Österreich: Registrierungspflicht für Dialer vorgeschlagen

sascha

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Dialer-Registrierung auch für Österreich angemahnt

In der Diskussion um die geplante Mehrwertdienste-Verordnung für Österreich haben sich jetzt die Verbraucherschützer der Arbeiterkammer (AK) Wien zu Wort gemeldet. Sie fordern angesichts des massiv angestiegenen Missbrauchs von Wählprogrammen, dass künftig auch in Österreich Dialer registriert werden sollten.

Auf Basis des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) arbeitet die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) derzeit intensiv an der Schaffung einer neuen Verordnung, in der sowohl die bestehende Nummerierungsverordnung als auch die Entgeltverordnung 2003 aufgehen werden. Kernpunkt dieser Verordnung, die noch im Frühjahr 2004 in Kraft treten soll, werden auch Regelungen für den Mehrwertdienste-Bereich sein. Ein erster Entwurf der Verordnung liegt bereits vor. Demnach müssen Diensteanbieter künftig in ihrer Werbung gut lesbare Tarifinformationen angeben. Der Preis ist pro Minute oder pro Einwahl anzugeben. Außerdem müssen Anbieter in Zukunft schon vorab - soweit abschätzbar - auf die Gesamtkosten ihres Dienstes hinweisen. Zudem müssen hochtarifierte Verbindungen spätestens nach 30 Minuten getrennt werden. Zum Vergleich: In Deutschland ist dies erst nach einer Stunde der Fall. Eine weitere geplante Regelung: Auskunfts- und Mehrwertdienste müssen sekundengenau abgerechnet werden.

Der AK Wien, die sich seit langem mit der Dialerproblematik befasst, genügen diese Regelungen nicht. „Langjährige AK-Forderungen zum Schutz der Verbraucher wurden im Entwurf der Mehrwertdienste-Verordnung zwar aufgegriffen“, sagt AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. „Für die AK sind dennoch einige Nachbesserungen in der Verordnung unbedingt nötig.“ So solle der Maximaltarif bei sämtlichen Infodienstnummern nicht mehr als zwei Euro pro Minute - wie in Deutschland - betragen. Derzeit ist ein Höchsttarif von 3,64 Euro pro Minute oder bei Pauschaltarifen ein Einmalentgelt von zehn Euro geplant. Das sei viel zu hoch, so die AK-Verbraucherschützer. Sie befürchten, dass höhere Gewinnspannen unseriöse internationale Anbieter anlocken. Die Tarifinfopflicht müsse außerdem auch bei den so genannten Event-Infodienstnummern (901 und 931-Nummern) gelten, für die Tarife von bis zu 70 Cent pro Minute abgerechnet werden. Vor allem Jugendliche, die teure SMS-Dienste nutzen, brauchten klare Preisangaben. Letztlich fordern die AK-Verbraucherschützer eine Registrierungspflicht für österreichische Dialer, ähnlich der in Deutschland geltenden Regelung.

http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
 
Aktuelle Entscheidung des öst. OGH

Wenn wir schon beim Thema Österreich sind:

Anbei eine - meiner Meinung nach in gewisser Hinsicht dazu passende - aktuelle Entscheidung zum Thema Weitervermietung von Mehrwertnummern. Sobald der Volltext dieses Urteils veröffentlicht ist, werde ich ihn auch posten.

Gerichtstyp
OGH

Datum
20040120

Geschäftszahl
4Ob217/03w

Norm
UWG §18;

Rechtssatz
Gibt ein Unternehmer ihm übertragene Mehrwertnummern entgegen einem
gesetzlichen Verbot, das dem Zweck dient, Klarheit über den Betreiber
der Nummern zu sichern und diesen auch wirksam zur Verantwortung
ziehen zu können, weiter, hat er für die Handlungen der Erwerber der
Nummern gemäß §18 UWG einzustehen.

Textdokument
RS U OGH 2004/01/20 4 Ob 217/03w

Anmerkung
RS0118489

Dokumentnummer
JJR/20040120/OGH0002/0040OB00217/03W0000/001
 
Stellungnahmen der österreichischen Marktteilnehmer

Passend zum Posting von Sascha:

Die Stellungnahme bzw. die Forderungen der Arbeiterkammer sowie auch die Ansichten der anderen Marktteilnehmer kann man sich hier

Portfolio_Konsultationen

vollständig herunterladen und zu Gemüte führen.
 
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