Kostenpflichtig für öffentlich-rechtliche Institutionen
1. Für öffentlich-rechtliche Institutionen, die Mitarbeitern oder Gästen die Möglichkeit geben, diese Seite über ihre Infrastruktur zu nutzen, ist diese Seite kostenpflichtig.
1.1. Unter öffentlich-rechtlichen Institutionen versteht dieses Blog:
* Die Bundesregierung, alle Institutionen des Bundestags und der Bundesregierung, einschließlich aller Ministerien, Ämter und ähnlichen Behörden sowie kommerzieller Unternehmungen des Bundes und aus Bundesmitteln finanzierte Organisationen.
* Alle Institutionen der Landesregierungen und deren Behörden sowie aus Landesmitteln finanzierte Organisationen.
* Alle Institutionen der Kommunen und deren Behörden sowie aus Kommunalmitteln finanzierte Organisationen.
* Alle exekutiven Institutionen des Bundes und der Länder wie Bundeswehr, Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst und Polizei.
* Alle gesetzlichen Krankenkassen und deren Tochterorganisationen.
2. Ausnahmen
Von der Gebühr ausgenommen sind Universitäten, Hochschulen, Schulen und öffentliche Büchereien.
Ebenfalls ausgenommen sind Kliniken, Krankenhäuser, Waisenhäuser, Kindertagesstätten und staatliche Altenpflegeheime.
Für staatlich geförderte Jugend- und Migrationsprojekte gilt ebenso kostenloser Zugang zu diesem Angebot.
Diese Institutionen werden von der Bundesregierung ohnehin schon zu Tode gespart.
Auch Gerichte und Staatsanwaltschaften sind von den Gebühren ausgenommen, solange sie mir bezüglich dieser Gebühren wohlgesonnen sind.
3. Höhe der Gebühren
Die Höhe der Gebühren beträgt pro Rechner der entsprechenden Institution 17,83 Euro im Monat, pro internetfähigem Handy nur 8,52 Euro. Registriert werden alle Institutionen, die ich in meinen Besucherstatistiken erfasse.
4. Rechnungsstellung und Zahlungsarten
Die erste Rechnung beläuft sich prinzipiell auf nur 17,83 Euro und wird auf dem Postweg jeweils zum 15. eines Monats zugestellt. Der ersten Rechnung beiliegend wird ein Fragebogen über die Anzahl der internetfähigen Geräte der Institution mitgeschickt, der wahrheitsgetreu ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Auf seiner Basis ergehen die Rechnungen der Folgemonate.
Selbstverständlich können alle Institutionen die Gebühr auch als Sachleistung erbracht werden. Ich wollte schon immer mal einen Panzer, eine Limousine, einen Polizeiwagen und eine Luftwaffen-Maschine besitzen.
5. Befreiung
Eine Befreiung von der Gebührenpflicht dieses Angebots kann nur dann gewährt werden, wenn die Institution nachweist, dass sie technisch nicht mehr die Möglichkeit besitzt, dieses Angebot zu nutzen oder wenn sie den Beweis erbringt, durch Konkurs nicht mehr zahlungsfähig zu sein.
Sollten die Geräte veräußert oder anderweitig aus der Hand gegeben worden sein, müssen die neuen Besitzer der Geräte bekannt gegeben werden, sofern es sich um eine Institution handelt, die unter 1.1. aufgezählt wurde.
Es versteht sich von selbst, dass ich persönlich stichprobenartige Kontrollen vornehme.
6. Begründung zu dieser Gebühr
Dieses Angebot ist für jeden zugänglich, informativ, zutiefst realistisch und absolut unterhaltsam. Aber die Pflege und Bereitstellung dieser Seite kostet auch Arbeit, Energie, sowie Server- und Domaingebühren. Außerdem schlagen die zur Pflege notwendigen Programme mit weiteren Kosten zu Buche. Somit entspricht dieses Angebot im Grunde den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender und muss natürlich ebenso finanziert werden. Nachdem die Bundesregierung uns aber ab Januar 2007 mit satten 3% Mehrwertsteuer zur Kasse bittet und ebenfalls ab 2007 eine “Spezialgebühr” auf Computer erhoben werden soll, wird es Zeit, sich ein wenig Geld vom Verursacher, also der Bundesregierung und den öffentlich-rechtlichen Institutionen, zurück zu holen. Es ist also zwingend erforderlich, diese Gebühr zu erheben, um weiterhin in der Lage zu sein, dieses Angebot am Leben zu erhalten.
7. Rechtliche Grundlage
Diese Gebühr entbehrt selbstverständlich jeder rechtlichen Grundlage. Allerdings gibt es auch weder ein Urteil noch ein Gesetz, dass ich diese Gebühr NICHT erheben darf. Bis zu einer entsprechenden, allgemein gültigen Regelung fordert mich die Bundesregierung quasi dazu heraus, diese Gebühren zu erheben.