Karsten_HOM
Frisch registriert
Hallo Leute,
wegen meiner Online Dialer bzw. Ex Dialer Sache, bei der ich ja seit einiger Zeit, mit Telekom, Polizei, Regulierungsbehörde in Verbindung stehe und wegen der ich den, durch den Dialer entstandenen Betrag, bekam ich gestern von der Telekom folgenden Brief zurück. Ich hatte ja die ganze Sache bei der Telekom schriftlich erläutert und auch eine Diskette, auf dem dieser Online Dialer mit drauf war, zur Überprüfung hingeschickt. Ich möchte gerne wissen, was ich machen soll bzw. was ihr von dem Brief haltet.
>>>>Sehr geehrter Herr .....,
wir bedauern, daß Sie Anlass zur Reklamation haben. Vielen Dank, daß Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden und uns so die Möglichkeit zur Klärung geben.
Wie Sie uns bestätigen, haben Sie auf Ihrem PC ein Dialerprogramm gefunden, das die von Ihnen angebene Auslandsrufnummer angewählt hat. Für die Pflicht zur Zahlung der aufgekommenen Verbindungsentgelte ist jedoch nicht ausschlaggebend, ob Sie oder eine andere Person, die Zugang zu Ihrem Telefon hat, die Rufnummer manuell gewählt hat oder ob die Rufnummer durch Ihren PC oder z. B. durch Ihr Faxgerät automatisch gewählt wurde. Als Anschlußinhaber sind Sie für alle Verbindungen verantwortlich un zu deren Bezahlung verpflichtet, die von Ihrem Anschluß aus hergestellt wurden. Dies gilt natürlich nur, wenn nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wird. In Ihrem Fall ergeben sich darauf jedoch keinerlei Hinweise.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir einer Zurücknahme der Entgeltforderung nur zustimmen können, wenn diese auf einem Fehler in unserer Rechnungsschreibung beruhen. Wir bitten Sie deshalb, soweit zwischenzeitlich nicht erfolgt, Ihr Buchungskonto auszugleichen. Gleichwohl möchten wir Ihnen mit Hinweisen und Tipps helfen, künftig ungewollt hohe Telefonrechnungen zu vermeiden:
Damit Sie und die Nutzer Ihres Telefons die Kosten eines Gesprächs richtig einschätzen können, empfehlen wir Ihnen, eine Tarifinformation für Ihren Anschluß schalten zu lassen und Telefon mit einer Anzeige der aktuell anfallenden Gesprächskosten zu nutzen. Wir beraten Sie gerne, welche Telefone und Telefonanlagen der T-Com für Ihren Bedarf geeignet sind.
In diesem Zusammenhang bieten wir auch Telefone und Telefonanlagen an, die es Ihnen erlauben, einen monatlichen Sperrbetrag einzustellen. Wird der selbst festgelegte Höchstbetrag an Gesprächskosten erreicht, sind ohne eine PIN-geschützte Umprogrammierung keine abgehende Gespräche von diesem Apparat aus mehr möglich - natürlich mit Ausnahme z. B. von Notrufnummern.
Unberechtigte Nutzung Ihres Telefons können Sie mit einer Sperrvorrichtung oder einem Telefon bzw. Telefonanlage mit Sperrmöglichkeit unterbinden.
Verbindungen zu bestimmten Rufnummern, wie z. B. 0190er/0900er Rufnummern, Auslandsrufnummern oder eines Auskunftdienstes mit Weitervermittlung zu solchen Rufnummern, können Sie über eine technische Anwahlsperre direkt an Ihrem Anschluß verhindern. Unser Sicherheitspaket gibt Ihnen darüber hinaus auch die Möglichkeit, PIN-geschützt sehr flexibel Ihren Wunschsperren einzurichten oder vorübergehend wieder zu deaktivieren. So können Sie z. B. gezielt nur "Intercontinentalverbindungen" und Verbindungen zu 0190-/0900 Rufnummern sperren, ohne daß Sie die Anwahl von Rufnummern im europäischen Ausland ebenfalls verhindern (sogenannte "VKL8-Sperre").
Um sich vor ungewollten Anwahlen von Rufnummern durch den PC zu schützen, empfehlen wir Ihnen unbedingt die Installation eines sog. Dialerschutzprogramms. Die Deutsche Telekom T-Com bietet Ihnen hier z. B. mit dem "Personal Security Service" (PPS) ein international bewährtes Viren- und Dialerschutzprogramm an, das auch über einen hochwertigen Firewall gegen Angriffe aus dem Internet beinhaltet.
Für nähere Informationen zu den genannten Möglichkeiten und weiteren Fragen sind wir gerne unter unserer kostenlosen Hotline 0800 33 0 1000 für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen <<<<
Ich finde den Brief eigentlich echt einen Witz und weiß noch nicht wirklich, wie ich weiter vorgehen soll.
