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Nach einem Urteil des OLG Frankfurt/Main gilt die Buchpreisbindung auch für private 'Powerseller'. Das Gericht bestätigte die Abmahnung eines darmstätter Buchhändlers an einen berliner Journalisten, der 48 Rezensionsexemplare eines Buches zum Startpreis von 1 € angeboten hatte.
(Quelle: Echo-Online)
(Quelle: Echo-Online)