rolf76
Winkel-Abokat
undUlliZ schrieb:Bis die nämlich einstellen (das weiss ich weil ich mich mal mit einem
Suffkopp zu befassen hatte der mir - als Taxifahrer - 10,20 DM Fahrpreis verweigerte)
dauert es, und die teilen Dir dann die Gründe und v.a. ein
Rechtsmittel mit (i.d.R. Beschwerde bei der OStA).
UlliZ schrieb:P.S.: in diesem Posting verbirgt sich der Hinweis, wie ihr, völlig kostenlos,
nach Hause kommt nach durchzechter Nacht: einfach in's Taxi einsteigen, laßt
euch bitte eure 2,3 o/oo nicht anmerken., und dann am Fahrtziel
nicht zahlen. Später, bei der Polizei, gebt ihr zu Protokoll daß ihr mindestens
5 Korn, 3 Bier und mehrere Tequilas intus hattet und euch leider, bedauerlicherweise,
an nichts, und schon gar nicht an eine Taxifahrt erinnern könnt. Bezahlt hättet ihr
selbstverständlich immer, so was wie Fahrgeldbetrug käme euch niemals in den Sinn.
Als Zeugin gebt ihr eure Kneipenwirtin an. Die bestätigt, daß ihr den ganzen Abend
gesoffen habt wie ein Loch und sie sich fragt, wie ihr es überhaupt geschafft habt,
noch in eine Taxe einzusteigen. Dann seit ihr aus dem Schneider (lt. StA Berlin, Az.
kann geliefert werden) :x :evil: :x .
Passt aber auf, daß euch der Kutscher nach eurer Zahlungsverweigerung nicht in den
nahegelegenen Stadtwald fährt und euch dort an die Luft setzt, zum Ausnüchtern
Diese Beiträge wurden wegen totalem OT hierher verschoben und folgende Antworten bezogen sich auf den obigen Part. Modaction
UlliZ schrieb:P.S.: in diesem Posting verbirgt sich der Hinweis, wie ihr, völlig kostenlos, nach Hause kommt nach durchzechter Nacht:
Soweit zum Scheitern der strafrechtlichen Ahndung.
Und warum war zivilrechtlich nichts zu holen?