Aw: [...]
[Abschweifung abgetrennt (bh): http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=165324#post165324 ]
Heute möchte ich einmal auf die Literaturquelle hinweisen, die allen sicher weiterhelfen wird.
"Grundwissen des Internetrechts, Erläuterungen mit Urteilsbezügen, Schaubildern und Übersichten" von Prof. Dr. Volker Haug (ISBN 3-17-018193-9 für die Bibliothekausleihe)
Außerdem findet man in diesem Buch auch, daß er für Staats-, Verwaltungs- und Internetrecht an der Universität Stuttgart tätig ist.
Er schreibt dort auf der Seite 6, V. Fazit, Punkt 2 : "Das Internetrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Es gibt zwar "online-spzifische" Regelungen (v.a. TKG, TDG, MDStV), aber die meisten der im Interent auftretenden Rechtsfragen gehören zu den klassischen Rechtsgebieten, die dann unter dem "Internet-Blickwinkel" betrachtet werden"
Also inbesondere das Zivilrecht (BGB), das Wettbewerbsrecht (UWG) und Verbraucherschutzrecht, wie man dort auf den Seite 6 und 7 nachlesen kann und wie ich meine das Handelsgesetzbuch (HGB), weil es sich um Dienstleistungen handelt und AGBGesetz, weil es eben auch eigene AGB´s von Firmen gibt, die ich mir in jedem Fall jetzt immer ausdrucken werde.
Es handelt sich hier lediglich um eine Information als Informationsvermittler für Betroffene von [...].
[Unpassende Firmenbezüge entfernt. (bh)]
[Abschweifung abgetrennt (bh): http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=165324#post165324 ]
Heute möchte ich einmal auf die Literaturquelle hinweisen, die allen sicher weiterhelfen wird.
"Grundwissen des Internetrechts, Erläuterungen mit Urteilsbezügen, Schaubildern und Übersichten" von Prof. Dr. Volker Haug (ISBN 3-17-018193-9 für die Bibliothekausleihe)
Außerdem findet man in diesem Buch auch, daß er für Staats-, Verwaltungs- und Internetrecht an der Universität Stuttgart tätig ist.
Er schreibt dort auf der Seite 6, V. Fazit, Punkt 2 : "Das Internetrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Es gibt zwar "online-spzifische" Regelungen (v.a. TKG, TDG, MDStV), aber die meisten der im Interent auftretenden Rechtsfragen gehören zu den klassischen Rechtsgebieten, die dann unter dem "Internet-Blickwinkel" betrachtet werden"
Also inbesondere das Zivilrecht (BGB), das Wettbewerbsrecht (UWG) und Verbraucherschutzrecht, wie man dort auf den Seite 6 und 7 nachlesen kann und wie ich meine das Handelsgesetzbuch (HGB), weil es sich um Dienstleistungen handelt und AGBGesetz, weil es eben auch eigene AGB´s von Firmen gibt, die ich mir in jedem Fall jetzt immer ausdrucken werde.
Es handelt sich hier lediglich um eine Information als Informationsvermittler für Betroffene von [...].
[Unpassende Firmenbezüge entfernt. (bh)]