OLG Düsseldorf: Alters-Check durch Ausweis unzulässig

Der Jurist

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OLG Düsseldorf verbietet Alterscheck durch Ausweisnummer-Prüfung

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hält Altersüberprüfungen im Web über die Personalausweisnummer für unzulässig. In einem am gestrigen Dienstag verkündeten Urteil verbietet es dem darauf spezialisierten Unternehmen Erodata, pornografische Inhalte im Internet lediglich durch die Eingabe einer Personalausweisnummer in Kombination mit der Durchführung einer Kontobewegung zugänglich zu machen. Vielmehr sei im Sinne des Paragrafen 184 StGB eine persönliche Alterüberprüfung, etwa über das Postident-Verfahren, zwingend notwendig.

Kläger in dem Berufungsverfahren war der Mitbewerber Coolspot, der ein auf Postident beruhendes Altersverifikationssystem (AVS) anbietet und sich durch das Erodata-AVS im Sinne des Wettbewerbsrechts benachteiligt sah. Erodata hat bereits reagiert und zwei Versionen seines Systems vom Netz genommen.

In einer Mitteilung heißt es, man habe nun neue Angebote ins Leben gerufen und komme so der gerichtlichen Forderung einer persönlichen Identifikation mit Altersprüfung nach. Auch die neue Variante "ueber18.de PLUS" verlangt vom Neukunden allerdings augenscheinlich lediglich eine Personalausweisnummer, Meldedaten sowie eine gültige Bankverbindung.

Tobias Huch, Geschäftsfüher von Erodata, hält das OLG-Urteil "und das dahinter stehende Jugendschutzrecht für verfassungswidrig. Selbstverständlich werden wir Revision beim Bundesgerichtshof gegen dieses verbraucherfeindliche und Grundrechte beschneidende Urteil einlegen." Roland Bongartz, Vorstand der Klägerin Coolspot, kündigte gegenüber heise online an, das Urteil gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung umgehend vollstrecken lassen und bei Umgehungsversuchen Ordnungsgeldstrafen beantragen zu wollen.

Bis der Bundesgerichtshof die Revision möglicherweise zugelassen und ein Urteil gefällt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sondern nur vorläufig zu vollstrecken. Eine schriftliche Begründung des OLG-Urteils liegt noch nicht vor. Aber schon jetzt messen ihm Experten im Jugendschutzrecht grundsätzliche Bedeutung zu. Erstmalig sei nicht ein Anbieter von pornografischen Inhalten, sondern der Betreiber eines AVS selbst verurteilt worden.

Außerdem könnte es für den Anbieter Erodata beziehungsweise dessen Geschäftsführer Tobias Huch sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Auffassung des OLG Düsseldorf, Erodata stelle pornografischen Inhalten eine ungenügende Alterskontrolle voraus, könnte im Sinne des Paragrafen 184 StGB durchaus als Mithilfe zur Verbreitung pornographischer Schriften ausgelegt werden. (hob/c't)

Da war doch was ..... sozusagen des Pudels Kern.
 
Auf der ue18-Website hat der Betreiber bereits eine Stellungnahme platziert. Das Plus-System ist allerdings tatsächlich noch aktiv.

Gruß
Matthias
 
Re: OLG Düsseldorf: Alterscheck durch Ausweis unzulässig

Der Jurist schrieb:
Da war doch was ..... sozusagen des Pudels Kern.
Der steckt m. E. in der Tatsache, dass man durch noch so viel elektronischen und per Web übertragenen Schnickschnack letztlich eine Person nicht identifizieren kann. Wenn das aber nicht gelingt, dann hat man auch keine Kenntnis von der Augen- und Haarfarbe, Schuhgröße, Sehstärke, Beruf, ... was auch immer man benötigt oder für wichtig hält. Und man hat eben auch keine valide Information über das Alter. Hinweise, die lediglich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zutreffend das Alter bestimmen, genügen dem Gesetzgeber offenbar nicht. Man verlangt Gewissheit. Ich bezweifle nun, dass die gesetzliche Basis solcher Anforderungen verfassungswidrig gestaltet ist oder diese Forderung einer unzulässigen Güterabwägung entstammt. Insofern wird der Ankündigung einer Verfassungsklage entweder gar keine Tat folgen, oder es wird Lehrgeld gezahlt. Am Ende wird der Wettbewerb sich freuen, weil man sich in Klagen verschleisst, während andere das Feld bestellen. Aber gut: es ist ja nicht mein Geld ;-)

