OLG Frankfurt: Buchpreisbindung gilt auch bei ebay

Counselor

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Nach einem Urteil des OLG Frankfurt/Main gilt die Buchpreisbindung auch für private 'Powerseller'. Das Gericht bestätigte die Abmahnung eines darmstätter Buchhändlers an einen berliner Journalisten, der 48 Rezensionsexemplare eines Buches zum Startpreis von 1 € angeboten hatte.
(Quelle: Echo-Online)
 
Counselor schrieb:
Nach einem Urteil des OLG Frankfurt/Main gilt die Buchpreisbindung auch für private 'Powerseller'. Das Gericht bestätigte die Abmahnung eines darmstätter Buchhändlers an einen berliner Journalisten, der 48 Rezensionsexemplare eines Buches zum Startpreis von 1 € angeboten hatte.
Das Urteil wundert mich sehr. Ich habe recht viele Bücher und gewiß nicht alle davon gelesen. Eine Reihe von Dubletten befindet sich auch darunter, wobei die dann neu/ungelesen und teils noch in Folie eingeschweißt sind. Ich kenne zudem private Sammlungen mit weit über 10.000 Büchern, bei denen sich ähnliches dutzendfach findet. Wenn man sich von denen (oder einem Teil davon) nun trennen will, dann kann m. E. die Buchpreisbindung unter keinen Umständen gelten, weil das ein Eingriff in das im Grundgesetz garantierte Eigentumsrecht wäre, der m. E. nicht zulässig ist. Und das selbst dann, wenn man 100 ungebrauchte Bücher oder mehr an einem einzigen Tag anbietet.

M. Boettcher
 
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