Ciao Karsten
wegen meiner Online Dialer bzw. Ex Dialer Sache, bei der ich ja seit einiger Zeit, mit Telekom, Polizei, Regulierungsbehörde in Verbindung stehe und wegen der ich den, durch den Dialer entstandenen Betrag, bekam ich gestern von der Telekom folgenden Brief zurück. Ich hatte ja die ganze Sache bei der Telekom schriftlich erläutert und auch eine Diskette, auf dem dieser Online Dialer mit drauf war, zur Überprüfung hingeschickt. Ich möchte gerne wissen, was ich machen soll bzw. was ihr von dem Brief haltet.
>>>>Sehr geehrter Herr .....,
wir bedauern, daß Sie Anlass zur Reklamation haben. Vielen Dank, daß Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden und uns so die Möglichkeit zur Klärung geben.
Wie Sie uns bestätigen, haben Sie auf Ihrem PC ein Dialerprogramm gefunden, das die von Ihnen angebene Auslandsrufnummer angewählt hat. Für die Pflicht zur Zahlung der aufgekommenen Verbindungsentgelte ist jedoch nicht ausschlaggebend, ob Sie oder eine andere Person, die Zugang zu Ihrem Telefon hat, die Rufnummer manuell gewählt hat oder ob die Rufnummer durch Ihren PC oder z. B. durch Ihr Faxgerät automatisch gewählt wurde. Als Anschlußinhaber sind Sie für alle Verbindungen verantwortlich un zu deren Bezahlung verpflichtet, die von Ihrem Anschluß aus hergestellt wurden. Dies gilt natürlich nur, wenn nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wird. In Ihrem Fall ergeben sich darauf jedoch keinerlei Hinweise.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir einer Zurücknahme der Entgeltforderung nur zustimmen können, wenn diese auf einem Fehler in unserer Rechnungsschreibung beruhen. Wir bitten Sie deshalb, soweit zwischenzeitlich nicht erfolgt, Ihr Buchungskonto auszugleichen. Gleichwohl möchten wir Ihnen mit Hinweisen und Tipps helfen, künftig ungewollt hohe Telefonrechnungen zu vermeiden:
Damit Sie und die Nutzer Ihres Telefons die Kosten eines Gesprächs richtig einschätzen können, empfehlen wir Ihnen, eine Tarifinformation für Ihren Anschluß schalten zu lassen und Telefon mit einer Anzeige der aktuell anfallenden Gesprächskosten zu nutzen. Wir beraten Sie gerne, welche Telefone und Telefonanlagen der T-Com für Ihren Bedarf geeignet sind.
In diesem Zusammenhang bieten wir auch Telefone und Telefonanlagen an, die es Ihnen erlauben, einen monatlichen Sperrbetrag einzustellen. Wird der selbst festgelegte Höchstbetrag an Gesprächskosten erreicht, sind ohne eine PIN-geschützte Umprogrammierung keine abgehende Gespräche von diesem Apparat aus mehr möglich - natürlich mit Ausnahme z. B. von Notrufnummern.
Unberechtigte Nutzung Ihres Telefons können Sie mit einer Sperrvorrichtung oder einem Telefon bzw. Telefonanlage mit Sperrmöglichkeit unterbinden.
Verbindungen zu bestimmten Rufnummern, wie z. B. 0190er/0900er Rufnummern, Auslandsrufnummern oder eines Auskunftdienstes mit Weitervermittlung zu solchen Rufnummern, können Sie über eine technische Anwahlsperre direkt an Ihrem Anschluß verhindern. Unser Sicherheitspaket gibt Ihnen darüber hinaus auch die Möglichkeit, PIN-geschützt sehr flexibel Ihren Wunschsperren einzurichten oder vorübergehend wieder zu deaktivieren. So können Sie z. B. gezielt nur "Intercontinentalverbindungen" und Verbindungen zu 0190-/0900 Rufnummern sperren, ohne daß Sie die Anwahl von Rufnummern im europäischen Ausland ebenfalls verhindern (sogenannte "VKL8-Sperre").
Um sich vor ungewollten Anwahlen von Rufnummern durch den PC zu schützen, empfehlen wir Ihnen unbedingt die Installation eines sog. Dialerschutzprogramms. Die Deutsche Telekom T-Com bietet Ihnen hier z. B. mit dem "Personal Security Service" (PPS) ein international bewährtes Viren- und Dialerschutzprogramm an, das auch über einen hochwertigen Firewall gegen Angriffe aus dem Internet beinhaltet.
Für nähere Informationen zu den genannten Möglichkeiten und weiteren Fragen sind wir gerne unter unserer kostenlosen Hotline 0800 33 0 1000 für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen <<<<
Ich finde den Brief eigentlich echt einen Witz und weiß noch nicht wirklich, wie ich weiter vorgehen soll.
Ciao Karsten