Captain Picard
Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77966
Bankkunden, die Unbekannten ihr Konto für Überweisungen aus Phishing-Attacken zur Verfügung stellen und das transferierte Geld abheben, müssen die Beträge dem Kreditinstitut zurückerstatten. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden (Az. 1&Nbsp;U 75/06). Der Kunde kann gegen den Rückzahlungsanspruch auch nicht einwenden, die Bank hätte die Barabhebungen verhindern müssen. Das Abfischen von Kontodaten kann aber auch mit Freiheitsstrafe enden, wenn Kontoinhaber als Mittelsmänner der Betrüger fungieren. Gerichte werten derartige Unterstützungen als strafbare Geldwäsche.