OLG Frankfurt: Keine Telefonwerbung ohne Einwilligung

Captain Picard

Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/63192
Anrufe bei Verbrauchern stellen auch dann eine unzulässige Belästigung dar, wenn ein Kunde über mögliche Vertragsänderungen oder neue Angebote informiert wird und der Kunde nicht vorher ausdrücklich oder konkludent solchen Anrufen zugestimmt hat. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nach einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Az. 6 U 175/04). Eine Einwilligung kann nach Auffassung des Gerichts auch nicht darin gesehen werden, dass der Kunde auf dem Vertragsformular seine Telefonnummer angegeben hat. Ebenso wie bei unverlangter Telefonwerbung haben Gerichte auch bei unerbetener SMS-Reklame geurteilt.
Das Urteil im Volltext

cp
 
Solange es die Telefonterror-Bunker gibt, solange wird gnadenlos jedes erreichbare Telefon angeklingelt.
Gesetze und Recht sind den Banausen vollkommen egal.

Aber es gibt gute Möglichkeiten diesen Spuk umgehend zu stoppen. Ein Anrufbeantworter entsorgt die Banausen fachgerecht. :P :P
 
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