Opfer einer 090091088er Einwahl (Grrrr...)

A

Anonymous

Hallo Leute,

an dieser Stelle möchte ich allen denen danken, die durch ihre arbeit in diesem Forum oder durch eigenen Beiträge mich und andere über ihre persönlichen Erfahrungen und Ihr Fachwissen informiert haben.

Mich ereilte das gleiche Schicksal wie viele zuvor. Ein Dialer der Fa. Netzwelt Plus, bzw. Consul B.V. wählte sich zwei mal ein und verursachte Kosten von rund 60 Euro (zum Glück "nur"). Nachdem es so viele von Euch mit viel persönlichem Engagement vorgemacht haben, begebe ich mich nun auch auf den Steinigen Weg der Rechtsfindung. Die 60 Euro wären zwar ein Klacks, aber ich sehe es natürlich nicht ein, irgendwelchen Gaunern Gebühren in den Hals zu werfen. Naja, habe also inzwischen Beweise gesichert, die Lastschrift der Telekom zurückgebucht, den unstreitigen Anteil der Rechnung (von Juli) überwiesen, Beschwerde bei der RegTP eingereicht, inklusive Diskette mit den Daten, dann der Fa. Netzwelt Plus den angeblich zustande gekommenen Vertrag gekündigt und natürlich der Telekom (schon zweimal als Antwort auf so Standardschreiben) den Sachverhalt geschildert und natürlich der Rechnung widersprochen. Hoffe, dass ich keinen wichtigen Fehler gemacht habe und warte jetzt auf das Inkasso-Unternehmen und werde mal schauen, ob ich tatsächlich vor Gericht gezerrt werde.

Jetzt noch eine Frage an Euch Fachleute:
Weiss irgendjemand, ob es zulässig ist, dass die Telekom Gebühren erhebt in Höhe von 5 Euro für die Rücklastchrift? Muss nämlich in der aktuellen Rechnung sowas überweisen. Kann ich mich dagegen wehren, oder ist es besser, die zu bezahlen?

Für Antworten bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße, Martin
 
Bislang waren es stets 4 €, ist man nun schon bei 5? Jedenfalls wurde die Rücklastschrift ja von Dir veranlasst, obwohl die T-Com einen Laschriftauftrag hatte. Somit dürften die erhöhten Kosten zu Lasten des Initiators fallen - nämlich dem Kunden. Irgendwo steht das bestimmt auch in den AGB zu den Verträgen mit dem Netzbetreiber. Die Gebühr selbst wird von der Bank erhoben und dann durch die T-Com an den Endkunden weiter gereicht, der ja die Rücklastschrift veranlasst hatte.
 
Wütender Geschädigter schrieb:
Hallo Leute,

Jetzt noch eine Frage an Euch Fachleute:
Weiss irgendjemand, ob es zulässig ist, dass die Telekom Gebühren erhebt in Höhe von 5 Euro für die Rücklastchrift? Muss nämlich in der aktuellen Rechnung sowas überweisen. Kann ich mich dagegen wehren, oder ist es besser, die zu bezahlen?
Für Antworten bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße, Martin

Kriminell bleibt kriminell ...
Gebühren durch Schäden Dritter würde ich nicht hinnehmen. Wenn Sie Anzeige erstattet haben (und dies auch entsprechend Cc: an die T-COM faxen/senden), fallen sowohl die Belastungen aus als auch irgendwelche "Gebühren". Muss wohl eine deutsche Unart sein, alles so zu nennen.
Der Schaden, auch die Rücklast, hat der Störer zu übernehmen:
Die T-COM kann das da abziehen. Sie können ja nichts für die illegale Belastung Ihres Kontos. Juristisch wäre der Versuch, illegal gewonnene Belastungen ins Inkasso zu bringen Geldwäsche. Auch da gab es bereits Anzeigen. Die T-COM wird sich sicher nicht der Geldwäsche schuldig machen wollen ...

Sie haben die RegTP informiert? Gut, aber nur ein Teil einer dauerhaften Lösung:
Haben Sie Ihre Beschwerde auch an den VZBV in Berlin und die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb e.V. in Bad Homburg gegeben, diese Cc: an die Zentrale der T-COM?
Nur so haben Sie normalerweise Ruhe, denn VZBV und WWZ unternehmen selbst etwas gegen solche Dinge.
Wenn Sie eine illegale Dialereinwahl haben, sollten Sie immer auch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bemühen. RegTP und BSI haben Möglichkeiten, die den Betroffenen sicher hilfreich sind. Es sind leider viele Köche beteiligt, aber alle zusammen lösen das Problem schnell. Wir haben seither totale Ruhe.
 
Ahhh, da isser ja wieder, der besonders informative Gast, der nicht nur mich zu nerven scheint!

Insider schrieb:
Mit Verlaub, GAST, Sie nerven! Diese unwahren Behauptungen zeugen deutlich davon, dass Sie keine Ahnung haben!
technofreak schrieb:
Sie nerven nicht nur, sie sind kontraproduktiv
KatzenHai schrieb:
Der Ratschlag ... (Unerwünschte Werbung / Spam)
 
@Wütender Geschädigter (Martin)

Kommt d'rauf an: Hattest Du bereits vor der Abbuchung des Rechnungsbetrages den Einwand gegen die Rechnungsposition bei der Telekom erhoben, so muss die Telekom die Gebühren selber tragen, wenn sie dann trotzdem den gesamten Rechnungsbetrag abbucht.

Erfolgte Dein Einwand erst nach der Abbuchung, so dürfte eine Weiterbelastung der Gebühren korrekt sein.
 
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