Plauderei über Zusammenhänge oder auch nicht

K

krennz

Ich seh da keinen Betrug.

Da ich auf den Seiten davon ausgehen kann, dass sie kostenlos sind, brauche ich eigentlich auch keine Daten angeben um eine kostenlose Leistung zu erhalten.

Ich frage mich auf diesen Seiten sowieso immer, wozu wollen die Deine Daten haben wenn es hier kostenlos ist?

Soweit ich weiss hat mal ein Anbieter versucht einem User seiner "kostenlosen" Seite Betrug vorzuwerfen, weil er sich mit unkorrekten Daten angemeldet hatte, aber (dummerweise) seine richtige GMX Adresse, die aus seinem Namen bestand, angegeben hatte und so ermittelt wurde. (absolute Ausnahme) Der Richter hörte sich das ganze an und kam zu dem Schluss, dass hier kein Betrug, sondern ein xxxxirrtum (mir fällt das richtige Wort nicht ein) vorliegt und stellte das Verfahren zu lasten des Klägers ein. (So gelesen vor 2-3 Jahren in der Netzwelt)

Seitdem wurde nie wieder der Versuch von irgendeinem Nutzlosanbieter unternommen jemanden wegen Betrug zu verklagen, der nicht seine korrekte Adresse angegeben hat. Habe jedenfalls nie wieder darüber gelesen. Warum wohl?

Das soll jetzt nicht heissen, dass ich jemanden auffordere das nachzuahmen. Ich fordere ausdrücklich dazu auf die Fingerr von solchen Seiten zu lassen. Ein anderer Richter könnte anders entscheiden.

Denn: Jeder entscheidet wie er will, keiner wie er soll, aber alle machen mit.:sun:

Grüsse

Klaus
 
AW: Einschüchterungsfalle my-downloads.de auf Besucherfang

1. Der [......] ist doch auf der anderen Seite: Wer gegen Bezahlung einen Download anbietet, der normalerweise kostenlos zu haben ist (wie zum Beispiel den Adobe Flash player oder das Open office), der legt es doch wohl drauf an, eine Falle zu stellen.
2. Dass man im Internet nicht die eigenen persönlichen Daten preisgibt, sondern einen Nicknamen, ist außerdem ebenfalls nichts Neues und wird zurzeit sogar von allen möglichen Seiten dringend empfohlen.
 
AW: Einschüchterungsfalle my-downloads.de auf Besucherfang

Der immer wiederkehrende Fehler ist es, Zivilrecht und Strafrecht nicht sauber voneinander zu trennen.
Immer wieder wird es in einen Topf geworfen und kräftig drin rumgerührt bis ein ungeniessbarer Brei rauskommt

Betrug ist Strafrecht: zuständig Sta und Strafgerichte

Forderungen der Nutzlosen sind Zivilrecht. Zuständig Zivilgerichte

Um zivilrechtliche Ansprüche abzuwehren bzw schlicht zu ignorieren, bedarf es nicht der Strafjustiz.
Betrug ist ein außerordentlich schwierig zu beweisender Vorwurf. Was hier landläufig
unter Abzocke läuft ist noch lange nicht Betrug.
 
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Richtig, ich hätte besser nicht nur Richter, sondern Richter am Strafgericht sagen sollen.
 
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Deine Geschichte wird nicht besser wenn Du die Richter anders/genauer bezeichnest.
krennz schrieb:
Der Richter am Strafgericht hörte sich das ganze an und kam zu dem Schluss, dass hier kein Betrug, sondern ein xxxxirrtum (mir fällt das richtige Wort nicht ein) vorliegt und stellte das Verfahren zu lasten des Klägers ein.
Es gibt keinen Kläger im Strafverfahren sondern nur die Staatsanwaltschaft (von den seltenen Fällen der Privatklage mal abgesehen). Bezüglich des xxxxirrtums hier eine Darstellung der strafrechtlich relevanten Irrtümer http://www.jura.uni-mainz.de/erb/Dateien/Irrtuemertabelle.pdf , welcher wars denn nun?
krennz schrieb:
Seitdem wurde nie wieder der Versuch.... Habe jedenfalls nie wieder darüber gelesen. Warum wohl?
Woher nimmst Du die Kausalität, dass genau wegen dieser angeblichen Geschichte nie mehr Versuche unternommen wurden? Wie oft hattest Du vor dem vor 2-3 Jahren bei Netzwelt entdeckten Vorfall denn von solchen Sachen gelesen?

Du bastelst Dir Zusammenhänge, die es nicht gibt.
 
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