wie man das Telekomnetz sabotieren kann". :o
Von uns vorgeschlagene Zeugen wurden gar nicht erst geladen, wir hatten den Eindruck, wir werden nicht ernst genommen.

Erst nachdem wir mit Hilfe eines "Mitstreiters" (Gruß an Heiko, du weißt, wen ich meine), der einen Prozeß gegen die Telekom gewann, an das Pressematerial und zahlreiche positive Urteile gelangten, hatten wir den Mut, uns einen fähigen Anwalt zu suchen und in die Berufung zu gehen.
Den Senat dazu zu bewegen, eine Berufung überhaupt zuzulassen, ist einzig den Bemühungen unseres neuen Anwalts zu verdanken, aber es zog ein weiteres Jahr ins Land, und das ist nun das fürwahr traurige Ergebnis... :bigcry:

Genauere Infos gerne per PN
 
Aktenzeichen 8 U 824/02

Der Fall spricht auch dafür bei der Telekom konsequent alle 0190er und 0900er Nr.n sperren zu lassen.
Sonst kann so eine Geschichte eben verdammt dumm für das Opfer enden.

mfg

Paul-Merlin
 
Der Fall spricht auch dafür ......

- das Gehirn einzuschalten
- nachzudenken bevor man den Telefonhören abhebt
- nicht bei 9 Live anzurufen
- nicht für die Stars bei DSDS zu stimmen ..
- kein Faxabruf bei Wiso zu machen
- keine Verbraucherzentrale (Beratungshotline über 0190) anzurufen

...

@Paul-Merlin

stimmts ?
 
Aktenzeichen 8 U 824/02

@ Gast,

sehe ich nicht so. Bei einer solchen Schadenshöhe und Widerspruch des Zahlungspflichtigen hat das vermutlich wenig "mit Gehirn einschalten" zu tun oder mit Anrufen bei diversen Fernsehprogrammen etc.

Im vollen Bewußtsein dessen was sie tun, werden wohl nur sehr wenige Menschen Summen von über 6.000,-- EUR vertelefonieren mit 0190er Nummern.
Da spielen dann häufig ganz andere Dinge hinein, sei es, dass jemand "krank" ist (nicht zurechnungsfähig) oder schlichtweg das Opfer einer Gaunerei wird oder ähnliches.

Stelle Dir vor, Du würdest auf Deiner nächsten Telefonrechnung eine solche Belastung finden? Da möchte ich Deinen Jubelschrei erleben.

"Recht bekommen" im juristischen Sinne stimmt aber nicht immer mit "Gerechtigkeit" überein.

Jedenfalls läßt sich das persönliche Risiko, so ein Debakel zu erleben, durch eine konsequente Sperrrung aller 0190er und 0900er Telefonnummern deutlich reduzieren.

mfg

Paul-Merlin
 
Paul-Merlin schrieb:
Der Fall spricht auch dafür bei der Telekom konsequent alle 0190er und 0900er Nr.n sperren zu lassen.
Sonst kann so eine Geschichte eben verdammt dumm für das Opfer enden.

mfg

Paul-Merlin

Das ist nicht so klar. Ich hatte schon mal auf anna reagiert und eine Sperre irgendwelcher Nummern abgelehnt.
Hier zu lesen
Nur weil die Möglichkeit besteht, auf der Straße überfallen zu werden, muss man sich nicht Zuhause einschließen.
 
Nur weil die Möglichkeit besteht, auf der Straße überfallen zu werden, muss man sich nicht Zuhause einschließen.

Stimmt. Aber man spaziert auch nicht ausgerechnet in die Gassen, von denen man weiß, dass sie gefährlich sind. Also lässt man sich die teuren Rufnummern-Gassen (schönes Wortspiel, nicht?) einfach sperren, und gut is.
 
Rechenknecht schrieb:
Das ist nicht so klar. Ich hatte schon mal auf anna reagiert und eine Sperre irgendwelcher Nummern abgelehnt.

Wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann, ist die Sperrung der betroffenen Rufnummerngassen keine Selbskasteiung. Die Sperrung bedeutet für mich keinerlei Verzicht, sondern nur einen Zugewinn an Sicherheit vor für den Content nicht verantwortlichen Mitverdienern.

Counselor
 
Es ist der Gesetzgeber gefordert. Wenn er Dialer als Zahlungsmittel zulässt, dann muss er auch genau die Regeln vorschreiben, wie diese Zahlungsmittel beschaffen sind.
Außerdem ist für den Missbrauch ein Strafmaß fest zu legen. Nicht um sonst stand früher auf jedem DM-Schein in etwa „Wer Geldscheine fälscht oder gefälschte Geldscheine in den Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.“
Muss also folglich Heute heißen: „Wer Dialer fälscht oder gefälschte Dialer in den Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.“
 
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