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Zwei interessante Berichte in der FAZ:


Bankkunden im Netz der Paßwortfischer

bisher soll in D noch niemand zu Schaden gekommen sein, - falls das Geld weg ist, vergüten die Banken im Kulanzverfahren.



und zur Rechtslage:

Phishing und Pharming erschüttern den Anscheinsbeweis im Zivilrecht


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