Captain Picard
Commander
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Das Urteil im VolltextAnrufe bei Verbrauchern stellen auch dann eine unzulässige Belästigung dar, wenn ein Kunde über mögliche Vertragsänderungen oder neue Angebote informiert wird und der Kunde nicht vorher ausdrücklich oder konkludent solchen Anrufen zugestimmt hat. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nach einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Az. 6 U 175/04). Eine Einwilligung kann nach Auffassung des Gerichts auch nicht darin gesehen werden, dass der Kunde auf dem Vertragsformular seine Telefonnummer angegeben hat. Ebenso wie bei unverlangter Telefonwerbung haben Gerichte auch bei unerbetener SMS-Reklame geurteilt.
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