OT Taxithema

rolf76

Winkel-Abokat
UlliZ schrieb:
Bis die nämlich einstellen (das weiss ich weil ich mich mal mit einem
Suffkopp zu befassen hatte der mir - als Taxifahrer - 10,20 DM Fahrpreis verweigerte)
dauert es, und die teilen Dir dann die Gründe und v.a. ein
Rechtsmittel mit (i.d.R. Beschwerde bei der OStA).
und
UlliZ schrieb:
P.S.: in diesem Posting verbirgt sich der Hinweis, wie ihr, völlig kostenlos,
nach Hause kommt nach durchzechter Nacht: einfach in's Taxi einsteigen, laßt
euch bitte eure 2,3 o/oo nicht anmerken., und dann am Fahrtziel
nicht zahlen. Später, bei der Polizei, gebt ihr zu Protokoll daß ihr mindestens
5 Korn, 3 Bier und mehrere Tequilas intus hattet und euch leider, bedauerlicherweise,
an nichts, und schon gar nicht an eine Taxifahrt erinnern könnt. Bezahlt hättet ihr
selbstverständlich immer, so was wie Fahrgeldbetrug käme euch niemals in den Sinn.
Als Zeugin gebt ihr eure Kneipenwirtin an. Die bestätigt, daß ihr den ganzen Abend
gesoffen habt wie ein Loch und sie sich fragt, wie ihr es überhaupt geschafft habt,
noch in eine Taxe einzusteigen. Dann seit ihr aus dem Schneider (lt. StA Berlin, Az.
kann geliefert werden) :x :evil: :x .

Passt aber auf, daß euch der Kutscher nach eurer Zahlungsverweigerung nicht in den
nahegelegenen Stadtwald fährt und euch dort an die Luft setzt, zum Ausnüchtern :wink:

Diese Beiträge wurden wegen totalem OT hierher verschoben und folgende Antworten bezogen sich auf den obigen Part. Modaction

UlliZ schrieb:
P.S.: in diesem Posting verbirgt sich der Hinweis, wie ihr, völlig kostenlos, nach Hause kommt nach durchzechter Nacht:

Soweit zum Scheitern der strafrechtlichen Ahndung.

Und warum war zivilrechtlich nichts zu holen?
 
rolf76 fragt:
Und warum war zivilrechtlich nichts zu holen?
Na was dachtest Du denn? :evil: :evil: :evil: Der Typ ist selbstverständlich völlig mittellos, da er ja sein komplettes Arbeitslosengeld bis zum 14. des Monats versoffen hat und danach bei der Wirtin anschreiben läßt 8)

Solche Kandidaten zahlen nur, wenn sie eine Anklage kriegen und der Richter ihnen dann klar macht "machst Du den Schaden wieder gut, gibt's, wg. reuigem und einsichtigem Verhalten, eine milderer Strafe". Auf dem Ohr sind diese Typen dann enorm hellhörig (deshalb ja auch meine Anzeige bei der Polizei, um diesen Zug in's Rollen zu kriegen). Auf diese Art kam ich sogar schon mal zu einem neuen Schloss für mein Fahrrad, das alte hatten die Diebe zersägt :D .
 
Re: Verfahren eingestellt?!?

Schade, dann ist der
UlliZ schrieb:
Hinweis, wie ihr, völlig kostenlos, nach Hause kommt nach durchzechter Nacht
nur für Taxi-Kunden geeignet, die
UlliZ schrieb:
selbstverständlich völlig mittellos
sind.
saufen.gif
 
Kurzum: Der Hinweis ist vollkommener Unsinn und sollte wohl auch nicht als Aufruf verstanden werden sollen, oder?!?

Im Übrigen dürfte das nur einmal im Leben klappen ...

Was für eine Spitzenidee! :wall:
 
Aufforderung?

Zur Aufforderung zu Begehung von Straftaten war das wirklich nicht gedacht, ich kann vor dem Begehen von Straftaten nur ausdrücklich warnen :evil:
Also bitte, die zahlreichen :wink: beachten und nicht ernst nehmen, meinem Beitrag :holy: Wer meine beißende Ironie hier nicht verstanden hat, der ist wirklich halbblind, sorry :roll:

Zurück zu avanio/callando:

Dort könnte das o.g. Prinzip, wenn es nicht um so viel Geld ginge, auch dazu führen dass der ein oder andere, eventuell, sein Geld doch noch wiedersieht. Denn wenn es eng wird, könnte man eine strafrechtliche Verfolgung abmildern in dem man den "Schaden" wiedergutmacht. Die ganzen verbalen Einlassungen (ct - Zitat sinngemäß "ungewollten Clubmitgliedern, die unsere Leistungen nicht abgerufen haben, werden wir den Beitrag erstatten") deuten darauf hin, dass man die Auseinandersetzung mit der StA scheut, und keinerlei "Angriffsfläche" bieten will, um geschmeidig alle strafrechtlich relevanten Themen elegant zu "umschiffen".

Meine Befürchtung ist, dass dagegen zivilrechtlich das Geld in Kanälen verschwindet, die es, rein finanztechnisch, verhindern werden, dass ALLE ungewollten Clubmitglieder, die zivilrechtlich durchaus ihr Geld zurückholen könnten, es letztlich wiederbekommen werden, StA und OStA hin oder her.

Diese Kanäle sind, vereinfacht gesagt:

- Verschachteltes Firmengeflecht mit sub- und subsub-Firmen, die sich gegenseitig Rechnungen schreiben und so das Geld quasi verdunsten lassen (oder, um es deutlicher zu sagen, Liquidität vollständig abschöpfen, und zwar recht zügig).
- GmbH&Co.-KG-Konstruktionen, die dafür sorgen, daß zivilrechtliche Zahlungsansprüche leerlaufen, also schon an den "mittlerweile leeren Taschen" des Anspruchgegners, vollkommen scheitern.

Daher mein dringender Rat: bei unberechtigten Forderungen erst gar nicht zahlen. Alles andere wird für euch mit hohem Frustrationspotenzial versehen sein :cry: .
 
UlliZ schrieb:
Zur Aufforderung zu Begehung von Straftaten war das wirklich nicht gedacht, ich kann vor dem Begehen von Straftaten nur ausdrücklich warnen
Bestraft wird das kostenlose Taxifahren ja auch gar nicht, wie dein Beispiel gezeigt hat. :wink:
UlliZ schrieb:
Wer meine beißende Ironie hier nicht verstanden hat, der ist wirklich halbblind, sorry :roll:
Mit (nicht alkoholbedingten) "Halbblinden" muss man hier aber rechnen. Opfer insbesondere der Gratis-SMS-Seiten werden überwiegend "Halbblinde" sein.
 
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