Online verbindlichen Vertrag abgeschlossen / Zur Zahlung verpflichtet?

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Dominik1000

Guten Tag, ich hoffe ich bin hier mit diesem Thema im richtigen Forumsbereich?!

vor ein paar Wochen hat sich ein bekannter von mir in einem mehr als angetrunkenen Zustand, bei einem Internet dating Portal (molligundwillig.de von der Paidwings AG) angemeldet. Er weiß allerdings leider nicht mehr genau, in wie weit er dort den kostenpflichtigen Dienst mit dem Button "jetzt kaufen" gedrückt hat (kann man das irgendwie herausfinden?) In den AGB's steht, dass mit anklicken dieses Buttons ein Angebot seinerseits zu einem Vertragsabschluss gesendet wird und dass die Annahme dieses Angebotes durch Freischaltung der Dienste oder per E-Mail erfolge.
Sicher ist aber, dass er weder eine Zahlung getätigt noch eine Einzugsermächtigung erteilt habe! Sein Konto wäre ausreichend gedeckt gewesen, daher wundert es ihn, dass er die Zahlung abgebrochen hat.
Offensichtlich hat er sein Profil auch unmittelbar am selben Abend gelöscht, allerdings steht in den AGB's, dass der kostenpflichtige Dienst unabhängig von dem kostenlos erstellten Profil ist, also somit ein separater Vertrag geschlossen werden würde...
Leider scheint er auch einige E-Mails gelöscht zu haben, bzw. ist unklar, ob er denn überhaupt eine Bestätigung über die Angebotsannahme bekam?! Daran erinnert er sich wohl auch nicht.

Er weiß jetzt auch, dass er innerhalb von 2 Wochen den Vertrag hätte Widerrufen können/müssen, hat er aber ungünstigerweise nicht getan.

Er bekam wohl nach etwa einer Woche eine Mail, mit folgenden Worten in der Betreffzeile: "Zahlungserinnerung" "(Name), zahl endlich deine offenen Beiträge". In der Mail stand, dass er die offene Rechnung bezahlen solle, um das Konto wieder frei zu schalten.

Gut 3 Wochen nach Anmeldung bekam er einen Brief von der Fairmount AG, in dem der Betrag einer 3 monatigen Premiummitgliedschaft + Mahn- und Verzugsgebühren gefordert wird. (Respektive fast der doppelte Betrag der eigentlichen Hauptforderung von 89,70, also rund 170,-€)

Sein Profil wurde unmittelbar nach Abbruch der Zahlung gesperrt, er hatte definitiv keinen Zugriff mehr, nicht ein mal auf den kostenlosen Bereich, sagte er.

Gekündigt hat er den Vertrag bereits vorsichtshalber, allerdings stellt sich uns nun die Frage, ob er wirklich einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen und zu einer Zahlung verpflichtet ist?

Ich weiß bereits aus meiner Internetrecherche, dass er es mit einer dubiosen Internetseite zu tun hat, allerdings würden uns andere Meinungen diesbezüglich sehr interessieren.

Aufrichtigsten Dank


Dominik
 
In dem durcheinander an Taten, die du schilderst, können wir dir keine brauchbaren Tipps geben.
Hier ist rechtlich alles möglich.

Hier sehe ich nur zwei Möglichkeiten:
Entweder alles zahlen und warten, bis der offizielle Vertrag nach der Kündigung ausgelaufen ist,
oder
das Ganze an einen Rechtsanwalt zur Prüfung geben. Der kann dann besser beurteilen, was machbar ist.

Wir können und dürfen dir hier keine weiteren Ratschläge geben.
Das ist erstens Rechtlich verboten und zweitens kann keiner aus den Angaben was herausfiltern, das dann zu sicheren Tipps führen könnte.
 
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