M. Boettcher
 
Umstellung von u18.de

Aber warum gleich so teuer ? Die Umstellung war zwar konsequent, aber gleich 29,50 Euro ?

Wer soll das denn bezahlen ? Und ist die Konkurrenz nicht billiger ?
 
Darf eigentlich jeder...

Ich denke, ein jeder darf seine Meinung frei äußern, gleich ob`s mainz passt oder nicht!

:lol:
 
Zitat aus einem Adultwebmasterforum:

jepp, das ist die traurige WAHRHEIT!
es wird weiter die gleichen deutschen USER geben und die werden
weiter den gleichen Content bekommen und das ohne AVS.
Nur unser deutscher Staat bekommt eben keine Steuern mehr dafür!!!
Congrats!
Wir schaffen gerade Jugendschutz und Steuern im deutschen BIZ in unserem
Bereich AB!!!
__________________
gruß
T.Fuerst
FIS

www.****.com

zum Thema Jugendschutz:
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. (B. Franklin)
 
"und die werden....

....
weiter den gleichen Content bekommen und das ohne AVS."

Und wenn sie intelligent genug sind, sogar vollkommen umsonst!

8)
 
Re: "und die werden....

Noch ein Gast schrieb:
weiter den gleichen Content bekommen und das ohne AVS." Und wenn sie intelligent genug sind, sogar vollkommen umsonst!
Noch ein Brandstifter schrieb:
Die bisherigen Vermutungen, intelligente Kinder hätten früher Sex, weil sie intelligenter sind, ist möglicherweise so nicht korrekt; vielmehr ist es anzunehmen, dass diese intelligenter, weil sie früher Sex haben.
Quelle: "Aktion für Jugendschutz"
kopfschüttelnd (aber nicht diskussionsbereit angesichts dieser unsäglichen argumentativen Redundanz einer gewissen Gruppe von Pseudohumanisten)
aka
 
Heise schrieb:
Tobias Huch, Geschäftsfüher von Erodata, hält das OLG-Urteil "und das dahinter stehende Jugendschutzrecht für verfassungswidrig. (...)" [Hervorhebung von kh]
Kann ein Urteil, dass sich auf ein Gesetz stützt, selbst verfassungswidrig sein? M.E. nicht - das Gesetz schon, das Urteil aber nicht.

Nicht, dass ich das OLG aus dem düsselDORF besonders schätze - aber wer von sich behauptet, juristischen Weitblick und staatstragende Verantwortung zu besitzen, sollte sich entsprechend korrekt ausbellen ... äh, -drücken.

Nix für ungut. Ich mag nur die allgemeinübliche Urteilsschelte ohne Differenzierung nicht, besonders gegen Urteile, die sicherlich selbst diffenziert abgefasst sind ... Warten wir doch mal die Urteilsbegründung ab.
 
KatzenHai schrieb:
Kann ein Urteil, dass sich auf ein Gesetz stützt, selbst verfassungswidrig sein?
O ja - wenn die Auslegung des Gesetzes gegen verfassungsrechtliche Normen verstößt ...

Beispiel: unser liebes Rechtsberatungsgesetz!
Die bisherige exzessive Auslegung - mithilfe welcher ja auch das Forum bedroht werden sollte - wurde vor knapp einem Jahr als verfassungswidrig befunden.
 
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